Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



US-Behörden und Verbraucherschützer warnen: Jahreszahl 2020 niemals abkürzen


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Das neue Jahr 2020 ist erst wenig Tage alt. Und schon warnen US-Behörden und Verbraucherschutz-Organisationen davor, die Jahreszahl 2020 abzukürzen. Warum so eindringlich vor dem Abkürzen gewarnt wird und was passieren kann, verraten wir Ihnen im Artikel.

Sie sind gut in das neue Jahr 2020 gekommen und haben bereits die ersten Verträge unterschrieben? Haben Sie darauf geachtet, die Jahreszahl 2020 auszuschreiben? Nein? Das könnte ein Fehler gewesen sein. Denn die US-Behörden und einige Verbraucherschutz-Organisationen warnen davor, die Jahreszahl 2020 abzukürzen. Doch warum ist das so?

Erst einmal werden Sie sicher wieder ein paar Wochen oder Monate brauchen, bis Sie sich überhaupt an die neue Jahreszahl gewöhnt haben. Wenn Sie diese dann aber verinnerlicht haben und zum Abkürzen neigen, kann es für Betrüger und Kriminelle einfach werden, Fristen zu manipulieren. Und sicher wollen Sie diesen Ganoven kein leichtes Spiel machen. Denn die verkürzte Schreibweise erlaubt eine besonders gemeine Art der Urkundenfälschung. Durch das Hinzufügen von zwei weiteren Zahlen können Verträge vordatiert oder in die Vergangenheit verschoben werden. 

Betrüger können Jahreszahl ändern

Die RTL-Sendung Punkt 12 hat es auf seinem Instagram-Account wunderbar erklärt. Denn wenn Sie die Jahreszahl abkürzen. können Kriminelle ganz einfach zwei weitere Zahlen ergänzen. Damit lassen sich Verträge und Fristen sowohl verlängern als auch verkürzen.

An diesem Beispiel ist ist sehr schön erklärt, was mit der abgekürzten 20 passieren kann. Schreiben die Kriminellen eine kleinere Zahl als die 20 dahinter, werden Fristen verkürzt und sind damit bereits abgelaufen. Steht hinter der ersten 20 eine höhere Zahl als 20, werden die Fristen verlängert. Und dieses Jahrtausend ist noch extrem lang. Gerade auf elektronischen Dokumenten sind keine Retuschier-Kenntnisse notwendig. Aber selbst handschriftlich können Dokumente und Urkunden mit einem ähnlichen Stift und ähnlicher Handschrift gefälscht werden.

Und so macht es eben einen Unterschied, ob Sie eine Ratenzahlung ab 01.03.2020 oder ab 01.03.2019 vereinbaren. Wird eine derartige Vereinbarung manipuliert, weil sie Sie sich beispielsweise zur Zahlung der Rate ab 1.3.20 verpflichten, könnte ein unseriöser Geschäftspartner aus der 20 eine 2019 machen. Dafür muss er nur zwei Zahlen (19)  dahinter schreiben. Und schon schulden Sie 12 Monatsraten mehr, die der unseriöse Geschäftemacher eintreiben könnte. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

2020 ausschreiben und Ärger ersparen

Auch wenn die deutschen Behörden bisher keine Auffälligkeiten in diese Richtung wahrgenommen haben, besteht ein realistisches Risiko. Denn umzusetzen wäre so eine Fälschung mit Leichtigkeit.

Ob Geldeintreiber, Schecks, Urkunden, Mietverträge, Gutscheine oder Quittungen – hier gibt es kaum Grenzen. Ungültige und bereits abgelaufene Schecks sind plötzlich wieder gültig. Mietverträge und Gutscheine könnten ebenfalls problemlos verlängert werden.

Mit dem Datums-Trick ist einiger Ärger möglich, den Sie sich ersparen können, wenn Sie die Zahl 2020 ausschreiben. Und Vorsicht ist immer besser als Nachsicht. Schließlich wollen wir uns doch alle Ärger ersparen.

Haben Sie das schon gesehen?

Schreibe einen Kommentar