Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Reiseverbot: Fluggesellschaften verbieten zurückgerufenes MacBook an Bord


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Das Apple MacBook Pro 15″ wurde vor nicht allzu langer Zeit wegen eines defekten Akkus zurückgerufen. Jetzt reagieren auch die Fluggesellschaften und wollen die defekten Notebooks nicht mehr an Bord haben.

Aufgrund von Brandgefahr wurden die Akkus einiger Apple MacBook Pro (15 Zoll) Modelle zurückgerufen. Wir haben von dem Austauschprogramm berichtet. Der Rückruf betraf Modelle aus dem Jahr 2015. Aber es sind nicht alle MacBook Pro 15″ Modelle betroffen. Doch allein in den USA und Kanada handelt es sich zusammen laut Verbraucherschützern fast um eine halbe Million Nutzer.

Die europäische Luftaufsichtesbehörde EASA und auch die amerikanische FAA haben nun Hinweise veröffentlicht, welche den Transport defekter Akkus und defekter Batterien betrifft. Die Behörden geben demnach Empfehlungen an die Luftfahrtgesellschaften aus. Diese müssen die Empfehlungen dann eigenständig umsetzen.

Defekte Akkus dürfen nicht mitfliegen

Die betreffenden Akkus dürfen weder im Handgepäck noch im Frachtraum befördert werden. Die Richtlinien für den Transport defekter Akkus und Batterien wurden wegen der Probleme mit dem Galaxy Note 7 noch einmal verschärft. Demnach gibt es folgende Empfehlungen der Aufsichtsbehörden:

Stellen Sie sicher, dass Besatzungen, Fluggäste und Personal, das Fluggäste abfertigt, über alle Beschränkungen und Einschränkungen für das Mitführen von beschädigten, defekten oder zurückgerufenen Lithiumbatterien oder -geräten an Bord eines Flugzeugs informiert sind.

Wenn festgestellt wird, dass eine beschädigte, defekte oder zurückgerufene Batterie oder ein entsprechendes Gerät versehentlich an Bord eines Flugzeugs kam, fordern Sie den betroffenen Passagier auf, die Batterie oder das Gerät ausgeschaltet zu halten, und schützen Sie sie vor versehentlicher Aktivierung.

Laut Bloomberg haben TUI, Thomas Cook, Air Italy und Air Transat bereits reagiert und ein Verbot für die Mitnahme der betreffenden Notebooks ausgesprochen.

Update 31.08.2019 Immer mehr Fluggesellschaften verbieten die MacBooks von Apple. So ist nach Medienberichten die größte australische Airline Quantas hinzugekommen, die die Notebooks nur noch ausgeschaltet und im Handgepäck erlauben. Besonders drastisch sind die Maßnahmen bei der Airline Virgin Australia. Diese Gesellschaft hat alle MacBook-Modelle im Aufgabegepäck verboten.

Was tun, wenn Sie ein betroffenes Gerät haben?

Haben Sie ein betroffenes MacBook Pro? Dann sollten Sie so schnell wie möglich das Austauschprogramm nutzen. Dann haben Sie auch einen Beleg in der Hand, dass der Akku getauscht wurde. Diesen führen Sie am besten mit sich, um den Tausch auch bei der Crew vor Ort beweisen zu können.

Im Netz gibt es mittlerweile heftige Diskussionen darüber, wie die Crew und die Mitarbeiter bei der Abfertigung denn prüfen wollen, ob es sich um ein defektes MacBook Pro handelt. In unseren Augen ist diese Diskussion absurd. Denn wer darüber nachdenkt zu tricksen, bringt nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das Leben der anderen Passagiere in Gefahr.

Seien Sie vernünftig und riskieren Sie nicht Ihr Leben. Explodiert so ein Akku an Bord eines Flugzeuges, kann das zu einem Absturz führen. Ignorieren Sie das Verbot nicht.

Quelle: ifun.de

Schreibe einen Kommentar