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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Instagram erfolgreich ab


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Die Verbraucherrechte deutscher Instagram Nutzer wurden jetzt durch eine Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestärkt. Bei der Abmahnung wurden 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bemängelt. Ebenfalls angeprangert wurde ein unvollständiges Impressum.

Wer als ausländisches Unternehmen in Deutschland Geschäfte macht, muss sich auch an deutsche Gesetze halten. Das zumindest ist die Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Und wenn der Verband ein Unternehmen entdeckt, was sich nicht daran hält, wird dieses abgemahnt. So ist es jetzt auch dem sozialen Netzwerk Instagram ergangen, welches ja seit 2012 zur Facebook Inc. gehört.

Normal werden über das Netzwerk Bilder und Videos geteilt. Anmelden kann man sich im Internet oder über die iOS- und Android-App. Das Angebot finanziert sich durch personalisierte Werbung. Allerdings gab es für die Verbraucherzentrale Bundesverband einige Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, welche nach Auffassung des vzbv nicht mit deutschem Verbraucherrecht zu vereinbaren sind.

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Was hat Instagram falsch gemacht?

Nach Vorwürfen des vzbv ist es nicht in Ordnung, wenn Instagram lediglich kalifornisches Verbraucherrecht vorschreibt. Denn das würde bedeuten, dass sich deutsche Verbraucher bei Streitigkeiten an amerikanische Schiedsgerichte wenden müssten. Die Anwendung kalifornischen Verbraucherrechts war dabei vorgeschrieben. Weiterhin schreibt der vbzv:

Das Unternehmen konnte den Zugang zum Dienst nach alleinigem Ermessen sperren und schränkte seine eigene Haftung für Vertragsverletzungen stark ein. Werbung musste nicht als solche gekennzeichnet werden. Problematisch war auch eine Klausel, die Instagram kostenfreie und sehr weitgehende Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten der Nutzer einräumte. Das Impressum auf der Webseite war aus Sicht des vzbv nicht vollständig.

Außerdem durfte Instagram nach bisherigen Datenschutzrichtlinien personenbezogene Daten an Werbepartner weitergeben, ohne das Nutzer dem zugestimmt hatten.

Instagram zeigt sich einsichtig

Das Unternehmen zeigte sich derweil einsichtig. Ende September gab es eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Nun muss der Dienst seine Webseite und die Vertragsbedingungen überarbeiten. Für viele der Änderungen wurde der 2. November 2017 als Frist gesetzt. Die Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt sein.

Ist die Frist abgelaufen, dürfen die bisherigen Bedingungen von Instagram nicht mehr genutzt werden. Auch gegenüber Bestandskunden darf sich das Unternehmen dann nicht mehr auf diese Bedingungen berufen.

Kennen Sie schon unsere Instagram-Anleitungen zum Schutz der Privatsphäre?

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Finden Sie es richtig, dass Instagram bezüglich der erwähnten Passagen abgemahnt wurde? Oder haben Sie das soziale Netzwerk auch mit den bisherigen Richtlinien genutzt? In den Kommentaren unter diesem Beitrag können Sie mit anderen Lesern über das Thema diskutieren.

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