Schnell ein Probe-Abo für den neuen Streaming-Dienst, das Dating-Portal oder das Fitness-Studio um die Ecke abgeschlossen. Schließlich will man ja nur kurz testen. Doch mit der Kündigung kommt es dann zu Problemen. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass Probe-Abos automatisch enden sollen und so nicht zur Kosten-Falle für die Verbraucher werden.
Wir haben Sie bereits vor diversen Streaming-Portalen gewarnt, wo Sie zunächst ein Probe-Abo abschließen und anschließend nicht mehr kündigen können. Auch der IQ-Test, für welchen im sozialen Netzwerk Facebook geworben wird, ist so eine derartige Abofalle. Und genau solche Fälle haben die Verbraucherzentrale jetzt auf den Plan gerufen. Denn so wie sich unsere Leser bei uns wegen des Betrugs melden, gehen auch bei der Verbraucherzentrale derartige Beschwerden ein.
Denn gerade im Internet ist ein Vertrag schnell geschlossen. Kurz den Button angeklickt und schon sind Sie mitten drin in der Probemitgliedschaft. Blöd nur, wenn es sich wie bei den oben genannten Streaming-Diensten um Betrüger handelt und Sie nicht mehr kündigen können. Oder Sie verpassen am Ende gar die Kündigungsfrist. Denn wie schnell sind sieben oder gar fünf Tage um. Auch wenn das Probe-Abo länger läuft, besteht die Gefahr, dass Sie einfach vergessen, dass da noch etwas zu kündigen war.
Wenn Sie die Laufzeit nicht im Blick behalten und die Kündigungsfrist verpassen, müssen Sie meist für mindestens ein Jahr das Abo bezahlen. Das ist schon ärgerlich. Vor allem wenn Sie von Haus aus schon wenig Geld zur Verfügung haben. Hinzu kommt, dass viele Onlineportale die Kündigungsadressen auf irgendwelchen schwer auffindbaren Unterseiten verstecken.
Automatische Verlängerung – Die Kostenfalle schnappt zu
Durch die automatische Verlängerung der Probe-Abos werden diese zu einer echten Kostenfalle für Verbraucher. Diese sind aber nicht nur Online zu finden. Denn laut Verbraucherzentrale gibt es sogar bei der Deutschen Bahn ein Probe-Abo. Die Probe Bahn Card müssen Sie sechs Wochen vor Ende der Laufzeit kündigen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Kündigung angekommen ist. Geht irgendetwas schief, haben Sie automatisch ein Jahresabonnement an der Backe.
Da viele Verbraucher die Nutzungsbedingungen im Vorfeld schlichtweg nicht lesen oder vielleicht auch nicht verstehen, kommt es zu Missverständnissen. Viele gehen davon aus, dass die Probe-Abos automatisch enden. An automatische Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abonnement denken die wenigsten.
Probe-Abos sollen immer automatisch enden
Damit es für Sie als Verbraucher einfacher wird, setzt sich die Verbraucherzentrale derzeit für ein Verbot von Probe-Abos ein, die sich automatisch verlängern. Das Institut möchte, dass sich die Testangebote nur in kostenpflichtige Jahres-Abos umwandeln, wenn die Sie dem nachweislich zugestimmt haben. Dazu sagt die Verbraucherzentrale:
Dieses Verbot muss im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Zusatz zum Paragrafen 314 verankert werden. Dort ist die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wie Abos geregelt
Auf jeden Fall würde das Verbot einige Vorteile mit sich bringen. Denn durch das automatische Enden des Probe-Abos gibt es mehr Tranzparenz und Kostenkontrolle für Sie und außerdem verlässliche Vertragsverhältnisse für beide Seiten. Überschuldete Bürger würden nicht noch mehr Schulden machen und gegen Verstöße gegen dieses Gesetz könnte direkt und wirksam vorgegangen werden. Außerdem würde es einen fairen Wettbewerb sichern. Viele Kostenfallen würden nach dem Verbot der Vergangenheit angehören.
Die Frage ist nur, ob sich so ein Gesetz durchsetzen lässt.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Was halten Sie davon?
Fänden Sie es gut, wenn sich Probe-Abos nicht mehr automatisch verlängern? Oder ist Ihnen so eine Regelung egal, weil Sie sowieso immer rechtzeitig kündigen? In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie über Sinn und Unsinn eines solchen Gesetzes mit den anderen Lesern diskutieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig Holstein