Amnestie! Verfügen Sie über Waffen, deren Besitz in Deutschland nicht erlaubt ist? Normalerweise ist das strafbar. Doch bis zum 1. Juli 2018 können Sie straffrei entkommen. Möglich macht das eine Amnestieregelung für Besitzer unerlaubter Waffen. Doch was müssen Sie tun, um straffrei davon zu kommen?
Künftig sind der Besitz bestimmter Waffen und Munition europaweit nicht mehr zulässig. Dazu wurde eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland Anfang Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt. Zu den verbotenen Waffen innerhalb der EU gehören beispielsweise panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen, Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
Wer verbotene Waffen besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei jeder Polizeidienststelle oder bei den Waffenbehörden abgeben. Der unerlaubte Besitz wird dann straffrei bleiben, teilt das Sächsische Staatsministerium des Innern in dem sozialen Netzwerk Facebook mit.
Die Waffenbehörden und Polizeidienststellen registrieren abgegebene Waffen und Munition und gleichen diese mit dem Nationalen Waffenregister und dem polizeilichen Fahndungsbestand ab. Abschließend wird das Polizeiverwaltungsamt mit der Verwertung oder Vernichtung der unerlaubten Waffen und Munition beauftragt.
Wer sich für den Erwerb und Besitz von Waffen interessiert, sollte einen Blick in das Waffengesetz (WaffG) werfen. Dort ist genau geregelt, wer Waffen kaufen und verkaufen darf und wer diese in seinen Besitz nehmen kann.
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