Die Behandlung in einem Krankenhaus findet in der Regel nur dann statt, wenn es unbedingt notwendig ist. Ansonsten reicht inzwischen ein Besuch beim Arzt aus. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt worden sein, dann muss das Krankenhaus auch für die Nachsorge aufkommen. Eine lückenlose Nachsorge muss daher von den Krankenhäusern gewährleistet werden.
Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus – das Krankenhaus hat Informationspflichten von den Kosten bis hin zur Kündigung
Bei den Wahlleistungen sind die Patienten über die entstehenden Kosten aufzuklären. Sie können frei entscheiden, welche Angebote Sie wählen möchten, aber es muss einen schriftlichen Vertrag geben und diesen müssen Sie jederzeit kündigen können.
IGeL-Glossar – die wichtigsten Begriffe aus gesetzlicher Krankenkasse, ihren Leistungen und IGel-Leistungen
Im Streitfall: Der Ombudsmann als Mittelweg zwischen Kapitulation und Klage – Wissenswertes
Die Aufgabe von Ombudsleuten ist es, als Vermittler zu agieren. Dies zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungen, Banken, Bausparkassen oder anderen Einrichtungen kommt. Sie sind in der Lage, eine verbindliche Abmachung für die Anbieter auszuhandeln. Für den Kunden ist diese Leistung übrigens unentgeltlich. Somit kann man das Ombudsmannverfahren auch als günstige Möglichkeit anstatt eines Gerichtsverfahrens ansehen.
Umbuchung von Reisen: nur mit OK des Veranstalters – Wissenswertes
Es gibt inzwischen viele Gründe, weshalb Sie Ihre Reise umbuchen möchten oder verschieben müssen. Dies können z.B. gesundheitliche oder berufliche Aspekte sein, aber auch die Gefahr von Terroranschlägen.
Sparen für Kinder und Enkelkinder: Welche Anlageprodukte dafür taugen und welche Anlagen nicht geeignet sind
Viele Geldinstitute locken in der Weltsparwoche mit interessanten Prämien und ansprechenden Belohnungen. Die Marketingmaßnahmen der örtlichen Filialen sollen auch schon den Kleinsten Interesse am Sparen machen. Eltern und Großeltern bekommen Produkte angeboten und diese sollen für den Bedarf der Kinder zugeschnitten sein, aber es hat sich rausgestellt, dass viele der Finanzprodukte ungeeignet und viel zu teuer sind. Wir klären Sie darüber auf, welche der gängigen Finanzprodukt Sinn machen und welche unsinnig sind.
Hautkrebs-Früherkennung – ein Muss ab dem 35. Lebensjahr
Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu Streitpunkten, denn die Ärzte rechnen die Untersuchung als IGel-Leistung ab.
Häufige Fragen (FAQs) zu IGel, Privatversicherten und der Gebührenordnung für Ärzte
Bei den IGel-Leistungen handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen von Zahnärzten, Ärzten und Psychotherapeuten. Sie sind inzwischen auch unter dem Namen Selbstzahlerleistungen bekannt und gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse. Die häufigsten Antworten zu den am meisten gestellten Fragen haben wir daher zusammen getragen.
Grauer Star: Kostentransparenz vor der OP, so dass die Krankenkasse alle Leistungen übernimmt
Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen im chirurgischen Bereich zählt inzwischen die Operation des Grauen Stars. Sie haben in diesem Fall z.B. die Möglichkeit sich die trübe Linse entfernen zu lassen und sich eine künstliche Linse einzusetzen. Die Augenärzte bieten daher nicht nur die Kassenleistungen an, sondern auch eine Menge Zusatzuntersuchungen. Diese müssen Sie aber selber bezahlen.
Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig
Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu zahlen, aber der Arzt muss Sie vor Untersuchungsbeginn beziehungsweise vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen.