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Bonusprogramme der Krankenkassen – Belohnung für gesunden Lebensstil


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Gesetzlich Krankenversicherte, die auf ihre Gesundheit achten, belohnen die Krankenkassen mit Boni bis zu 300 Euro. Zudem stehen auch Sachprämien und Gesundheitsleistungen zur Wahl. Hierfür verlangen die Kassen aber auch einiges. Wer von einem Bonusprogramm profitieren möchte, sollte zunächst prüfen, was womit  belohnt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bonusprogramm hat eine Laufzeit von einem Kalenderjahr oder zwölf Monaten vom Anmeldezeitpunkt an gerechnet.
  • Die Teilnahme an einem Bonusprogramm ist freiwillig.
  • Versicherte, die Bonuspunkte sammeln möchten, müssen sich bei ihrer Krankenkasse zuvor anmelden.
  • Gesammelte Bonuspunkte gelten allerdings nur für das Programm der jeweiligen Krankenkasse.

Bonuspunkte können Sie zum Beispiel für den Gesundheits-Check-up, für die Teilnahme an einem Sport- oder Abnehmkurs erhalten. Je gesünder ein Mitglied ist, umso weniger kostet es die Krankenkasse: Eine gute Vorsorge bedingt, dass vergleichsweise weniger Behandlungen erforderlich sind. Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen beziehen sich vor allem auf die gesetzlich empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen und auf eine gesunde Lebensweise.

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Bonusheft, in dem Sie sich beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Kursteilnahme bestätigen lassen können. Das unterzeichnete und abgestempelte Heft reichen Sie jedenfalls zum Ende der Laufzeit bei der  Kasse ein. Nach Überprüfung der Einträge können Sie immerhin unter Prämien unterschiedlicher Art wählen.

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Attraktivität der Prämien

Da das Bonusprogramm auch dazu dient Mitglieder zu werben, klingt es häufig attraktiver als es ist.

Zwischen 100 und 300 Euro von der Krankenkasse zurückzubekommen, fordert einiges an Einsatz. Bei den von den Krankenkassen genannten Prämien handelt es sich nämlich um die maximal auszahlbaren Beträge für die Programmteilnahme. Wer z.B. 100 Euro einstreichen möchte, muss vier bis zehn verschiedene Untersuchungen oder Kurse mitmachen. Bis zu 15 Nachweise dieser Art sind allerdings für eine Prämie in Höhe von 200 Euro nötig. Noch mehr verlangen die Kassen von ihrem Mitglied, wenn die Prämie 300 Euro beträgt.

Ganz abgesehen von relativ vielen Forderungen an die Teilnehmer der Bonusprogramme ist zu bedenken, dass Sie für einiges Geforderte erst einmal Geld zahlen müssen. Sofern nicht feststeht, dass Ihre Kasse den gewählten Kurs bezahlt oder ausreichend bezuschusst, steht die Kursgebühr der etwaigen Prämie gegenüber. Fragen Sie deshalb grundsätzlich vor Buchung eines Kurses nach der Bezuschussung.

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Die Programmdetails

Welche Regeln für ein Bonusprogramm gelten, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Spezielle Programmvarianten gibt es jedoch vor allem für Familien.

Sie möchten als Familie vom Bonusprogramm Ihrer Krankenkasse profitieren? Oftmals müssen Kinder zwar weniger sammeln als die Eltern, aber dafür fällt der Bonus auch geringer aus als für Mutter und Vater. Bei vielen Kassen können Sie als Familie einzeln Punkte sammeln oder aber als Gruppe. Andere Krankenkassen ermöglichen es, schließlich alle Punkte zusammenzulegen oder aber Punkte von einem Familienmitglied auf ein anderes zu übertragen. Zumeist ist es dann aber so, dass ausschließlich die Eltern ihren Kindern Punkte abgeben dürfen.

Dessen ungeachtet ist die Wahl der Prämie ebenfalls ein Punkt, den die Krankenkassen unterschiedlich handhaben: Häufig können Sie sich erst nach Bestätigung der Bonuspunkte für die Art der Prämie entscheiden. Einige Kassen jedoch bitten ihre Mitglieder mit Zusendung des Bonusheftes um die Benennung der gewünschten Prämie.

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Pflicht und Kür

Während die gesetzlichen Krankenkassen Bonusprogramme anbieten müssen, steht es den Mitgliedern frei daran teilzunehmen.

Seit dem Jahr 2004 gibt es die von Krankenkassen angebotenen Bonusprogramme. Ziel ist es inzwischen, die Mitglieder zu ermuntern, etwas für die eigene Gesundheit und Vitalität zu tun. Die Krankenkassen dürfen z.B. einige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen und Kurse mit Bonuspunkten versehen. Allerdings haben die Krankenkassen die vom Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen für  das Angebot eines Bonusprogramms einzuhalten. Den Mitgliedern steht es z.B. frei, ob sie an dem  jeweiligen Bonusprogramm teilnehmen oder nicht. Diejenigen, die genügend Punkte sammeln, können üblicherweise zwischen einer Geld- bzw. einer Sachprämie wählen. Indes müssen die Mitglieder, die gar nicht oder zu wenige Punkte sammeln, keine Art Bestrafung fürchten. Sie erhalten lediglich  keinerlei Prämie.

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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Teilnahme und eine Mindestsumme an Punkten fordert die Krankenkasse von allen Mitgliedern, die ihre Belohnung erhalten möchten.

Sie haben bislang noch keine Bonuspunkte gesammelt, möchten nun aber  am Bonusprogramm teilnehmen? Dann müssen Sie sich erst einmal per Telefon oder online anmelden. Daraufhin sendet Ihnen die Kasse Ihr Bonusheft zu, in dem verschiedene Untersuchungen und Kurse genannt sind. Unter diesen Vorschlägen können Sie nun wählen. Üblicherweise haben Sie ein Kalenderjahr oder zwölf Monate ab Anmeldedatum Zeit zum Sammeln der Bonuspunkte. Handelt es sich z.B. um ein Kalenderjahr und Sie beginnen erst ab Sommer oder später Punkte zu sammeln, ist es schwierig die geforderte Punktzahl zu erzielen.

Ein grundlegender Unterschied zwischen Krankenkassen bezieht sich allerdings auf die Punktemitnahme: Einige lassen die Mitnahme  in das folgende Jahr zu, andere wiederum nicht. Ohnehin wird die Gültigkeitsdauer der Punkte unterschiedlich gehandhabt. Ein Mitglied, das sich zwar zur Teilnahme am Bonusprogramm angemeldet hat, aber ein oder gar zwei Jahre nicht mitmacht, muss mit der Teilnahme-Beendigung durch die Krankenkasse rechnen.

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Fristen und Prämien

Bis wann das Bonusheft der Kasse zur Kontrolle vorliegen muss, bestimmt diese. Gleiches gilt für die Spielregeln und die Prämienauswahl.

Wenn Sie die Untersuchungen und Kurse wahrgenommen haben, die Sie mitmachen wollten und konnten, geht es ans Addieren der Punkte oder der jeweils genannten Eurobeträge. Die meisten Krankenkassen lassen ihren Mitgliedern bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres Zeit, das Bonusheft/den Bonuspass einzureichen. Die Frist für die Heftabgabe kann aber beispielsweise auch bis Mitte des Jahres oder bis zu einem anderen Zeitpunkt laufen.

Die Bandbreite der angebotenen Prämien reicht von Fitnessartikeln über Elektrogeräte bis hin zu Erstattungsgutscheinen und Gutschriften. Ihnen schwebt ein ganz bestimmtes Produkt vor, das Sie im Prämienkatalog Ihrer Krankenkasse gesehen haben? Bedenken Sie, dass die im Katalog abgebildeten Artikel häufig nur als Beispiele dienen. Abgesehen von der Farbe kann die Form oder die Ausstattung etwas anders sein.

Üblicherweise setzt der Erhalt einer Prämie voraus, dass Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt ist. Sofern Sie den Krankenkassenwechsel planen und Anspruch auf eine Prämie hätten, informieren Sie sich, zu welchem Termin Sie kündigen sollten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bonusprogramme der Krankenkassen

1. Wer darf an einem Bonusprogramm teilnehmen?

An dem Bonusprogramm können, abgesehen vom versicherten Mitglied, auch die mitversicherten Familienangehörigen teilnehmen. Allerdings ist die Gewichtung der Punkte häufig eine andere.

2. Kostet die erforderliche Bestätigung Geld?

Stempel und Unterschrift nach erfolgter Untersuchung oder Kursteilnahme sind kostenlos, wenn Sie den Bonuspass noch in demselben Quartal vorlegen. Bei Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt fällt möglicherweise eine kleine Gebühr an.

3. Ist eine Geldprämie zu versteuern?

Grundsätzlich unterliegen Bonuszahlungen dieser Art der Steuerpflicht. Die Krankenkasse meldet die erfolgte Zahlung dem zuständigen Finanzamt.

4. Wie erhalte ich den erforderlichen Bonuspass?

Den Bonuspass beziehungsweise das Bonusheft Ihrer Krankenkasse wird auf Antrag zugeschickt oder zum Download bereitgestellt. Noch zeitgemäßer und papierfrei ist die Bonus-App, die einige Kassen bereits anbieten.

5. Gibt es auch einen Babybonus?

Nicht alle, aber viele Krankenkassen zahlen eine Prämie für Neugeborene, die in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sind. Teilweise handelt es sich um eine Art Willkommensprämie, teilweise werden einige Vorsorgeuntersuchungen vorausgesetzt.

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Fazit

So gut es sich anhört, wenn Ihnen Ihre Krankenkasse einen Bonus von mindestens 200 Euro in Aussicht stellt, so gut sollten Sie sich informieren. Schauen Sie sich die Rahmenbedingungen des Bonusprogramms hinsichtlich der Punktevergabe und möglicher Kosten für Sie an: Die Teilnahme an einem Yogakurs zu einem Preis von vielleicht 100 Euro bringt Ihnen gesundheitlich bestimmt etwas; aber ohne Bezuschussung durch die Kasse wäre die mögliche Geldprämie bereits um diesen Betrag gemindert.

Wenn Sie mit Ihrer jetzigen Krankenkasse ohnehin unzufrieden sind, ist es durchaus legitim, das Angebot eines wirklich guten Bonusprogramms als Auswahlkriterium einzubeziehen.

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