Sie wurden bei der Wohnungssuche abgezockt beziehungsweise von Betrügern hereingelegt? Sie haben unter Umständen einige tausend Euro verloren? Doch wie können Sie sich wehren? Gibt es Chancen, das Geld zurückzubekommen?
Wie können Sie sich als Verbraucher wehren, wenn Sie bei der Wohnungssuche auf Betrüger hereingefallen sind oder wenn Sie einen Betrug erkennen? In einem Artikel auf Onlinewarnungen.de haben wir Ihnen die
Abzocke bei Wohnungsanzeigen/der Wohnungssuche – Betrugsmaschen im Überblick vorgestellt. Außerdem zeigen wir Ihnen in einem weiteren Artikel,
worauf Sie bei der Wohnungssuche achten sollten, um nicht in die Fallen der Betrüger zu tappen.
Nun ist es aber dennoch passiert und Sie sind auf einen Kriminellen bei Ihrer Wohnungssuche hereingefallen? Das Geld ist weg und Sie haben weder eine Wohnung noch ein Haus? Dann ist schnelles Handeln gefordert. Was Sie im einzelnen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Verdächtige Immobilienanzeige Was tun?
Haben Sie eine verdächtige Immobilienanzeige auf einer Plattform im Internet gefunden, dann sollten Sie keine Alleingänge starten und versuchen mit den Betrügern Kontakt aufzunehmen. Vielmehr ist es sinnvoll, diese Anzeige bei dem jeweiligen Immobilienportal zu melden. Dafür gibt es meist einen Extralink oder Sie wenden sich an das Support- beziehungsweise das Serviceteam.
Im Anschluss wird die Anzeige überprüft und der Anbieter gelöscht, wenn dies berechtigt ist. Der Vorteil, wenn Sie die Anzeige melden: In der Regel haben die Betrüger nicht nur eine Anzeige online. Mit einem Schwung sind so mehrere Anzeigen gelöscht und Sie schützen weitere Menschen vor dem Betrug.
Veröffentlicht: 16. März 2018
Wer aktuell eine Mietwohnung sucht, sollte aufpassen. Denn mit gefälschten Wohnungsanzeigen versuchen Kriminelle Daten zu stehlen oder via PostIdent-Verfahren Straftaten im Namen der Wohnungssuchenden zu begehen. Wir erklären, welche Maschen Ihnen auf Immobilenportalen begegnen und
Bei der Wohnungssuche auf Betrüger hereingefallen? – Was tun?
Wenn Sie einen Betrug bemerken, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Dabei sind meist mehrere Dinge zu tun, die Sie am besten gleichzeitig erledigen sollten.
- Als erstes sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. In vielen Bundesländern ist dies bereits online möglich. Außerdem sollten Sie gewisse Dinge beachten, wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Wir verraten Ihnen, welche das sind.
- Die Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für Ihren Gang zu der Bank. Haben Sie die Kriminellen nicht mit Bargeld bezahlt, sondern eine Überweisung auf ein deutsches Konto vorgenommen? Dann könnten Sie das Geld über Ihre Hausbank zurückfordern. Je schneller Sie sind, umso größer ist die Chance das Sie Ihr Geld zurück bekommen. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht. Bei der Zahlung per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
- Dann sollten Sie den Betrug auch dem Onlineportal melden, welches die Anzeige online hatte. Damit schützen Sie andere Wohnungssuchende vor den Betrügern.
Haben Ihnen diese Punkte noch nicht weitergeholfen, bekommen Sie Hilfe bei der nächsten Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
Melden Sie uns den Betrug
Damit möglichst viele Menschen informiert und vor den Betrügereien gewarnt werden, sollten Sie neue Betrugsformen auch bei uns melden. Denn bei hoher Relevanz verfassen wir einen Artikel zu dem Thema und warnen unsere Leser. Sie können dafür die Kommentare unter diesem Beitrag nutzen oder Sie senden uns eine E-Mail an [email protected]. Beschreiben Sie den Vorgang so exakt wie möglich, damit unsere Redakteure möglichst wenig Rückfragen haben.
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