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Abzocke beim Gebrauchtwagen-Kauf: Diese Tricks sollten Sie kennen


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2019 wurden im Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland knapp 90 Milliarden Euro Umsatz generiert – ähnlich viel wie im Bauhauptgewerbe. In einem derart umfangreichen Markt ist es leider unvermeidlich, dass es immer wieder Tricksereien zulasten der Kunden gibt. 

Wenn Sie sich für ein Gebrauchtfahrzeug interessieren, muss Ihnen klar sein, dass damit immer ein gewisses Risiko einhergeht. Schließlich lässt sich selbst bei bestens nachvollziehbarer Historie durch ein lückenlos ausgefülltes Scheckheft nie gänzlich verifizieren, wie sorgsam der oder die Vorbesitzer mit dem Auto umgingen. Schließlich ist in der Regel weder der Händler noch eine Ihnen bekannte Person mit dem Auto gefahren.

Kaufen Sie das Fahrzeug von privat, im Idealfall von einer Ihnen mindestens weitläufig bekannten Person, ist das Risiko überschaubar. Auch bei seriösen und großen Autohäusern müssen Sie oft keine Angst vor Betrug am Gebrauchtwagen haben. Allerdings gibt es immer wieder einige dubiose Händler, die Ihr Fachwissen nicht gerade zum Vorteil der Kunden nutzen. Deshalb muss das günstigste Angebot nicht zwingend auch das Beste sein. Auf die folgenden Tricks und Fallen sollten Sie beim Kauf eines Gebrauchten in jedem Fall achten.

1. Die Tachomanipulation

Die Laufleistung ist ein wichtiges Kriterium der Preisgestaltung. Je niedriger sie ausfällt, desto höher der Verkaufspreis für ein ansonsten gleiches Fahrzeug. Wie der Kilometerzähler manipuliert werden kann, hängt vom technischen Aufbau ab:

  • Ist der mechanische Tacho über eine Welle mit dem Getriebe verbunden, wird er ausgebaut und die Welle an eine Bohrmaschine angeschlossen. Diese wird nun rückwärts laufen gelassen, sodass sich die Zahlentrommeln entgegen der ursprünglichen Richtung zurückdrehen. Das ist allerdings nur noch bei Young- und Oldtimern relevant, da Autos seit weit mehr als zwanzig Jahren Laufleistungen elektronisch messen.
  • Bei einem digitalen Tacho, der den Kilometerstand über elektronische Geber und Steuergeräte misst, wird dieser einfach umprogrammiert. Dabei handelt es sich um das Ausnutzen einer technischen Notwendigkeit: Meist ist herstellerseitig explizit die Möglichkeit der Programmierung gegeben – damit beim Austausch einer defekten Tachoeinheit das neue Modul dennoch den richtigen Kilometerstand anzeigt.

So können Sie sich vor Tachomanipulation schützen

Auto Pedale Symbolbild
Die Pedale von Gebrauchtwagen geben oft Auskunft über die Laufleistung. (Foto: stock.adobe.com/noon@photo/294996588)

Dass der Tacho selbst manipuliert wurde, lässt sich nicht erkennen. Sie können lediglich auf zum Kilometerstand unpassende Faktoren achten. Vor allem:

  • Im Scheckheft oder auf Wartungsaufklebern finden sich abweichende Angaben zum Kilometerstand mit höherer Laufleistung als das, was der Tacho anzeigt oder was nach menschlichem Ermessen glaubwürdig ist.
  • Der Innenraum wirkt übermäßig abgenutzt. Ein deutliches Indiz sind speziell die Gummiauflagen der Pedale. Sie zeigen üblicherweise erst weit jenseits von 100.000 Kilometern sichtbaren Verschleiß.

Tipp: Der Kilometerstand wird zudem im Fahrzeugsteuergerät festgehalten. Zwar kann er dort auch manipuliert werden, das wird jedoch deutlich seltener gemacht, weil es in der Regel genügt, den „sichtbaren“ Kilometerstand zu justieren. Werkstätten, dazu auch Prüforganisationen, können das Steuergerät auslesen. Stimmt die dortige Laufleistung nicht mit dem Tacho überein, sollten Sie dieses Fahrzeug nicht nehmen.

2. Der Verkauf im Kundenauftrag

Aus gewährleistungsrechtlicher Sicht gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen von Fahrzeugen – erstere müssen eine mindestens einjährige Gewährleistung auf Mängel geben; eine schon seit einigen Jahren bestehende EU-Vorgabe. Für Privatverkäufe hingegen besteht diese Pflicht nicht.

Um diese Vorgabe zu umgehen, offerieren Händler ein Fahrzeug als „Verkauf im Kundenauftrag“. Das heißt, es wird Interessenten suggeriert, dass ein Privatbesitzer der eigentliche Verkäufer wäre und der Händler nur seine Räumlichkeiten und Werbereichweite zur Verfügung stellt und die Verkaufsabwicklung übernimmt. Häufig wird mit einem sehr alten Vorbesitzer argumentiert, manchmal auch mit Todesfällen und Erben, die einen Teil der Arbeit ausgelagert haben.

So können Sie sich schützen

Dieses Vorgehen ist dann ein schlechter Trick, wenn in den Vertragsunterlagen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Dann möchte sich der Händler meist nur vor seiner Gewährleistungspflicht drücken – weil er womöglich weiß, dass mit diesem Fahrzeug etwas nicht stimmt.

Ein guter Rat ist in diesem Fall, das Fahrzeug nicht zu kaufen; nur dies schützt wirklich zuverlässig vor einem Fehlkauf, da sich anbahnende Schäden meist nur durch ausgesprochene KFZ-Profis erkennbar sind.

3. Die Händlerfinanzierung

Dieser Trick kommt vor allem in Marken-Autohäusern und bei großen freien Gebrauchtwagenhändlern vor. Diese arbeiten sehr häufig mit Banken zusammen – bei den Autohäusern oftmals mit einer konzern- bzw. werkseigenen Bank, bei den Händlern hingegen mit regulären Geld- und Kreditinstituten.

Dem Kunden wird direkt beim Kauf ermöglicht, die Finanzierung ebenfalls über den Händler laufen zu lassen. Natürlich ist das komfortabel, so können alle Unterlagen in einem Zug bearbeitet werden. Was jedoch verschwiegen wird: Der Verkäufer bekommt dafür in der Regel durch das Kreditinstitut eine Provision. Bezahlt wird diese manchmal durch den Kunden, dieser zahlt für die Finanzierung dann mehr als für einen Auto-Kredit in dieser Höhe üblich wäre. Zudem ist ein Vergleich der Angebote am Markt bei einer Händlerfinanzierung kaum möglich.

So können Sie sich schützen

Händlerfinanzierungen sind nicht zwangsläufig eine schlechtere Option, deshalb gilt es, sich möglichst umfassend zu informieren. Sinnvoll ist es, bereits vor dem Kauf die möglichen Optionen und Rahmenbedingungen für einen Kredit zu recherchieren und abzuwägen. Stellen Sie Kreditvergleiche für die nötige Kaufsumme an, notieren Sie sich Zinssätze, besonders die Effektivzinsen. Damit können Sie beim Händlerkredit aufdecken, ob er günstig oder teuer ist – und im Zweifelsfall einfach den Kredit woanders aufnehmen.

Tipp: Wenn sie durch eine Fremdfinanzierung die Kaufsumme auf einmal zahlen (wird oft auch bei bargeldlosen Zahlungsmethoden fälschlich als „Barzahlung“ bezeichnet), sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung einen Barzahler-Rabatt aushandeln. Bis zu fünf Prozent dürfen Sie dabei durchaus erwarten. Damit kann ein Dritt-Kredit oftmals auch einen eigentlich zinsgünstigeren Händlerkredit unterbieten.

4. Der blitzblanke Motorraum

Motorraum Symbolbild
(Foto: stock.adobe.com/Daniel Jędzura/305304381)

Ausfallerscheinungen bei einem Fahrzeug zeigen sich oft dort zuerst, wo die meiste Technik liegt: im Motorraum. Allein am Motor selbst gibt es zahllose Dichtungen und Anbauteile, die leck schlagen können. Deutlich sichtbar wird dies durch:

  • Ölspuren
  • mit Öl verkrusteter Straßenschmutz
  • weiße Kalkränder – sie deuten oft auf zurückliegende Kühlwasserverluste hin, sofern sie sich fernab von den Kühl- und Wischwasserbehältern befinden, also simples Verschütten unwahrscheinlich ist

Der Trick: Nicht nur das Fahrzeugäußere und der Fahrgastraum werden für die Verkaufspräsentation aufbereitet, auch der Motorraum und die Fahrzeugunterseite werden mit Kaltreinigungsmittel und Hochdruckreiniger behandelt, sodass sie „wie neu“ wirken.

So können Sie sich schützen

Grundsätzlich deutet ein sauberer Motorraum nicht immer auf Täuschungsversuche hin, oft sind nur überambitionierte Händler der Grund. Aber: Tricksende Verkäufer bauen darauf, dass die meisten Interessenten vor der Probefahrt das Auto nur optisch begutachten. Denn wenn Sie eine Probefahrt absolvieren, werden lecke Dichtungen auch weiterhin Flüssigkeiten durchlassen, besonders Öl.

Bei einem grundgereinigten Motorraum sollten Sie sich deshalb die Mühe machen, nach der Probefahrt abermals alles gründlich in Augenschein zu nehmen. Auf einem sauberen Triebwerk zeigen sich Leckagen besonders gut.

Tipp: Wenn sich in einem sauberen Motorraum frische Wartungszettel befinden, sollten Sie deren Daten mit dem Scheckheft vergleichen. Seriöse Händler, die bloß beim Reinigen überambitioniert sind, bringen hinterher neue Zettel mit den korrekten Daten an.

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5. Das Erzeugen von Zeitdruck

Ein psychologischer Trick: Das Andeuten von Dringlichkeit erzeugt in unserem Gehirn oft gesteigerte Begehrlichkeit und schaltet gleichzeitig die Sorgfalt außer Kraft. Gern machen Händler deshalb Druck mit Sätzen wie diesen:

  • Für den Wagen gibt es noch sehr viele andere Interessenten.
  • Eigentlich ist das Auto ja schon verkauft.
  • Heute Nachmittag wollen sich noch zwei andere Interessenten den Wagen anschauen.
  • Wäre es okay, wenn wir die Probefahrt etwas kürzer halten?

Kurzum: Ihnen wird suggeriert, dass Sie schnell zuschlagen müssen, um sich dieses Angebot nicht entgehen zu lassen.

So können Sie sich schützen

Grundsätzlich sollten Sie immer hellhörig werden, wenn ein Händler offensichtlich oder auch unterschwellig versucht, Druck aufzubauen. Das ist zumindest ein sehr schlechter Stil, der nicht gerade für den Verkäufer spricht.

Dabei gilt als wichtigste Regel: Lassen Sie sich nie unter Druck setzen. Sie sind der Kunde, der Verkäufer ist auf Sie und Ihr Geld angewiesen, nicht umgekehrt. Es gibt keinen Grund, dem Verkäufer einen Gefallen zu tun, indem Sie sich unnötig kurzfassen.

Ein echtes Ausschlusskriterium sollte Druck immer dann werden, wenn der Verkäufer Sie damit offensichtlich dazu bringen möchte, weniger Sorgfalt bei der Inaugenscheinnahme und der Probefahrt walten zu lassen. Auch dann sollten Sie von diesem Fahrzeug (und dem Händler) besser Abstand nehmen.

6. Der Verkauf als Bastler- oder Schrottfahrzeug

Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Trick, die Gewährleistungspflicht zu unterlaufen. Besonders häufig ist das bei Gebrauchtwagen aus den unteren bis untersten Preisbereichen der Fall – Fahrzeuge mit hoher Laufleistung und insgesamt schlechterem Zustand. Üblich ist es, das Auto als „Bastlerfahrzeug (ohne Garantie/Gewährleistung)“ oder „an/für Bastler“ zu offerieren. Seltener, aber ebenfalls üblich sind sogar Bezeichnungen wie „Schrottfahrzeug“.

So können Sie sich schützen

Grundsätzlich unterscheidet die Rechtsprechung zwei Fälle der Verwendung solcher Begriffe:

  • Legitim ist es, wenn das Fahrzeug nicht ohne Weiteres eine Hauptuntersuchung bestehen und am Straßenverkehr teilnehmen könnte. Das heißt, der Wagen ist beim Kauf nicht fahrbereit.
  • Nicht Legitim ist es, wenn das Fahrzeug keine tiefergehenden Mängel hat und spätestens nach Behebung kleiner Schäden zugelassen werden könnte.

Wird der Wagen explizit als Schrottfahrzeug angeboten, orientiert sich alles am Preis – ist es ein Schrottfahrzeug, darf der Verkaufspreis auch nur dem Schrottwert entsprechen.

Hier benötigen Sie dementsprechend Fingerspitzengefühl: Wenn das Fahrzeug keine größeren Schäden hat, Sie damit sogar eine Probefahrt machen können, handelt es sich möglicherweise um eine nicht erlaubte Bezeichnung. Zwar können Sie dieses Auto dann kaufen, durch den „Verkauf als Bastlerfahrzeug“ kann sich der Händler nicht der Gewährleistungspflicht entziehen. Dennoch sollten Sie im Höchstmaß kritisch sein, da ein solches Verhalten grundsätzlichen Anlass zu Misstrauen gegenüber dem Händler liefert.

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7. Der Autoplattformenbetrug im Internet

Prinzipiell handelt es sich hierbei nicht mehr um einen Trick, sondern einen handfesten Fall von Betrug. Ausgangspunkt ist praktisch ausschließlich das Internet und hier die einschlägigen Gebrauchtwagenplattformen. Meist geht es um besonders attraktive Fahrzeuge – etwa Oldtimer oder aktuelle Modelle aus höheren Preis- und Prestige-Regionen.

Der Betrugsversuch besteht darin, dass das Fahrzeug praktisch immer im Ausland steht, meist mit einer deutschen Zulassung. Dazu werden schlüssig klingende Gründe geliefert. Beim Kontakt wird dem Interessenten dann angeboten, er könne das Auto zur Vermeidung des weiten Weges auch an einen näher gelegenen Ort liefern lassen. Dafür soll er eine (oft verführerisch geringe) Transportkostenpauschale im Vorfeld überweisen. Alternativ findet der Transport vor die Haustür über eine Spedition als Treuhänder statt. Häufig wird diese damit erklärt, dass der Verkäufer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hätte.

Damit ist dann das Geld weg – denn zu einer Kaufabwicklung kommt es nicht mehr. Die Betrüger wiederholen die Masche mit einem neuen Inserat, neuen Fahrzeugfotos (meist irgendwo aus dem Internet von echten Inseraten gestohlen) und legen ihren Köder erneut aus.

So können Sie sich schützen

Damit dieser Betrug funktioniert, muss der Interessent sich sehr blauäugig verhalten. Folgende Schutzmaßnahmen sollten Sie deshalb immer berücksichtigen:

  • Zahlen Sie nie im Voraus, ohne das Auto selbst gesehen und darin gesessen zu haben. Ein seriöser Verkäufer würde das niemals fordern.
  • Wenn es sich wirklich um einen seriösen Händler handelt, hat er ein Verkaufsgelände, einen Showroom oder Ähnliches. Er trifft sich nicht auf neutralem Gebiet und selbst bei ausgesprochenen Luxus-Gebrauchten muss der Interessent immer zum Verkäufer kommen.
  • Kein seriöser Händler würde obskur wirkende Vorabzahlungen fordern, noch bevor überhaupt eine Besichtigung stattgefunden hat. Egal aus welchem Grund.

Wenn Ihnen bei einem dieser drei Punkte etwas auffällig vorkommt, sollten Sie einfach ablehnen – übersenden Sie keinesfalls vorab Geld!

Tipp: Kommt Ihnen ein derartiger Fall unter, sollten Sie auf jeden Fall einen Screenshot des Inserats erstellen und diesen zusammen mit dem Verkaufs-Link, dem bisherigen Nachrichtenkontakt (ebenfalls als Screenshots) und den Kontaktdaten an die Verkaufsplattform senden. Zudem können Sie derartige Fälle über unsere Kategorie für Betrugsmeldungen melden. Wir warnen beispielsweise vor unseriösen Speditionen und Treuhändern.

8. Der betriebswarme Motor

Wenn ein Motor betriebswarm ist, dann befindet er sich in einem optimalen Zustand. Zahllose Bauteile haben sich dann auf das richtige Maß ausgedehnt, es besteht ein optimales Verhältnis zwischen maximaler Abdichtung und geringstmöglicher Reibung – nicht nur, aber speziell bei den Kolbenringen und den Ventilen, die die Zylinder des Motors nach unten und oben abdichten.

Genau diese Ausdehnung kann jedoch auch Fehler kaschieren: Damit Motoren lange halten, müssen die sich ausdehnenden Teile im betriebswarmen Zustand ein gewisses Spektrum abdecken, um sowohl im neuen wie verschlissenen Zustand noch ordnungsgemäß zu funktionieren. Nur im kalten Zustand zeigt sich dann der Verschleiß:

  • Aus dem Auspuff qualmt es bläulich, wenn der Motor aus irgendeinem Grund Öl mitverbrennt.
  • Alternativ qualmt es weiß, wenn Wasser in die Zylinder gelangt (meist durch eine defekte Zylinderkopfdichtung).
  • Auch kann eine defekte Zündanlage bei kaltem Motor für einen merklich unrunden Motorlauf sorgen, wo das Problem mit Aufwärmung verschwindet.

Kurz: Viele Alters- und Verschleißerscheinungen eines Verbrennungsmotors zeigen sich nur direkt nach einem Kaltstart und verschwinden mit zunehmender Erwärmung zusehends. Das nutzen manche Händler aus: Vor einem Vorführtermin fahren sie einige Kilometer mit dem Wagen oder lassen ihn alternativ im Stand warmlaufen. Kurz bevor der Kunde eintreffen soll, wird das Fahrzeug wieder abgeschaltet.

So können Sie sich schützen

Grundsätzlich sollten Sie schon bei der Anbahnung der Besichtigung darauf bestehen, dass das Fahrzeug kalt sein soll. Beim Termin sollten Sie zudem folgendes prüfen:

  • Legen Sie nicht nur die Hand auf die Motorhaube, sondern öffnen Sie sie und halten Sie die Hand direkt über den Motor und speziell den Abgaskrümmer, ohne beides zu berühren.
  • Schalten Sie die Zündung ein oder starten Sie den Motor. Schauen Sie auf die Kühlwassertemperaturanzeige – leider haben moderne Autos diese immer seltener verbaut.
  • Schalten Sie die Zündung ein oder starten Sie den Motor. Schalten Sie dann die Heizung und die Lüftung auf höchste Leistung. Der Luftstrom muss kalt sein.

Wenn das Auto bereits warm ist, ist das zumindest ein schwerwiegender Verdachtsmoment. Insbesondere bei einem professionellen Händler dürfen Sie davon ausgehen, dass er sehr wohl weiß, welche Auswirkungen die Temperatur haben kann. Zumindest sollten Sie um einen Folgetermin bitten, um auch das Kaltstartverhalten zu überprüfen – allerdings nur, wenn das Auto ansonsten unauffällig ist. Ein warmer Motor in Verbindung mit Verschleiß, Anzeichen für Tachomanipulation und dergleichen sollte für sie ein totales Ausschlusskriterium sein.

Haben Sie das schon gesehen?

9. Der „Verkauft wie gesehen“ Trick

Mit solchen und ähnlich lautenden Sätzen in den Vertragsunterlagen versuchen Händler ebenfalls das Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. Sie zielen konkret darauf ab, dass Paragraph 442 BGB Sachmängelhaftung ausschließt, wenn der Käufer diese Mängel hätte im Vorfeld sehen können.

So können Sie sich schützen

In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen arglistigen Täuschungsversuch Ihnen gegenüber. Damit möchte der Händler sich höchstwahrscheinlich von der Haftung für Schäden freimachen, die ihm zwar bekannt sind, die Sie aber als Laie nicht erkennen können. Prinzipiell haben Sie jedoch das Recht an Ihrer Seite: Wirksam ist die Formulierung nur zwischen gleichwertigen Vertragspartnern, also zwischen zwei Autohändlern, zwischen Händler und gewerblichem Kunden oder Privatverkäufer und -käufer.

Doch auch wenn die Klausel somit in der Praxis unwirksam sein wird, bleibt es ein Täuschungsversuch gegen Sie. Die Empfehlung lautet, einen neuen Händler zu finden.

10. Die Tricks zum Aufhübschen

Viele tricksende Händler zielen darauf ab, dass Interessenten Laien sind, die sich nicht tiefer mit der Kfz-Materie auskennen. Dementsprechend nutzen sie diverse Tricks, mit denen preismindernde oder gar Verkaufskritische Tatsachen am Fahrzeug überdeckt werden. Dazu gehören:

  • Einreiben von Gummiteilen mit Pflegemitteln, um altersbedingte Brüchigkeit zu überdecken.
  • Einsprühen von Kratzern mit einem Kriechöl, welches bis zur nächsten Autowäsche die Kratzer effektiv kaschiert.
  • Einsatz von Schonbezügen, oft im gleichen Muster/Farbton wie die Originale, um Verschleiß an den Sitzflanken zu überdecken.
  • Verwenden stark riechender Reiniger oder Duftbäume, um Gerüche zu überdecken – etwa Tabakrauch, aber auch Modergeruch, ausgelöst durch Wassereinbrüche im Innenraum durch Regen, Überflutung oder undichte Heizungsbauteile.
  • Einsprühen der frischgewaschenen Reifenflanken, damit diese durch Glanz neuer wirken.
  • Komplettes Leerräumen eines beschädigten Katalysators, der sonst unüberhörbar rascheln würde. Dies lässt sich nur bei der nächsten Abgasuntersuchung aufdecken – in zwei Jahren, nach Ende der Gewährleistung.
  • Anfertigen von gefälschten Wartungsaufklebern und sogar ganzen Scheckheften zwecks Vorgaukelei einer gepflegten Historie.

Allerdings sind die möglichen Tricks noch wesentlich zahlreicher. Leider werden einige davon durch die steigende Komplexität und Digitalisierung von PKWs auch immer einfacher möglich.

So können Sie sich schützen

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einer Besichtigung bzw. Probefahrt jemanden mitzunehmen, der dank beruflicher Erfahrung versiert mit Fahrzeugen ist, sollten Sie unbedingt die Option wahrnehmen, das Fahrzeug im Rahmen der Probefahrt unter die Lupe nehmen zu lassen. Das geht in einer vertrauenswürdigen Werkstatt, bei einer Prüfstelle oder dem ADAC.

Diesen Tipp sollten sie dabei grundsätzlich beherzigen, nicht nur dann, wenn der Gebrauchte Sie fünfstellige Beträge kosten würde. Zeigt sich ein Händler unwillig, eine derartige Überprüfung zu akzeptieren oder möchte er sie nur im eigenen Haus durch eigenes Personal erlauben, sollten Sie skeptisch sein – ein seriöser Händler mit einem tauglichen Gebrauchtfahrzeug hat nichts zu verbergen.

Fazit

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Das gilt auch und in besonderem Maße beim Gebrauchtwagenkauf. Denn auch wenn die Mehrheit der Händler ehrlicher Natur sind, so gibt es doch auch einige, die zu einem mehr oder weniger großen Grad zu ihren Gunsten tricksen. Egal wie gravierend das auch ist, Tricks zugunsten des Händlers sind meist zuungunsten des Käufers. Daher sollten Sie auch immer die Augen offenhalten und im Zweifelsfall einfach ablehnen – die wenigsten Gebrauchten auf dem Markt sind schließlich Unikate.

In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei einer Probefahrt unbedingt beachten sollen und wer im Falle eines Unfalls haften muss.

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