Immer wieder kommt es vor, dass eine Airline Insolvenz geht und dann sind Sie in der Pflicht. Sie müssen sich umgehend kümmern, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzflug zu verlangen, wenn Sie zu den Pauschalreisenden gehören. Allerding müssen Sie sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern, wenn Sie direkt bei der Airline Ihre Tickets gebucht haben.
Die Pleite einer Fluggesellschaft ist keine Seltenheit, denn immer mehr Billig-Flieger drücken sich auf den Markt und dieser ist stark umkämpft. Die britische Fluglinie Flybe ist zuletzt insolvent gegangen und dann heißt es für die Kunden oft, dass der Flugbetrieb eingestellt wird. Da spielt es keine Rolle, dass zahlreiche Kunden mit Flugtickets ausgestattet sind, denn die Flüge fallen von einen auf den anderen Tag aus.
Sie sind von den gestrichenen Flügen betroffen, dann gibt es einen Unterschied. Die Tickets haben Sie selber bei der Airline gekauft oder über eine Pauschalreise erhalten.
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Der Veranstalter springt bei Pauschalreisen ein
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und die Airline ist Pleite, so dass die Flüge alle gestrichen werden. In dem Fall muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.
Im Online-Portal oder in einem Reisebüro haben Sie sich für mehr als eine Leistung entschieden und zahlen einen hohen Gesamtpreis, so dass nicht nur Hotel und Mietwagen enthalten sind, sondern auch der Flug. Wenden Sie sich bei der Pleite der Fluggesellschaft unbedingt beim Veranstalter an, wie Sie an das Ziel kommen. Die entstehenden Mehrkosten muss der Reiseveranstalter übernehmen und dazu gehören zusätzliche Hotelkosten, wenn Sie länger am Urlaubsort bleiben müssen. Der Ersatzflug kann natürlich später starten.
Sie haben die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, wenn die Reise trotz des Ersatzfluges nicht so abläuft wie ursprünglich geplant. Beispielsweise kommen Sie einen Tag später im Urlaubsort an, weil der Flieger einen Tag später startet und somit verlieren Sie einen Urlaubstag.
Manchmal kommt es vor, dass eine Restzahlung bei Reiseantritt notwendig wird und diese sollten Sie auch vornehmen. Der Veranstalter trägt das Risiko einer insolventen Fluglinie komplett allein und muss sofort tätig werden, wenn es zu einem Flugausfall kommt.
Achtung:
Nur weil Sie in einem Reisebüro die Reise gebucht haben, bedeutet es nicht, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Bei den sogenannten verbundenen Reiseleistungen fehlt die Haftung durch den Veranstalter. Die Möglichkeit kommt in Betracht, wenn Sie für jeden Teil der Leistung eine separate Rechnung erhalten. Beispielsweise haben Sie eine Rechnung für die Flugtickets, eine weitere für das Hotel und auch eine für den Mietwagen erhalten.
Sie sind sich nicht sicher, dann wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe!
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Kosten im Insolvenzverfahren anmelden
Sie haben sich für das eigene Buchen der Tickets bei der Airline entschieden, dann haben Sie bei einer Insolvenz der Airline schlechte Karten.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei der Annullierung den Flugpreis und auch die weiteren Kosten erstatten, wenn Sie nicht befördert werden können. Das ist der Fall, wenn die Airline insolvent wird. Allerdings müssen Sie die Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
Sie müssen sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch in Vorkasse treten. Selbst, wenn Sie durch den neu gebuchten Flug länger am Urlaubsort bleiben müssen und das Hotel und den Mietwagen auch weiterhin nutzen, dann zahlen Sie die Zusatzkosten.
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Gut zu wissen
Bewahren Sie die Rechnungen gut auf, denn Sie haben die Möglichkeit die Kosten später beim Insolvenzverwalter zu melden.
Aber rechnen Sie damit, dass Sie im Zuge eines Insolvenzverfahrens erst sehr spät am Zug sind und ob Sie das Geld wirklich zurückbekommen, das steht in den Sternen. Zudem kann es sehr lange dauern.
Zahlungen für die Flugtickets können Sie eventuell rückgängig machen, wenn Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt haben. Die bezahlten Beiträge können allerdings zur Insolvenzmasse gehören und das ist ein großes Risiko. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nachforderungen durch den Insolvenzverwalter, aber das wird im Einzelfall entschieden.
Im Zweifel können Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten lassen!
Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie die Flugtickets über ein Online-Vermittlungsportal oder ein Reisebüro gebucht haben. Sie können das Geld von dort wiederbekommen, wenn es noch nicht an die Airline weitergeleitet wurde.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Airline pleite
1. Wie komme ich nach Hause, wenn eine Airline Pleite geht?
Es kommt darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder die Flugtickets einzeln erstanden haben. Bei einer Pauschalreise kümmert sich de Veranstalter, aber wenn Sie selber gekauft haben, dann stehen Sie in der Verpflichtung.
2. Wer zahlt die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft?
Auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nicht. Der Veranstalter übernimmt die Kosten bei einer Pauschalreise, aber ansonsten müssen Sie die Kosten selber tragen.
3. Woran lässt sich erkennen, ob eine Airline insolvent ist?
Als Verbraucher haben Sie eher selten die Möglichkeit zu erkennen, ob die Airline insolvent ist. Beachten Sie einfach die Nachrichten und meist lässt sich eine Tendenz erkennen.
4. Flug vor Anreise gestrichen- was nun?
Wenden Sie sich an den Veranstalter, denn er muss sich bei einer Pauschalreise um einen Ersatzflug kümmern. Zudem können Sie den Reisepreis mindern.
5. Wie viel Minderung kann ich machen?
Die Minderung des Reisepreises kommt immer auf die Situation an und muss von Fall zu Fall entschieden werden, aber bis zu 30% sind durchaus möglich.
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Fazit
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Fluggesellschaften unter großem Druck stehen und nicht alle auf dem Markt bestehen können. Die Folge ist eine Insolvenz und meist sind die Verbraucher die Leidtragenden. Bei Pauschalreisenden kommt der Veranstalter dafür auf, aber wenn Sie selber den Flug über die Airline gebucht haben, dann stehen Sie selber gerade. Aus dem Grund fordern die Experten eine verpflichtende Insolvenz-Versicherung.