Eine schlanke Figur und das ohne Sport ist der Wunsch vieler Verbraucher und das nutzen zahlreiche Anbieter schamlos aus. Die Versprechungen sind vielfältig, die Realität sind meist ganz anders aus. Jetzt ist es endlich soweit, dass ein Anbieter wegen wettbewerbswidriger Schlankheitswerbung eine Klage verliert.
Die Almased Wellness GmbH wirbt mit Erfolgsgeschichten
Zahlreiche Erfolgsgeschichten liefert die Firma Almased Wellness GmbH, die ihren Firmensitz in Bienenbüttel hat. Bienenbüttel liegt in der Lüneburger Heide.
Das Unternehmen wirbt mit unzähligen Erfolgsgeschichten rund um Gewichtsreduzierung hat das teilweise mit enormen Gewichtsverlusten der einzelnen Nutzer. Dabei wirbt das Unternehmen mit Almased Vitalkost und weist darauf hin, dass die Einnahme dieses Lebensmittels eine schnelle und hohe Gewichtsreduzierung ermöglicht. Mit dieser und vielen anderen Aussagen ruft das Unternehmen nicht nur übergewichtige Menschen auf den Plan, sondern auch Diabetiker, Rheumatiker und an Osteoporose erkrankte Menschen erhoffen sich durch die Einnahme Linderung und Besserung.
Die Verbraucherzentrale hält diese Art der Weg nicht nur als unseriös, sondern auch als irreführend, sogar unverantwortlich. Übergewichtige und Kranke werden mit diesen, meist leeren, Versprechungen zum Kauf angeregt, weil sie sich schnelle Hilfe versprechen, aber im Endeffekt passiert nichts. Gerade, wenn es um Übergewicht geht, sind die Menschen sehr empfindlich, denn es kommt zu sozialer Ächtung und es entsteht ein langer Leidensdruck.
Veröffentlicht: 12. November 2021
Ein Diätplan, der auf den individuellen Stoffwechsel angepasst ist, verspricht eine Gewichtsreduktion. Funktionieren diese Diäten wirklich?
Das Landgericht Lüneburg schiebt einen Riegel vor
Die Verbraucherzentralen haben eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht und das Landgericht Lüneburg teilt die Rechtsauffassung. Das Urteil wurde am 2. April 2015 (Az. 7 O 106/14) gesprochen.
Nicht nur das Landgericht Lüneburg, sondern auch der Richter des Oberlandesgerichts Celle hat dazu ein Urteil verfasst. Das Urteil wurde am 22. Oktober 2015 (Az: U 47/15) gesprochen. Gegen das Urteil ist eine Revision nicht zugelassen worden.
Aber die Almased Wellnes GmbH hat das Urteil nicht einfach hingenommen und eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Damit wollten sie eine Revisionszulassung erreichen, aber mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2016 wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts Lüneburg wurde mit der Zustellung des BGH Beschlusses an den Gegner rechtskräftig und ist demnach gültig.
Almased muss die Werbung unterlassen
Das Urteil besagt, dass die Almased Wellness GmbH jetzt und in Zukunft keine Werbung mit konkreten Angaben zur Dauer und zum Ausmaß einer Gewichtsreduzierung mehr machen darf.
Des Weiteren muss das Unternehmen auch weitere Versprechungen unterlassen, so dass auch Aussagen, die Linderungen bei Osteoporose, Rheuma oder Diabetes nicht mehr zulässig sind. Lebensmittel dienen schließlich nicht zur Behandlung von Erkrankungen, sondern der Ernährung und das soll auch in Zukunft der Fall sein. Aus dem Grund sind Anpreisungen für Lebensmittel mit Bezug auf Schmerzlinderung oder Linderung von Krankheitssymptomen nicht mehr zulässig.
Auf der Verpackung darf auch nicht mehr stehen, dass das Produkt den Stoffwechsel aktiviert oder den Blutzuckerspiegel nachweislich reguliert. Hierbei handelt es sich um nicht nachweisbare Aussagen und somit sind sie rechtswidrig.
Lebensstil-Änderung hilft bei der Gewichtsreduzierung
Die Leitlinien zur Vorbeugung und Behandlung von Übergewicht oder Adipositas besagen, dass eine Gewichtsreduzierung nur mit Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie behandelt werden kann.
Damit ein ordentlicher Gewichtsverlust möglich ist, müssen diese drei oben genannten Faktoren in Einklang gebracht werden. Nur wenn die drei Faktoren stimmen, dann können Sie auf Dauer Gewicht verlieren und Ihr Wunschgewicht auch halten. Schlankheitsprodukte helfen alleine nicht automatisch, auch wenn die Anbieter zahlreiche Versprechen in dieser Hinsicht machen. Allerdings muss man auch sagen, dass Mahlzeitenersatz-Produkte, wie Almased-Vitalkost für einen stark übergewichtigen Menschen durchaus ein guter Einstieg sein können. Allerdings sollte ein solcher Einschnitt nicht ohne ärztliche Aufsicht passieren, denn es können schwerwiegende Probleme auftreten.
Grundsätzlich kann Ihr Gewicht aber nur verändert werden, wenn Sie Ihren Lebensstil auch verändern. Sie müssen die Essgewohnheiten umstellen, mehr Aktivität auf den Plan bringen und vielleicht auch ein passendes soziales Umfeld suchen. Abnehmen hängt immer von der individuellen Situation ab.
Das Versprechen von Mahlzeitenersatz-Produkten
In den letzten Jahren sind Mahlzeitenersatz-Produkte zum Trend geworden, denn sie versprechen schnelle Diäterfolge.
Bei einem Mahlzeitenersatz-Produkt handelt es sich in der Regel um ein spezielles Pulver, welches mit Wasser oder Milch angerührt wird. Im stressgeplagten Alltag sind Mahlzeitenersatz-Produkte scheinbar eine sehr gute Option, um schnell viel Gewicht zu verlieren. Mittlerweile gibt es die Produkte in zahlreichen Geschmacksrichtungen
- Vanille
- Erdbeer
- Schokolade
- Cookies
- Stracciatella
und noch ein paar Sorten mehr. Angeblich sollen die Produkte den Körper mit allen wichtigen Nährstoffen und Vitaminen versorgen, so dass es auch in der Diätphase nicht zu Mangelerscheinungen kommt.
Es gibt zwar ein paar rechtliche Anforderungen, damit der Shake sich als Mahlzeitenersatz bezeichnen kann, aber das bezieht sich eher auf die Kalorien.
Die Einnahme ist recht einfach, denn eine Packungsanleitung liegt jedem Shake bei. Sie können ein bis drei Mahlzeiten am Tag durch einen Mahlzeitenersatz austauschen. Je mehr Mahlzeiten Sie austauschen desto höher soll am Ende der Gewichtsverlust sein.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Mahlzeitenersatz-Produkte
1. Welche Mahlzeit sollte am besten durch einen Mahlzeitenersatz ersetzt werden?
Die Hersteller geben an, dass irgendeine Mahlzeit durch einen Shake ersetzt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, welche Mahlzeit genommen wird. Einige Hersteller sind der Auffassung, dass es das Mittagessen sein soll, weil man da die meisten Kalorien zu sich nimmt.
2. Was bewirkt ein Mahlzeitenersatz?
Die Einnahme eines Mahlzeitenersatz bewirkt, dass Sie keinen Hunger mehr verspüren und somit auch keine normalen Lebensmittel mehr zu sich nehmen.
3. Was ist besser – Milch oder Wasser?
Bei dieser Frage scheiden sich die Geister, denn während Wasser natürlich grundlegend keine Kalorien hat, ist Milch aber deutlich sättigender. Hartgesottene Abnehmer schwören auf die Mischung mit Wasser.
4. Sind mit einem Mahlzeitenersatz 10 kg in zwei Wochen möglich?
Laut vieler Hersteller können Sie mit der Einnahme eines Mahlzeitenersatz bis zu 10 kg in 14 Tagen abnehmen.
5. Wie lange komme ich mit einer Dose Mahlzeitenersatz aus?
Das kommt darauf an, wie viele Mahlzeiten Sie mit dem Mahlzeitenersatz-Produkten austauschen wollen. Wenn Sie nur eine Mahlzeit austauschen, dann kommen Sie mit einer Dose um die 7 Tage aus. Lesen Sie hierzu immer die Angaben des Herstellers.
Fazit
Zahlreiche Mahlzeitenersatz-Produkte gibt es mittlerweile auf dem Markt und sie können nicht nur im Internet, sondern auch in vielen Drogerien erstanden werden. Urteile haben jetzt festgelegt, dass Almased nicht mehr mit Dauer und Gewichtsmengen werben darf. Aber auch ansonsten sollten Sie mit der Verwendung von Mahlzeitenersatz-Produkten vorsichtig sein.