Wir Verbraucher reagieren, wenn es irgendwo Angebote, Sale-Verkauf oder vermeintliche Schnäppchen gibt. Zuschlagen und mitnehmen, heißt dann die Devise. Fraglich ist, was aus Verbrauchersicht wirklich lohnenswert ist? Wann sollten Sie wirklich zuschlagen? Wir haben uns die verschiedenen Lockangebote mal genauer betrachtet.
Sowohl im Internet als auch in den Läden vor Ort wird geworben, was das Zeug hält. Angebote, Schnäppchen, Ausverkauf – all das gehört zum Standard, wenn wir auf der Suche (oder auch ohne Suche) nach neuen Produkten sind. Doch nicht immer sind diese Angebote auch tatsächlich sinnvoll, zumindest rein finanziell und aus Verbrauchersicht betrachtet. Wir klären auf.
Lockangebote – damit der Kunde erst mal im Ladengeschäft ist
Ein sogenanntes Lockangebot ist der Klassiker. Ein Beispiel: Sie schlagen ein Werbeprospekt auf und sehen, dass beispielsweise Kinderkleidung im Angebot ist. So günstig, dass sich der Weg definitiv lohnt. Also stehen Sie pünktlich zur Öffnung des Geschäftes vor der Eingangstür und hoffen darauf, das besonders günstige Angebot abstauben zu können. Im Laden selbst stellen Sie fest, dass das besagte Angebot angeblich schon ausverkauft ist. Doch wie kann das sein? Diese Frage stellen Sie sich zurecht.
Natürlich stecken nicht immer Lockangebote hinter diesen Angeboten, denn teilweise kann es in der Tat sein, dass Produkte einfach zuvor schon ausverkauft wurden. Auch Fehler im Datum oder andere Schwierigkeiten, die nicht bewusst auftreten, führen zu solchen Situationen. Dennoch ist es nicht selten, dass Sie möglicherweise einem Lockangebot auf den Leim gegangen sind.
Aber wo Sie schon einmal da sind, können Sie natürlich noch weitere Produkte des Händlers begutachten. Wie praktisch. Genau das ist der Sinn eines Lockangebotes.
Lockangebote im Internet
Lockangebote gibt es nicht nur für lokale Anbieter, sondern natürlich auch im Internet. Hier geht es aber eher weniger darum, dass beworbene Produkte schon ausverkauft sind. Stattdessen locken besonders günstige Preise oder sogenannte Sales die Nutzer auf die Webseite.
Daran ist grundlegend nichts auszusetzen, wenn das beworbene Produkt den beworbenen Preis auch tatsächlich trägt. Eine Art Lockangebot ist es aber, wenn beispielsweise von Mega-Angeboten oder großen Sales die Rede ist und schlussendlich vielleicht fünf Produkte reduziert angeboten werden.
Ein Klassiker ist es auch, dass mit Sales und Angeboten geworben wird, dann aber nur bestimmte Größen oder Modelle mit diesem Angebot ausgestattet sind. Die begehrten Produkte haben den Original-Preis und andere Produkte, die vielleicht aufgrund der Größe, Form oder Farbe weniger begehrt sind, wurden reduziert. Auch das gilt als Lockangebot, da natürlich viele Webseiten-Besucher das Produkt aufgrund der Werbung kaufen möchte, dann aber nur zum Originalpreis für ihren Bedarf einkaufen können.
Wichtig: Informieren Sie sich vor dem Online-Einkauf genau über den jeweiligen Shop. Auf unserer Seite bieten wir passende Warnungen, wie beispielsweise im Dezember zum Online-Shop Markt-Angebot.com. Hier ging es um Elektronikprodukte, die gerade zur Vor-Weihnachtszeit sehr begehrt sind. Wer im Internet shoppen möchte, sollte zuerst auf unserer Fakeshop-Liste nachsehen, ob der entsprechende Shop schon gemeldet wurde. Falls nein, dann steht in den meisten Fällen einem entspannten Online-Shopping nichts im Weg. Beispielsweise ist besonders die Küche beliebt für die Anschaffung der neusten Trends bei Elektrogeräten. Aber auch Technik im Wohnzimmer, Dekoration, Bücher und weitere Artikel des täglichen Bedarfs werden immer öfter online bestellt.
Irreführung und Warenangebot
Passend zu den Lockangeboten gibt es im Internet-Handel auch häufig ein Problem der Irreführung. Dabei machen Händler Gebrauch von den gängigen Werbetaktiken, informieren aber nicht angemessen über die Verfügbarkeit von Produkten.
Gegen Werbeaktionen ist grundlegend nichts einzuwenden. Das Verhältnis zwischen Nachfrage und Warenvorrat muss dabei aber angemessen sein. In der Schwarzen Liste des UWG ist geregelt, worauf Händler bei derartigen Angebotsausschreibungen achten müssen. So darf ein Unternehmen beispielsweise ein Produkt nur zu einem bestimmten Preis bewerben, wenn er auch weiß, dass er diese Lieferung über einen „angemessenen Zeitraum“ anbieten kann. Würde er schon im Vorfeld wissen, dass kein ausreichender Vorrat vorhanden ist, so wäre wettbewerbswidrig.
Umgang mit falschen Angeboten – Verbraucher-Tipps
Doch was tun, wenn man im Laden steht und das gewünschte Angebot angeblich vergriffen ist? Hier haben wir einige Tipps für Sie.
- Personal ansprechen: Im ersten Schritt sollten Sie das Personal vor Ort auf das Problem aufmerksam machen. Sagen Sie ruhig ganz offen, dass Sie aufgrund des Angebots in den Laden gekommen sind und nun die Regale leer sind beziehungsweise das entsprechende Produkt nicht verfügbar ist.
- Hartnäckigkeit: Da Ihnen mit Sicherheit geantwortet wird, dass das Angebot nun einmal schon ausverkauft ist, sollten Sie hartnäckig sein. Fragen Sie beispielsweise nach dem Geschäftsführer oder dem Filialleiter, um das Problem zu schildern. Der Leiter könnte in anderen Filialen nachfragen, ob ein Produkt noch verfügbar ist und dort zurückgelegt werden kann. Auch ist es möglich, dass Sie anfragen, ob das Produkt neu bestellt und Sie kontaktiert werden können, wenn es verfügbar ist.
- Online-Unternehmen: Im Falle des Internet-Shoppings können Sie sich an den Kundenservice wenden. Zwar können Sie es teilweise nicht verhindern, dass Produkte nicht mehr verfügbar sind, aber Sie können zumindest Ihren Ärger übermitteln. Auch über Social-Media-Kanäle steht häufig der Kundensupport zur Verfügung.
- Meldung: Falls Sie auf ein wirklich unseriöses Angebot gestoßen sind, können Sie uns den Fall ebenfalls melden. So helfen Sie, andere Nutzer vor derartigen Shops zu schützen.
Wann lohnen sich Angebote wirklich?
Nicht jedes Angebot, was als Angebot bezeichnet wird, ist auch wirklich günstiger. Lockangebote sollen Kunden vor allem erst mal in den lokalen Laden oder auf die Webseite locken, damit der Kunde anschließend möglicherweise teurere oder weitere Produkte erwirbt.
Doch was ist, wenn das Produkt verfügbar ist und auch tatsächlich einen Rabatt enthält? Ist das Angebot wirklich gut? Auch hier gibt es einige Fallstricke für Verbraucher. Wenn ein Produkt beispielsweise zwei Preise enthält, von denen einer deutlich niedriger ist, dann geht man als Verbraucher automatisch davon aus, dass es sich um ein gutes Angebot handelt.
Der originale Preis wird beispielsweise mit 20 Euro betitelt. So gehen Verbraucher davon aus, dass das entsprechende Produkt normalerweise 20 Euro kostet. Der Angebotspreis steht zum Beispiel bei 15 Euro, sodass Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um einen Rabatt von 5 Euro handelt – also 25 Prozent des Originalpreises. Der Händler wirbt mit einem Rabatt von bis zu 25 Prozent und Verbraucher werden auf das Angebot aufmerksam.
Doch was wäre, wenn der Originalpreis gar nicht 20 Euro betragen würde? Was wäre, wenn dieser originale Preis bei dem Händler schon immer 15 Euro beträgt, aber er aktuell einen höheren Originalpreis ausschreibt? Dann würden Verbraucher getäuscht werden, denn es gäbe überhaupt keinen Rabatt oder eine Preisersparnis.
Aus diesem Grund ist es ratsam, jedes Angebot im Internet und auch lokal gut zu prüfen. Eine Recherche nach dem tatsächlichen Preis bei anderen Anbietern lohnt sich. So könnte sich herausstellen, dass der Originalpreis des Beispiel-Produktes wirklich 20 Euro beträgt. Oder alternativ stellt sich heraus, dass der Originalpreis schon immer 15 Euro beträgt oder selbst 20 Euro noch günstig gewesen wäre. Nur mit einem Vergleich sind Verbraucher sicher, ob sie ein echtes Angebot vor sich haben.
Fazit
Sollten Sie auf der Suche nach etwas bestimmten sein, empfiehlt es sich, den Markt zu beobachten und genau zu vergleichen. Lassen Sie sich nicht gleich vom erst besten Angebot anlocken. Wenn Sie mehr Zeit investieren, werden Sie in der Regel auch die echten Schnäppchen finden und vor allem online nicht auf Fakeshops hereinfallen. Spontane Schnäppchen sollten überdacht sein. Brauchen Sie dieses Produkt wirklich? Gehen Sie immer mit der nötigen Gelassenheit an den Einkauf, dann wird dieser auch ein Erfolg.