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Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu zahlen, aber der Arzt muss Sie vor Untersuchungsbeginn beziehungsweise vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen.
Das Wichtigste in Kürze
Für eine Privatleistung darf der Arzt nur dann Geld verlangen, wenn er Sie vor Beginn der Behandlung in schriftlicher Form auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen hat und Sie auch in schriftlicher Form zugestimmt haben.
Sie dürfen die Bezahlung ohne Rechnung verweigern.
Als Patient haben Sie das Recht sich im Vorfeld über die Notwendigkeit der Untersuchung zu informieren und eventuelle Kassenalternativen zu finden. Auch in Sachen Kosten können Sie Vergleiche machen.
Nachträgliche Kostenaufklärung nicht erlaubt
Viele Patienten berichten davon, dass sie erst nach der Untersuchung oder Behandlung über die Kosten informiert wurden und dass eine private Zahlung stattfinden muss.
Die Sprechstundenhilfe gibt den Patienten beim Verlassen der Praxis nur einen Hinweis oder Sie erhalten eine Informationen während der Behandlung durch den Arzt. Die meisten Patienten folgen der Anweisung und zahlen am Empfang, denn meist handelt es sich um kleine Summen und Sie sind auch zufrieden mit der Behandlung.
Aber der Hinweis, dass es sich um eine private Leistung handelt, die selber zu bezahlen ist, muss vor der Behandlung erfolgen. Sie müssen die Möglichkeit haben, dass Sie Alternativen suchen können und vielleicht auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bekommen.
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Eine Bezahlung darf der Arzt nur verlangen, wenn er Sie als Versicherten vor Behandlungsbeginn schriftlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat. Zudem müssen Sie schriftlich zustimmen, so dass eine Gültigkeit eintritt.
Diese Form gilt für alle medizinischen Maßnahmen, welche Sie selber zahlen müssen und das beginnt bei einer kleinen Laboruntersuchung und endet bei den umfangreichen medizinischen Behandlungen.
Vor der Zahlung müssen Sie über die Kosten informiert werden und eine schriftliche Zustimmung geben. Zudem müssen Sie im Anschluss eine Rechnung bekommen.
Sie haben das Recht die Zahlung zu verweigern, wenn Sie keine Rechnung bekommen. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur eine Rechnung mit Pauschalhonorar, eine Quittung oder einen Zahlungsbeleg bekommen.
Eine Rechnung ist Pflicht
Sie sind im Vorfeld über die Kosten informiert worden und haben auch vertraglich zugestimmt, aber das reicht nicht aus, wenn Sie am Ende keine Rechnung erhalten.
Sie müssen eine korrekt ausgefüllte Rechnung bekommen, denn ansonsten haben Sie das Recht die Zahlung zu verweigern. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsbeleg, eine Quittung oder eine Rechnung mit Pauschalhonorar bekommen.
Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.
Die Rechnung für die Behandlung muss nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte erstellt werden.
Entspricht die Rechnung nicht den Vorgaben, dann haben Sie das recht die Zahlung zu verweigern. Dieses Prinzip gilt für alle IGel-Leistungen und da gibt es auch keine Ausnahmen aufgrund der Zusatzleistung oder des Preises. Die Rechnung muss sachgemäß sein und der Gebührenordnung entsprechen.
Patiententipps
Sie bezahlen auf keinen Fall schnell für eine Leistung in der Arztpraxis, zum Beispiel in bar direkt am Empfang.
Sie müssen sich informieren und sich sicher sein, dass Sie im Vorfeld über die aufkommenden Kosten informiert worden sind. Zudem muss die Information schriftlich erfolgt sein und Sie müssen zustimmen. Außerdem müssen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnungen erhalten. Nur, wenn alle diese Voraussetzungen vorhanden sind, dann sollten Sie die offene Forderung auch zahlen.
Sie haben das Recht den Betrag zurück zu verlangen, wenn Sie im Vorfeld nicht informiert worden sind und auch keine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben haben. Die Zahlung wird dann nicht als „Anerkenntnis einer Berechtigung des Arztes zur privatrechtlichen Abrechnung der Leistung“ gewertet. Es handelt sich sogar um einen Verstoß gegen die Vorschriften und ist nach dem gültigen Bundesmantelvertrag unwirksam. Das Landgericht Mannheim hat am 18.01.2008 darüber entschieden und auch die Bundesärztekammer weist auf das Urteil hin.
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese
1. Darf die Sprechstundenhilfe mich über die Kosten aufklären?
Es ist nicht rechtswirksam, wenn die Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Sie über die Kosten für die Behandlung aufklärt. Das ist die Aufgabe des Arztes.
2. Wann muss der Arzt mich über die Höhe der Behandlungskosten informieren?
Bevor die Behandlung beginnt muss Ihr Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung hinweisen. Der Hinweis muss schriftlich erfolgen.
3. Was passiert, wenn ich die Kosteninformation nicht unterschreibe?
Unterschreiben Sie die Kosteninformation nicht, dann kann der Arzt die Behandlung nicht durchführen.
4. Wie hoch können die Kosten für eine Behandlung sein?
Die Behandlungskosten können unterschiedlich hoch sein, denn sie unterscheiden sich anhand Erkrankung. Sie können mit wendigen Euros auskommen, aber auch mehrere Hundert Euro zahlen.
5. Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Sie haben nur die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen, wenn der Arzt sich nicht an alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Aufklärung der Kosten gehalten hat.
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Es gibt viele Arztleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und von Ihnen als Patient selber zu zahlen sind. Aber dafür muss der Arzt einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vor der Behandlung schriftlich über die Kosten informiert werden und erst, wenn Sie den Kosten schriftlich zustimmen, dann darf die Behandlung beginnen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Rechte Sie haben!