Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab.
Alles im Leben kostet Geld und dazu gehören nicht nur Miete und Strom, sondern auch Kleidung, Bücher, Nahverkehr und Essen. Im Schnitt geben Studierende 819 Euro im Monat für den eigenen Lebensunterhalt aus. Dieses Ergebnis hat das Deutsche Studienwerk bei der jüngsten Sozialerhebung erhalten. Inzwischen haben sich die Ausgaben mit Sicherheit erhöht, denn gerade in den Großstädten steigen die Mieten immer weiter an.
Die Eltern können das Studium des Kindes nicht immer finanzieren und aus dem Grund müssen Sie eine andere Quelle für Geld finden. Der erste Weg bietet sich mit dem BAföG-Amt an.Immer wieder tauchen sie verstärkt auf: Kreditangebote zu 0 % von Möbelhäusern, Elektronikanbietern und Autohäusern. Sie sind verlockend und ziehen all diejenigen an, die das nötige Geld für die geplante Anschaffung nicht flüssig haben. Was steckt
BAföG ist Unterstützung vom Staat
In der Regel können 8 von 10 Studierenden von den Eltern unterstützt werden und dieser finanzielle Zuschuss liegt im Schnitt bei 541 Euro im Monat.
Diese Zahl zeigt, dass mit dem Elternunterhalt das Studium in der Regel nicht zu finanzieren ist. Aus dem Grund müssen Studierende schauen, dass Sie auch Geld aus anderen Mitteln bekommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG ist dafür eine wichtige Säule.
Nach Auskunft des Studentenwerkes erhielten im Jahr 2016 18% der Studenten eine staatliche Förderung und das ist kein hoher Wert. Der Wert wird mit Sicherheit steigen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung bekannt gemacht werden.
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Der Anspruch auf BAföG
Verschiedene Personenkreise haben Anspruch auf die staatliche Förderung und dazu gehören Studierende
- mit einer deutschen Staatsbürgerschaft oder eine einer dauerhaften Bleibeperspektive
- die mit Beginn des Studiums unter 30 Jahre als sind
- ein förderfähiges Fach studieren.
Es können auch ältere Studenten gefördert werden, aber dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.
Die sogenannte Prüfung im Vorabverfahren (§ 46 Abs. 5 BAföG) bietet die Möglichkeit herauszufinden, ob eine Förderung prinzipiell möglich ist. Die Voraussetzungen werden vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft, aber ein positiver Bescheid sagt Ihnen noch nicht, wie hoch das BAföG am Ende ist. Das zuständige Studentenwerk wird Ihnen hier weiterhelfen, denn sie stellen auch fest, ob eine elternunabhängige Förderung möglich ist.
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So funktioniert BAföG
Einkommensgrenzen und Regelstudienzeit sind entscheidend für die staatliche Förderung, so dass nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern auch das eigene Vermögen mit eingerechnet werden.
Ein Haushalt mit einem Durchschnittseinkommen konnten in der Vergangenheit keine staatliche Förderung bekommen, aber mit den neuen Reformen soll sich das ändern. Bis 2021 soll es zu einer schrittweisen Anhebung der Fördersumme kommen, aber auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angepasst. Allerdings ist die Berechnung der Freibeträge kompliziert und die Familienkonstellation ist dafür mitverantwortlich.
Mit Hilfe des BAföG-Rechner des Studentenwerkes Göttingen können Sie eine erste Orientierung bekommen und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf Förderung haben, dann stellen Sie einfach einen Antrag. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, können Sie damit rechnen, dass Sie als Einzelkind verheirateter Eltern den Höchstsatz an Förderung erhalten, wenn ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Eine staatliche Unterstützung ist eher unwahrscheinlich, wenn das Einkommen über 60.000 Euro liegt. Liegt das das gemeinschaftliche Bruttoeinkommen zwischen diesen Summen, dann müssen Sie mit Abzügen rechnen.
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Die BAföG-Höhe
Der BAföG-Höchstsatz für einen Studierenden mit eigenem Haushalt, inklusive 109 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, liegt im Moment bei 855 Euro im Monat.
Lebt der Studierende aber immer noch im Haushalt der Eltern, dann wird der Satz auf 583 Euro im Monat gesenkt.
Der Höchstsatz soll bis August auf 861 Euro erhöht werden. Grundsätzlich wird die Förderung immer für ein Jahr gewährt und dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung wird über die gesamte Regelstudienzeit gezahlt, aber nur 37% schließen ihr Studium auch innerhalb der Regelstudienzeit ab.
Das bedeutet, dass die Mehrheit der Studierenden am Ende ohne Förderung dasteht und meist die letzten Semester aus der eigenen Tasche finanzieren müssen. Aus dem Grund spielen Nebenjobs eine bedeutende Rolle.
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