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Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle!


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Jeder der schon einmal Geld am Geldautomaten abgehoben hat, kennt die Vorteile. Sie können auch außerhalb und Öffnungszeiten und geografisch unabhängig sofort über Ihr Geld verfügen. Die kleinen praktischen Karten haben aber auch ihre Nachteile und Gefahrenquellen. Banken berechnen nach wie vor teils horrende Gebühren für die Behebung an Automaten von Fremdbanken. Zudem gibt es rund um Bank- und Kreditkarte auch viele kriminelle Energien – von Diebstahl bis Skimming. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Nachteile und Gefahrenquellen rund um Ihre Bank- und Kreditkarten weitestgehend auszuschalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kartenzahlungen im EU-Ausland sind kostenlos.
  • Bei Bargeldbehebungen im Ausland aufpassen – hier bezahlt man genauso viel an Fremdautomaten im Inland.
  • Bargeld an Fremdautomaten im Inland zu beheben kann teuer werden. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Kostenbeschränkungen, allerdings eine Informationspflicht über die Gebühren.
  • Kartendiebstahl sofort bei der Sperrhotline melden.
  • Wurde nicht der richtige Betrag am Automat ausbezahlt, muss die Bank das Auszahlungsprotokoll und den Kassenabschluss des Automaten vorlegen.
  • Die Kartensperrhotline 116 116 sorgt für eine zentrale Sperre aller gestohlenen Karten (sofern deren Herausgeber an diesem Notrufverfahren teilnehmen).
  • Laut einem BGH Urteil aus 2011 kann bei Mehrfachbehebungen mit PIN nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Geschädigte PIN und Karte zusammenaufbewahrt hatte und damit fahrlässig gehandelt hätte.

Kartenzahlungen im EU-Ausland

Im EU-Raum dürfen Debit- oder Kreditkarte Transaktionen nicht mehr kosten als im Inland.

Die EU-Preisverordnung trat 2002 in Kraft und regelte die grenzüberschreitenden Geldflüsse, wie zum Beispiel Bargeldbehebungen oder bargeldlosen Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten. Folgendes sollten Sie für Ihre nächsten Reise in eines der EU-Mitgliedsstaaten oder in einen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wissen:

  • Bargeldlos bezahlen: Die EU-Preisverordnung sieht vor, dass bargeldloses Bezahlen im EU- und EWR-Raum grundsätzlich nicht mehr kosten darf als im Inland. Nachdem die deutschen Banken für derartige Transaktionen im Inland allesamt keine Gebühren einheben, dürfen sie das auch im Ausland nicht. Bargeldlos zu bezahlen ist und muss daher kostenlos sein. Egal, in welchem Staat der EU Sie sich dabei aufhalten.
  • Bargeld am Geldautomaten beheben: Wenn Sie Bargeld am Geldautomaten im Ausland beheben, sollten Sie auch hier wissen, dass Sie dafür grundsätzlich nicht mehr bezahlen müssen als im Inland. ABER: Hier wird nicht die kostenlose Abhebung als Vorgabe herangezogen. Richtwert für diese Verordnung sind die Gebühren, die Sie bei Ihrer Bank für die Behebung an Automaten von Fremdbanken bezahlen würden. Und hier berechnen Banken auch im Inland teilweise happige Gebühren.

Machen Sie sich vor der nächsten Reise auf jeden Fall bei Ihrer Hausbank schlau, mit welchen Gebühren Sie bei Bargeldbehebungen im Ausland rechnen dürfen.

Sobald Sie von Ihrer Reise sollten Sie außerdem einen Blick auf Ihre Kontoauszüge werfen. Leider hält sich nicht jede Bank an die Vorgaben der EU-Preisverordnung.

Bargeld aus Fremdautomaten

Banken und Sparkassen berechnen für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten teils sehr hohe Gebühren.

Ist es Ihnen auch schon einmal so ergangen? Sie waren am Wochenende unterwegs und holten am nächstgelegenen Geldautomaten Bargeld. Montags sehen Sie, dass Sie pro Behebung bis zu 5 Euro bezahlt haben! Zu spät – und durchaus keine Seltenheit.

Vielen Verbrauchern ging und geht es so, denn Banken und Sparkassen dürfen für die Behebung von Bargeld an Automaten von Fremdbanken im Grunde berechnen, was Sie möchten. Eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze gab und gibt es dafür nach wie vor nicht. Da diese Kosten von vielen Verbrauchern unterschätzt wurden, entschied sich der Gesetzgeber im Jahr 2011 dafür, zumindest die Informationspflicht für Banken und Sparkassen auszuweiten.

Banken und Sparkassen müssen an den Geldautomaten mittels Aufkleber oder direkt am Bildschirm die Gebühren für Bargeldbehebungen ausweisen.

Durch diese ausgeweitete Informationspflicht will der Gesetzgeber verhindern, dass Kunden die teils sehr hohen Gebühren pro Behebung unterschätzen. Außerdem haben Sie als Kunde durch die sofort sichtbaren Kosten die Möglichkeit, sich für einen alternativen, kostengünstigeren Automaten zu entscheiden. Diese Möglichkeit ist allerdings meist nur auf die Großstädte begrenzt. Das Angebot an alternativen Geldautomaten ist im ländlichen Raum leider nach wie vor eher überschaubar.

Freiwillige Regelungen

Die Privatbanken im Bundesverband Deutscher Banken hatten sich eine Zeit lang freiwillig dafür entschieden, ihren Kunden nicht mehr als 1,95 Euro für Geldabhebungen an Fremdautomaten zu berechnen. Diese Regelung gibt es leider mittlerweile nicht mehr. Stattdessen berechnet jede deutsche Privatbank mittlerweile wieder Gebühren ohne Höchstgrenzen.

Volksbanken und Sparkassen lehnten und lehnen es nach wie vor ab, sich bei den Gebühren für Behebungen an Fremdautomaten einzuschränken oder an Richtwerte zu halten. Sie begründen dieses Vorgehen damit, dass Sie die meisten Geldautomaten in Deutschland bereitstellen würden und damit auch die höchsten Kosten zu tragen hätten.

Was Sie tun können

Verbraucherzentralen in Deutschland raten Bankkunden, die Augen offenzuhalten und die erweiterte Informationspflicht der Banken und Sparkassen für sich zu nutzen.

Auch wenn es vielleicht umständlich ist: Machen Sie sich die Mühe und suchen Sie nach günstigeren Geldautomaten.

Nur wenn möglichst viele Verbraucher den horrenden Gebühren mancher Banken konsequent aus dem Weg gehen, können die Kreditinstitute auf lange Sicht dazu bewegt werden, ihre Kosten für Bargeldbehebungen an Automaten zu senken.

Immer mehr Tankstellen bieten ihren Kunden die Möglichkeit kostenlos Bargeld zu beheben. Zwar ist diese Möglichkeit häufig an einen Einkauf in bestimmter Höhe geknüpft, dennoch sind Tankstellen-Bankomaten oftmals eine gute Alternative.

Diebstahl

Diebstahl und das Ausspähen von relevanten Daten für Geldbehebung gehören zu den größten Gefahren.

Wenn Sie eine Bankomat- oder Kreditkarte nutzen, gehen Sie auch immer ein gewisses Risiko ein. Der Diebstahl von Plastikkarten gehört nach wie vor zu den häufigsten kriminellen Handlungen dieser Zeit. Durch die Fingerfertigkeit mancher Gauner sind Sie fast in keiner Lebenssituation vor Diebstahl gefeit. Ob direkt am Geldautomat, beim Einkaufen oder in der Menschenmenge auf Festen oder im Urlaub – Karten werden immer und überall gestohlen. Danach muss es schnell gehen.

Hacker plündern Geldautomaten mit neuen Tricks

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Sofortmaßnahmen

Das sollten Sie sofort unternehmen, wenn Sie einen Diebstahl feststellen:

  1. Lassen Sie die Karte/n sperren. In der Regel können Sie eine Sperre Ihrer Karte schnell und unkompliziert durch einen Anruf auf der Rufnummer 116 116 einrichten lassen. Informieren Sie sich aber bitte bei Ihrer Hausbank, ob diese Rufnummer auch auf Sie zutrifft. Nicht alle Banken und Sparkassen arbeiten mit dieser Sperrhotline zusammen.
  2. Rufen Sie zusätzlich zur Sperre umgehend Ihre Bank an. Informieren Sie Ihre Bank direkt nach der Sperre über den Diebstahl.
  3. Machen Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Dadurch kann Ihre Karte auch für Lastschriftverfahren gesperrt werden.
  4. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Beobachten Sie in den darauffolgenden Wochen Ihre Kontobewegungen. Sollten Ihnen Transaktionen auffallen, die Ihnen unbekannt sind, können Sie diese von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.

Wer trägt den Schaden?

Der Gesetzgeber hat sich hierzu nicht festgelegt. Wenn Ihre Karte gestohlen und Ihnen damit ein Schaden entstanden ist, tragen Sie, je nachdem, unter welchen Umständen der Diebstahl passiert ist, entweder:

  • den gesamten Schaden alleine
  • maximal 50 Euro oder
  • gar keine Kosten

Manche Karten-Anbieter verzichten sogar auf die 50 Euro Selbstbehalt.

Skimming

Unter Skimming versteht man das kriminelle Ausspähen und Auslesen wichtiger Daten. Skimming kann heute viele Formen annehmen. Die bekanntesten Formen des Skimmings sind:

  • Die Manipulation von Geldautomaten
  • Die Manipulation von Bezahlterminals in Geschäften
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Manipulationen an Geldautomaten

Eine der bekanntesten Skimming Methoden ist das Aufbringen eines gefakten Plastikaufsatzes am Karteneinzugsschlitz. Sobald Sie als Kunde Ihre Bankomat- oder Kreditkarte in den Einzug stecken, wird der Magnetstreifen der Karte kopiert.

Zusätzlich arbeiten die Gauner meistens auch noch mit einer Minikamera, die die Eingabe der Geheimzahl am Automat aufzeichnet. Alternativ dazu arbeiten Kriminelle häufig auch mit gefälschten Tastaturen, den eingegebenen PIN unbemerkt speichert und über Funk an die Täter weiterleitet.

Wurden Sie Skimming Opfer, bemerken Sie dies meist erst, sobald Ihr Konto leer ist.

Die meisten Täter lassen mit den erbeuteten Daten Kopien Ihrer Karte herstellen, um damit im Ausland Geld zu beheben. Dort wird die Echtheit der Karte nicht so akribisch geprüft, wie in Deutschland.

Manipulationen an Bezahlterminals

Da die Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der vermehrten Kriminaltaten an Geldautomaten mittlerweile immer besser werden, weichen viele Täter auf alternative Geräte aus. Dazu zählten vor allem auch Bezahlterminals in Geschäften (POS). Auch hier werden relevante Daten über einen längeren Zeitraum ausgespäht und dann für die Herstellung entsprechender Kartenkopien genutzt.

Gauner haben es immer schwerer

Seitdem der EMV-Chip flächendeckend eingeführt wurde, ist das Kopieren der Magnetstreifen nur mehr bedingt hilfreiche. Vor allem neuere Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen, sondern den Chip an.

Der Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt, die mit ihren Anfangsbuchstaben auch Namensgeber für den EMV-Chip waren.

Zusätzlich zum EMV-Chip werden auch vermehrt Anti-Skimming-Module eingesetzt, um es den Gaunern schwerer zu machen.

So schützen Sie sich vor Skimming

  • Benutzen Sie vor allem Geldautomaten im Foyer der Bank und möglichst keine Geräte im Außenbereich.
  • Sehen Sie sich das Gerät genau an, bevor Sie Ihre Karte in den Einzugsschlitz stecken. Locker aufliegende Plastikteile können ein Indiz für Manipulation sein. Wenden Sie sich beim geringsten Verdacht an die Bank oder die Polizei.
  • Verdecken Sie Ihre Hand während der PIN-Eingabe um ein Ausspähen mittels Minikamera zu verhindern.
  • Warten Sie bis der gesamte Geldbetrag ausgeworfen wurde direkt am Geldautomaten. Bei einigen Geräten kann dies bis zu mehreren Minuten dauern. Sollte auch nach mehreren Minuten kein oder zu wenig Geld ausgeworfen worden sein, wenden Sie sich direkt an die Bank. Die meisten Geldautomaten sind kameraüberwacht. Zudem zeigt das Auszahlungsprotokoll, welche Summe tatsächlich ausgeworfen wurde.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobuchungen! Skimming Opfer erkennen sich als solche leider meist erst Tage danach mit dem Blick aufs Konto.

Beweispflicht der Verbraucher

Wurde zu wenig Geld ausbezahlt oder sind kriminelle Manipulationen nicht eindeutig, lehnen Kreditinstitute häufig eine Entschädigung ab. Häufig handelt es sich dabei auch einfach auf technische Probleme des jeweiligen Gerätes. Im Streitfall muss die Bank allerdings beweisen, dass der entsprechende Betrag tatsächlich über den Bankomat ausbezahlt wurde. Dafür reicht in der Regel schon ein korrektes Auszahlungsprotokoll. Das Protokoll wird mit dem Kassenabschluss des Automaten verglichen, um etwaige Abweichungen zu erkennen.

Können hier keine Probleme nachgewiesen werden, stehen die Chancen für den Verbraucher tatsächlich relativ schlecht, sein Geld zurückzubekommen. Eine letzte Chance bestünde hier nur noch dann, wenn es auch andere Betroffene geben würde, die im gleichen Zeitraum gleiche oder ähnliche Probleme hatten.

Kartensperre unter 116 116

Ein Anruf genügt, um alle Karten zentral sperren zu lassen.

Längst sind nicht mehr nur Kreditkarten und Bankomatkarten Objekt der Begierde von Langfingern. Auch Mitarbeiterkarten und ähnliche Karten werden immer häufiger gestohlen. In diesem Fall ist die Kartensperrhotline der Sperrvermittlung Sperr e.V. praktisch. Sie hat Zugang zu den verschiedensten Kartenanbietern und kann zentral für die Sperre verschiedenster Karten sorgen. Ein Anruf genügt also und alle gestohlenen Karten sind gesperrt.

Über die Hotline 116 116 können nur Karten gesperrt lassen werden, deren Herausgeber sich auch diesem Verfahren angeschlossen haben. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Mitglieder: Teilnehmer am Sperrnotruf 116 116

Kostenlos 24/7

Auf der Sperrhotline 116 116 können rund um die Uhr verschiedenste Karten gesperrt werden.

Derzeit können über die Hotline Bankomatkarten, Kreditkarten und Handykarten gesperrt werden. Auch Mitarbeiterausweise und Kundenkarten mit Zahlungsfunktion sowie Karten für elektronische Zugangsberechtigungen und Online-Banking-Zugänge können Sie mit einem Anruf auf 116 116 schnell sperren lassen.

Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s

Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland.

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Die Hotline ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar. Für Hör- und Sprachbehinderte ist die Service-Nummer auch mittels Fax erreichbar. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen müssen Sie die Ländervorwahl +49 vorwählen. Dann ist die Hotline allerdings kostenpflichtig.

Alternativ zur +49 116 116 können Sie aus dem Ausland auch die Telefonnummer +49 30 4050 4050 wählen.

Die Sperre Ihrer Karte/n selbst ist in jedem Fall kostenlos – egal, wo Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden.

Legitimierung

Ob Sie überhaupt dazu berechtigt sind, die Karten zu sperren wird erst vom Kartenherausgeber überprüft. Die Sperrhotline selbst stellt nur den Kontakt zum jeweiligen Unternehmen her und leitet Ihren Anruf weiter. Im Gespräch mit dem Kartenherausgeber müssen Sie in aller Regel Ihre Kundendaten oder ein etwaiges Kundenkennwort bekanntgeben, um die Sperre endgültig durchführen zu lassen. Welche Daten für die Sperre notwendig sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bei Kreditkarten ist in aller Regel nur die Angabe von Name, Wohnadresse und Geburtsdatum notwendig.

  • Informieren Sie sich auf der Website der Sperrhotline 116 116 ob die Herausgeber Ihrer Karten an der zentralen Sperrhotline teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich über die Sperrdienste der jeweiligen Kartenbetreiber informieren und die Telefonnummern für den Fall der Fälle griffbereit haben.
  • Für den zentralen Sperrdienst 116 116 gibt es einen kostenlosen Notfall-Info-Pass, den Sie hier herunterladen können. Hier können Sie auch gleich alle notwendigen Daten für den Sperrvorgang notieren.

BGH Urteil stärkt Verbraucherrechte

Gemäß eines Urteils aus 2011 vom Bundesgerichtshof (BGH) bleiben Banken in der Beweispflicht.

Bei Mehrfachbehebungen nach einem Kartendiebstahl ging man bis vor einigen Jahren noch davon aus, dass der Verbraucher seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Juristen sprechen dabei vom sogenannten Anscheinsbeweis. Da man also annahm, dass der Karteninhaber Karte und PIN nicht separat aufbewahrt hatte, musste der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen. Dagegen konnte der Verbraucher nur ankämpfen, indem er den Gegenbeweis antrat, was allerdings in der Regel relativ schwer oder sogar unmöglich war.

Das Urteil des BGH vom 29.11.2011(Az.: XI ZR 370/10) entschied jedoch anders. Demnach müssen Banken in solchen Fällen beweisen, dass die Behebungen mit der Originalkarte durchgeführt wurden. Nur wenn dem so ist, kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher fahrlässig gehandelt und Karte samt PIN zusammen aufbewahrt hatte. Skimming und andere kriminelle Möglichkeiten bieten immerhin längst genug Möglichkeiten, um an die PIN zu kommen – auch wenn diese nicht zusammen mit der Karte aufbewahrt wird.

Hinzu kommt, dass die Bank in Ihren AGBs festhält, dass Kunden bis zur Verlustmeldung generell nur für 50 Euro haftbar gemacht werden können. Der BGH legte dies so aus, dass der Geschädigte in jedem Fall nur für maximal 50 Euro haftet. Dies würde auch dann zutreffen, wenn er zum Zeitpunkt des Diebstahls seine Sorgfaltspflicht verletzt und Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt hätte.

Verbraucherzentralen für einheitliche gesetzliche Regelung

Trotz dieses BGH Urteils vom 29.11.2011 gibt es nach wie vor keine einheitliche gesetzliche Regelung für solche Fälle. Die Verbraucherzentralen fordern daher einen klaren Gesetzesbeschluss, denn die Folgen einer möglichen anderen Rechtsprechung gegen den Verbraucher wären hart: Er müsste als Opfer eines solchen Betrugs alle Schäden selbst tragen und für sämtliche Abbuchungen selbst aufkommen. Auch die Auslegung der oben genannten Klausel in den AGB’s wurde bislang immer im Einzelfall entschieden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankomat- und Kreditkarten

1. Welche Gebühren dürfen Banken für Geldbehebungen und bargeldloses Bezahlen im Ausland berechnen?

Laut EU-Preisverordnung aus dem Jahre 2002 dürfen Banken für bargeldlose Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte im EU- und EWR-Raum nicht mehr verrechnen, als in Deutschland. Dasselbe gilt für Bargeldbehebungen.

2. Wie viel darf die Bargeldbehebung an Geldautomaten von Fremdbanken kosten?

Hier gibt es nach wie vor keine einheitlichen Regelungen. Banken und Sparkassen steht es demnach frei, wie hoch sie die Gebühren für die Bargeldabhebungen an Fremdautomaten ansetzen. Allerdings hat der Gesetzgeber mittlerweile eine erweiterte Informationspflicht festgelegt. Demnach müssen die Gebühren am jeweiligen Geldautomat deutlich ausgewiesen werden.

3. Wo sehen Sie, wie viel die Bargeldbehebung am jeweiligen Geldautomat kostet?

Wieviel eine Behebung am Geldautomat kostet, muss laut Gesetz entweder als Aufkleber am Automaten aufgebracht werden oder direkt am Bildschirm deutlich sichtbar sein.

4. Wo können Sie Ihre Karte nach einem Diebstahl sperren lassen?

Nach einem Diebstahl ist es wichtig, direkt die Sperrhotline 116 116 anzurufen (Achtung: bitte bei der Bank erkundigen – nicht für alle Kreditinstitute zutreffend). Zusätzlich sollten Sie im Falle eines Diebstahls Ihre Bank und die Polizei kontaktieren.

5. Tragen Sie die Kosten bei einem etwaigen Schaden durch Diebstahl selbst?

Je nachdem, wie viel „Schuld“ Ihnen zugesprochen wird bzw. unter welchen Umständen Ihnen die Karte gestohlen wurde, tragen Sie entweder den gesamten Schaden selbst, haben einen Selbstbehalt oder bekommen den gesamten Schaden ersetzt. Dazu kann jedoch keine generelle Aussage getroffen werden, da es sich hier immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

6. Was ist Skimming?

Unter Skimming versteht man das Manipulieren von Geldautomaten oder Bezahlterminals in Geschäften. Skimming hat den Zweck, relevante Daten auszuspähen um später im Ausland Kartenkopien herzustellen. Geld behoben wird in der Regel ebenfalls im Ausland.

7. Was versteht man unter dem EMV-Chip?

Der sogenannte EMV-Chip ist heute bereits auf allen Bankomatkarten zu finden. Moderne Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen sondern den Chip an und verhindern dadurch, dass Magnetstreifen durch Manipulationen einfach kopiert werden können. Der EMV-Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt. Daher auch der Name EMV.

8. Wieviel kosten der Anruf und die Kartensperre über 116 116?

Der Anruf aus dem Inland ist kostenlos. Aus dem Ausland ist der Anruf allerdings kostenpflichtig. Die Sperre selbst ist generell immer kostenlos.

Fazit

Alles Wichtige zu Bankomatkarten und Kreditkarten kurz zusammengefasst

Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich bei Ihrer Hausbank über die Kosten für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten informieren. Sie gelten gleichzeitig auch für Bargeldbehebungen im gesamten EU- und EWR-Raum. Sollten Sie in ein Land außerhalb der EU und des EWR reisen, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Bargeldloses Bezahlen muss, genauso wie in Deutschland, auch im EU- und EWR-Ausland kostenlos sein.

Schützen Sie sich vor Diebstahl und achten Sie vor allem darauf, Ihre Karte nach einem Diebstahl umgehend sperren zu lassen. Nach dem Anruf bei der Sperrhotline 116 116, sollten Sie Ihre Bank und die Polizei kontaktieren. Kontrollieren Sie zudem in den kommenden Wochen die Geldflüsse auf Ihrem Bankkonto.

Skimming ist eine besondere Form des Bankomat- und Kreditkartenbetrugs. Kriminelle manipulieren hierbei die Geldautomaten oder Zahlungsterminals in Geschäften so, dass sie relevante Daten und den Magnetstreifen von Karten auslesen und für die Anfertigung von Kartenkopien verwenden können. Damit werden die entsprechenden Konten dann (meist) vom Ausland aus abgeräumt. Durch die flächendeckende Einführung des EMV-Chips, kann das Kopieren von Magnetstreifen zumindest nach und nach verhindert werden.

Wurden Sie bestohlen und mit Ihren Karten mehrfach mit PIN Geld behoben, wird von Gesetzes wegen nach wie vor nicht automatisch von einem Diebstahl ausgegangen. Beziehungsweise wird in Betracht gezogen, dass Sie als Opfer fahrlässig gehandelt und den PIN samt Karte zum Zeitpunkt des Diebstahls gemeinsam aufbewahrt hatten. In einem Verfahren aus 2011 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings anders, was Hoffnung auf eine entsprechende Gesetzesänderung gibt.

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