Wenn Sie Ihre Bank wechseln, müssen Ihnen beide Banken dabei helfen. Natürlich nur, sofern Sie das möchten. Dieser vom Gesetz vorgeschriebene Kontowechselservice unterliegt bestimmten Fristen, die für eine zügige Umstellung sorgen sollen. Während einige Banken und Sparkassen diesen Service bereits seit längerem freiwillig anboten, wurde der Umzugsservice jetzt also im Zahlungskontengesetz (ZKG) verankert.
Wofür gibt es Kontowechselhilfe
Bei welchen Kontotypen und von welchen Instituten muss ein Kontowechselservice angeboten werden?
Das
Gesetz sieht vor, dass jedes Institut, das seinen Kunden ein Zahlungskonto anbietet, auch beim Umzug eines solchen helfen muss. Unter dem Begriff
Zahlungskonto versteht man Girokonten – auch als Sichtkonto bekannt. Zahlungskonten werden von Geschäftsbanken, Volksbanken und Sparkassen u.ä. angeboten. Genauso aber auch von Onlinebanken.
Es spielt für Sie als Kunde also auch keine Rolle, ob Sie Ihr Konto in einer Filiale eröffnet haben oder ob Sie ein reines Onlinekonto führen.
Voraussetzung ist allerdings, dass beide Banken in Deutschland ansässig sind und dementsprechend auch beide Konten dieselbe Währung führen.
Veröffentlicht: 4. Dezember 2020
Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen
Wenn Sie kein Onlinekonto führen, sondern lieber direkt in der Filiale mit einem Mitarbeiter sprechen, steht Ihnen ebenfalls Kontowechselhilfe zu. Sollte Ihnen diese Unterstützung nicht angeboten oder gar verweigert werden, sollten Sie auf jeden Fall hartnäckig bleiben und auf Ihr Recht beharren.
Wenden Sie sich bei Problemen gerne auch an die Verbraucherzentralen.
Bankwechsel starten
Wie Sie den Wechsel zur neuen Bank richtig beginnen.
Wenn Sie Ihre Bank wechseln möchten, können Sie das komplett von der neuen Bank aus tun. Sie starten, indem Sie bei der neuen Bank ein Konto eröffnen. Anschließend ermächtigen Sie die Bank mit einem entsprechenden Formular, die Kontowechselhilfe durchzuführen. Dies funktioniert bei Onlinebanken gleichermaßen wie bei Filialbanken. Durch diese Ermächtigung ist die neue Bank verpflichtet, folgende Daten innerhalb von zwei Werktagen bei der alten Bank einzuholen:
- Aufstellung über die aktuellen Daueraufträge und Lastschriftmandate des alten Kontos.
- Aufstellung über die erfolgten Überweisungen und Lastschriftabbuchungen der letzten 13 Monate.
Ihre alte Bank hat im Gegenzug folgende Verpflichtungen:
- Sie muss die angeforderten Informationen innerhalb von fünf Werktagen an die neue Bank übermitteln.
- Eingehende Überweisungen und Lastschriften müssen ab einem bestimmten, von Ihnen als Kunde festgelegten Datum, abgelehnt werden. Die alte Bank muss die jeweiligen Auftraggeber – egal ob Unternehmen oder Privatperson – über die Schließung des Kontos informieren.
- Daueraufträge dürfen ab einem bestimmten, von Ihnen festgelegten Datum, nicht mehr vom alten Konto durchgeführt werden.
- Das restliche Guthaben auf Ihrem alten Konto muss zu einem bestimmten, von Ihnen vorgegebenen Datum, auf das neue Konto überwiesen werden.
- Das alte Konto muss zu einem, von Ihnen festgelegten Datum geschlossen werden.
Einrichtungsdauer Girokonto
Wie lange dauert es, bis Ihr neues Konto einsatzbereit ist?
Sobald die alte Bank alle notwendigen Schritte durchgeführt hat, muss Ihre neue Bank schnell sein. Sie hat jetzt fünf Werktage Zeit, um folgendes zu erledigen:
- Daueraufträge, wie von Ihnen gewünscht (Sie können hinfällige Daueraufträge in der Auflistung streichen), einrichten.
- Lastschriften annehmen
- Regelmäßige Einzahler, wie zum Beispiel Ihren Arbeitgeber, über Ihr neues Konto informieren und eine Kopie der Ermächtigung übermitteln.
Sollten Ihrer neuen Bank noch wichtige Daten, wie zum Beispiel Adressen, fehlen, müssen Sie diese rechtzeitig bei Ihnen oder Ihrer alten Bank anfordern. Auch Auftraggeber von Lastschriften müssen rechtzeitig über die Eröffnung des neuen Kontos informiert werden und eine Kopie der Ermächtigung erhalten.
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Schreibarbeiten Ihrer Bank zu überlassen. Sie können alternativ dazu auch ein Musterschreiben von Ihrer Bank einholen und Zahlungsempfänger und Einzahler selbst informieren.
Kontowechselhilfe abgelehnt
Was, wenn Ihnen die gesetzliche Kontowechselhilfe verweigert wird?
Wenn Ihnen die gesetzlich verankerte Kontowechselhilfe verweigert wird, können Sie sich unter anderem an die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Sie ist für Beschwerden dieser Art zuständig und kann Bußgelder verhängen. Wir empfehlen Ihnen, auch eine Kopie der Beschwerde an die Verbraucherzentralen zu senden.
Abgesehen davon können Sie sich auch an den Ombudsmann der entsprechenden Banken wenden.
Kontowechselhilfe Kosten
Wie viel dürfen Banken für die Unterstützung beim Kontowechsel verrechnen?
Eines vorweg: Kosten dürfen Ihnen im Falle eines Kontowechsels und den damit verbundenen Dienstleistungen Ihrer Bank nur dann entstehen, wenn diese Gebühren auch zuvor mit Ihnen vereinbart wurden. Ist das der Fall, müssen die Kosten laut Gesetz angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wie diese Formulierung tatsächlich zu verstehen ist, wird sich erst mit der Zeit und vermutlich nach einigen Gerichtsurteilen zeigen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt wurden, wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen.
Was auf jeden Fall kostenlos sein muss, sind die Auflistungen zu Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen. Ebenfalls müssen die personenbezogenen Daten dieser Transaktionen kostenfrei zugänglich sein und auch für die Schließung Ihres alten Kontos darf die Bank keine Gebühren in Rechnung stellen.
Kontowechsel im EU-Ausland
Was Sie über den Bankwechsel im europäischen Ausland wissen sollten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe trifft nur auf deutsche Institute zu. Wenn Sie also zu einer Bank im EU-Ausland wechseln möchten, muss die alte Bank in Deutschland auf jeden Fall kooperieren und Ihnen Listen über Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen aushändigen. Zudem steht Ihnen natürlich auch die entsprechende Aufstellung über die letzten 13 Monate zu.
Mit diesen Informationen fällt der Kontowechsel zur ausländischen Bank um einiges einfacher. Die neue Bank im Ausland ist in keiner Weise Ihnen gegenüber verpflichtet, Sie bei der Umstellung zu unterstützen.
Girokonten vergleichen
Bevor Sie wechseln, sollten Sie die Banken und Kontomodelle vergleichen.
Ehe Sie sich über den Kontowechselservice Gedanken machen müssen, ist es erst einmal wichtig, das beste und günstigste Girokonto für sich zu finden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Kosten für Ihr Girokonto immer höher werden.
Basiskonto ebenfalls vorgeschrieben
Genauso wie der Kontowechselservice ist auch das Basiskonto gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht nur der Kontowechselservice wurde im Jahr 2016 gesetzlich festgelegt. Auch der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto besteht seither. Demnach hat jeder Verbraucher in Deutschland das Recht, bei Banken und Sparkassen ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.
Kontowechsel ohne Unterstützung
Muss die Kontowechselhilfe angenommen werden?
Selbstverständlich kann ein Kontowechsel auch ohne Unterstützung der Banken durchgeführt werden. Sie müssen dafür auch keine besonderen Fähigkeiten besitzen, sondern lediglich ein wenig Zeit aufwenden. Als Grundlage sollten Sie eine Aufstellung über Ihre regelmäßigen Zahlungsein- und Zahlungsausgänge erstellen. Durchforsten Sie dafür am besten die Kontoauszüge des letzten Jahres.
Anschließend müssen Sie lediglich Zahlungsempfänger und Einzahler über Ihre neuen Kontoverbindung informieren und die entsprechenden Daueraufträge anlegen. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Zahlungen auf dem alten Konto zu stoppen, ehe Sie die Zahlungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen für das neue Konto anlegen bzw. erteilen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Kontowechselservice
1. Wie funktioniert ein Kontowechselservice und wie läuft er ab?
Sowohl die alte als auch die neue Bank müssen Sie beim Kontowechsel unterstützen. Die neue Bank muss die alte Bank über den Kontowechsel informieren und dort eine Aufstellung über alle Abbuchungen, Daueraufträge und Überweisungen der letzten 13 Monate anzufordern. Die alte Bank muss diese Daten aushändigen. Zudem muss sie automatische Zahlungen stoppen und Einzahler wenn nötig über die Kontoschließung informieren.
2. Wie lange dauert es die Bank zu wechseln?
Wenn Sie ein neues Konto eröffnen, müssen Sie nur wenige Tage einplanen. Etwas länger dauert es (ein bis zwei Wochen) bis Sie alle Karten, PINs etc. erhalten haben. Auch für die Änderungen bei regelmäßigen Zahlungen (Daueraufträge und Abbuchungen) sollten Sie etwa eine Woche einplanen.
3. Welche Bank ist am besten für mich?
Welche Bank die besten für Sie ist, kann nicht generell gesagt werden. Sie sollten dafür immer die Gebühren im Blick haben und ein Kontomodell wählen, das Ihre Ansprüche am meisten erfüllt.
4. Wieviel kostet ein Kontowechselservice?
Wieviel die Kontowechselhilfe durch die Banken kosten darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Sehr wohl ist jedoch verankert, dass sich die verrechneten Gebühren an den tatsächlichen Kosten orientieren müssen. Zudem darf Ihnen die Bank nur dann Gebühren verrechnen, wenn dies auch ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.
5. Seit wann muss ist der Kontowechselservice gesetzlich vorgeschrieben?
Der Kontowechselservice wurde am 18. September 2016 gesetzlich verankert und ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt.
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