Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden über Telefonwerbung, die unzulässig ist. Dabei geht es häufig um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele.
Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden ein und freuen sich auf den lang ersehnten Feierabend. Auf einmal beginnt das Telefon zu läuten und am anderen Ende behauptet eine Stimme, dass der kostenlose Vertrag an einer Gewinnspielteilnahme ausläuft und nun kostenpflichtig wird. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, aber dafür müssen die persönlichen Daten abgeglichen werden. Diese Anrufe dienen nur dazu, um persönliche Daten herauszufinden oder Ihnen ein Gewinnspielabo anzudrehen.
Bis vor einigen Jahren hat der Vertragsabschluss am Telefon noch funktioniert, aber seitdem sich die Beschwerden häufen, sind Verträge über Gewinnspieldienste nur noch in Textform gültig. Entweder werden sie per Fax oder E-Mail abgeschlossen, aber ein Vertragsabschluss am Telefon ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Gewinnspieldiensten und da auch nicht bei allen. Es gilt nur bei Anbieter, bei denen die Anbieter eine Anmeldung oder Registrierung in die Wege leiten. Anrufer, die eine Versicherung, einen Sperrschutz vor Telefonwerbung oder einen Telefonantrag anbieten, können dies weiterhin am Telefon tun und dabei handelt es sich um einen wirksamen Vertrag.Es gibt verschiedene Maschen, welche die Anrufer anwenden. Die bekannteste Masche ist der angebliche Verbraucherschützer, die telefonisch Sperrboxen gegen Telefonwerbung anbieten oder Sie überreden wollen, sich auf eine Sperrliste einzutragen. Der Eintrag ist allerdings nicht kostenfrei, aber dafür wird künftig die lästige Telefonwerbung verhindert.
Im Internet gibt es unzählige Seiten, die besondere Dienstleistungen anbieten. Leider sind neben wirklich guten Angeboten auch einige Fallen dabei. Die Marktwächterexperten raten aktuell zur Vorsicht bei Kreditclub24. Warum Sie die Konditionen genau prüfen sollten,
Das tut die Verbraucherzentrale dagegen
Ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung gegeben zu haben, ist heute Telefonwerbung verboten und dazu gehört auch die wahrheitswidrige Behauptung.
Die wahrheitswidrige Behauptung, dass es schon einen Vertrag gibt und Sie daher zur Zahlung verpflichtet sind, ist verboten und wird geahndet.
Die Verbraucherzentrale hat die Möglichkeit das Anbieterverhalten und die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen und im Notfall einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, der auch gerichtlich Bestand hat. Das Problem in dieser praktischen Anwendung ist, dass die meisten Anbieter nicht dingfest gemacht werden können. Sie besitzen meist nur eine Postfachadresse, haben ihren Firmensitz im Ausland oder wechseln immer wieder den Namen.
Eine effektive Durchsetzung der Unterlassungsansprüche lässt sich aufgrund dieser Umstände leider nur schwer durchsetzen. Aus dem Grund setzt der Verbraucherschutz nicht nur auf Verbandsklagen und Abmahnungen, sondern auch auf die Hilfe von Gesetzinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit.
Vorsicht, neue Bedrohung „Nachricht von Ihrem Kundenservice“ im Umlauf. Betrüger versuchen mit Phishing-Mails ahnungslose PayPal-Kunden in die Falle zu locken. Es geht um neue Sicherheitsbestimmungen, Daten-Verifizierungen oder angebliche Rücklastschriften. In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell versendeten
Die richtige Vorgehensweise
Der Verbraucherschutz ist aktiv dabei, um den Anbietern den Kampf anzusagen, aber auch Sie als Verbraucher können sich schützen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei.
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Die Forderung zurückweisen!
Sie sind sich sehr sicher, dass Sie dem Vertragsangebot nicht zugestimmt haben, dann weisen Sie die Forderung sofort zurück und gleichzeitig fordern Sie den Anbieter auf, Ihnen nachzuweisen, dass ein solcher Vertrag zustande kam. Der Vertragsabschluss wird sofort widerrufen, das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zudem fechten Sie den Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung an und kündigen fristlos. Dazu bietet die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben an, das kostenlos zur Verfügung steht. Das Schreiben kann auch bei unberechtigten Forderungen oder Rechnungen zum Einsatz kommen.
Ist die Forderung zurückgewiesen und es flattern Mahnungen ins Haus, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern! Schaltet sich ein Inkassobüro ein, dann erklären Sie ihm gegenüber, dass die Forderung zurückgewiesen wurde und dass der Anbieter den Vertragsabschluss nachweisen soll. Eine Reaktion ihrerseits muss dann erst wieder erfolgen, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht per Post kommt. Sie haben dann das Recht innerhalb von zwei Wochen ein Widerspruchsformular auszufüllen und dem Mahnbescheid zu widersprechen.
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Kontoauszüge regelmäßig überprüfen
Beiträge dürfen nicht vom Konto abgebucht werden, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Eine Abbuchung ist nur mit dem Lastschriftverfahren möglich, aber bereits abgebuchte Beiträge lassen sich auch zurück buchen. Dazu haben Sie acht Wochen Zeit.
Lastschriften, bei denen keine Kontobelastungserlaubnis vorhanden ist, können bis zu 13 Monate zurück gebucht werden. Die Fristen sind relativ lang, aber trotzdem sind unberechtigte Kontobelastungen sofort der Bank zu melden und rückgängig zu machen. Die kontoführende Stelle muss eine Rückbuchung veranlassen.
Kontoauszüge sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Abbuchungen, die unberechtigt sind, wird sofort die Bank informiert. Sie macht die Buchung rückgängig und berichtigt den Kontostand.
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Kontonummer im Notfall wechseln
Ihre Daten sind im Umlauf, wenn mehrere Anbieter unberechtigte Abbuchungen getätigt haben. Die einzige Möglichkeit ist dann nur noch ein Kontowechsel.
Bei unbefugten Abbuchungen muss Strafanzeige gestellt werden, die bei Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet wird.
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Mit den eigenen Daten sparsam sein
Die Masche mit der Telefonwerbung ist war illegal, aber funktioniert nur, wenn die richtigen Daten vorhanden sind. Aus dem Grund sind Sie immer sparsam mit ihren Daten.
Daten werden aus verschiedenen Anlässen rausgegeben, aber sollte nicht klar sein, wofür diese sind, dann ist sofort nachzufragen. Nur eine zufriedenstellende Antwort wird akzeptiert, bei abweisenden Antworten geben Sie die Daten nicht heraus. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Informationen preis zu geben, die mit dem Zweck der Daten zu tun haben.
Im Internet gilt äußerste Vorsicht bei der Vergabe von Daten. Telefon- und Kontoverbindungsdaten sind nicht rauszugeben, auch wenn es notwendig scheint. Ungebetene Anrufe oder Anrufe, von Unternehmen, die Sie nicht kennen, bei denen werden keine Daten rausgegeben.
Teilnahmen an Lotterien oder Gewinnspielen sind möglich, aber ein Blick auf das Kleingedruckte ist wichtig. In der Regel reicht für eine Teilnahme eine Postadresse, alle anderen Angaben sind zu vermeiden. Bevor die Daten an dritte Parteien weitergegeben werden, sollten Sie immer kritisch sein. Besondere Vorsicht gilt, wenn nur ein pauschaler Hinweis vorhanden ist oder die Weitergabe an Dritte konkret benannt wird.
Wenn Ihre Hausbank bei Ihnen anruft, sollten Sie besonders wachsam sein. Immer häufiger rufen Kriminelle als Mitarbeiter der Hausbank an und zocken ahnungslose Bankkunden ab. Die Maschen sind ganz verschieden. Dafür ist die Vorgehensweise sehr
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Anruf Abzocke
1. Welches sind die bekanntesten Anruf-Abzocken?
Heute gibt es zahlreiche Anruf-Abzocken, aber drei davon sind in letzter Zeit am häufigsten aufgetreten. Ping-Calls, Call-ID-Spooning und Ja-Falle sind die Maschen, die im Moment angewendet werden.
2. Wie läuft die Ja-Falle ab?
Bei der Ja-Falle ruft eine Person an und verwickelt Sie in ein harmloses Gespräch. Die Antworten werden aufgezeichnet und das Ja wird herausgefiltert, und einfach in eine andere Aufnahme eingespielt.
3. Wie funktioniert die Call-ID-Spooning Masche?
Das Telefon klingelt und eine bekannte Nummer scheint auf dem Display. In der Realität kommt der Anruf aber von einer anderen Nummer und die Person am anderen Ende fordert den Angerufenen auf, Wertgegenstände an einen Boten zu übergeben oder Geld in Ausland zu überweisen. Die Gutgläubigkeit der Menschen wird ausgenutzt.
4. Worauf muss bei den Ping-Calls geachtet werden?
Bei den Ping-Calls klingelt es nur recht kurz und dann wird aufgelegt. Der Angerufene soll zurückrufen und landet dann im Ausland, wo der Anruf richtig teuer ist.
5. Wie schützt man sich vor Anruf-Abzocken?
Sie schützen sich am besten vor den Anruf-Abzocken, indem keine Daten über das Telefon rausgegeben werden. Auch ansonsten sind persönliche Daten wie eine Geheimzahl zu behandeln, geben Sie sie nie an unbekannte oder unseriöse Unternehmen heraus.
Fazit
In der heutigen Zeit sind sogenannte Werbeanrufe beinah an der Tagesordnung. Sie sind nicht nur lästig, sondern schädigen meist auch finanziell. Heutzutage ist es nicht mehr möglich, dass eine Gewinnspielteilnahme am Telefon abgeschlossen wird, aber das hindert die Abzocker nicht an dem Versuch. Ist das Geld einmal weg, dann ist schnelles Handeln gefragt, um den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist: Geben Sie niemals ihre persönlichen Daten heraus, weder am Telefon noch bei vermeintlichen Gewinnaktionen!