Ab wann kommt das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung? Hier erhalten Sie Beispiele.
Beispiel 1
Alter Mensch, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3.
Die 85-jährige Frau Maier kann nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden, weil die Pflegeperson ausfällt. Somit entscheidet sich Frau Maier, von ihrer Wohnung in das Pflegeheim Beta GmbH zu ziehen. Laut Einrichtung soll sie dort ein Zimmer bekommen und die Pflegeleistungen auch weiterhin erhalten.
Dies ist der klassische Fall. Der Pflegebedürftige zieht in ein Zimmer im Pflegeheim und wird von diesem auch pflegerisch betreut. Somit unterliegt das Vertragsverhältnis den Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes.
Veröffentlicht: 29. Mai 2022
Hier erhalten Sie Beispiele, wann das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung kommt.
Beispiel 2
Alter Mensch, körperlich eingeschränkt.
Herr Heinz ist 78 Jahre alt und wohnt im 2. Stockwerk eines Mehrfamilienhauses, zudem benötigt er beim Laufen einen Rollator. Im Wohnhaus gibt es keinen Fahrstuhl. Er schafft es ohne Hilfe nicht, das Haus zu verlassen, diese Hilfe hat aber nicht regelmäßig Zeit. Zudem ist er nicht mehr in der Lage, seinen Haushalt alleine zu stemmen, da er krankheits- und altersbedingt eingeschränkt ist. Diese Situation ist für Herrn Heinz unbefriedigend und er mietet sich deshalb in der Seniorenresidenz „Am Sonnenberg“ ein Appartement. Noch kann er die Körperpflege, Ernährung und das An -und Auskleiden alleine schaffen. Jedoch denkt er an die Zukunft, in der er vielleicht Hilfe brauchen wird. Deshalb lässt er beim Anmieten des Appartements gleich regeln, später die Hilfe des hauseigenen Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Im Fall von Herrn Heinz erfolgt der Umzug in die Seniorenresidenz, weil der wegen seiner Einschränkung auf Hilfe angewiesen ist. Die Seniorenresidenz vermerkt ihn für die Pflegeleistungen, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sie braucht, abrufen kann. Somit verpflichtet sich die Residenz dazu, ihm später diese Leistungen zu gewähren. Ferner sind die Kriterien für die Anwendung des WBVG erbracht.
Beispiel 3
Junger Mensch, behindert.
Herr Ludwig ist 26 Jahre alt und braucht wegen seiner Behinderung die fachgerechte Hilfe anderer Personen. Er mietet sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft der Beta e.V., dies ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Zudem lässt er auch gleich festlegen, dass Hilfen zur Alltagsbewältigung sowie Pflegeleistungen erbracht werden.
Hier zählt die Hilfe zur Alltagsbewältigung zu den Betreuungsleistungen. Da er Ludwig Pflege- und Betreuungsleistungen aufgrund seiner Behinderung braucht, ist er in die Wohngemeinschaft umgezogen. Somit kommt auch hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.
Beispiel 4
Alter Mensch, noch rüstig, will vorsorgen.
Herr Bauer ist 86 Jahre alt und eigentlich noch ganz fit. Jedoch will er für den Fall der Fälle vorsorgen, falls er sich einmal nicht mehr selbst versorgen kann. Er mietet bei der Betreut Leben GmbH eine 2-Raum-Wohnung mit Bad und Küche. Zudem lässt er im Vertrag gleich regeln, dass er von der Gesellschaft zweimal im Monat eine Reinigung der Wohnung und viermal im Jahr eine Reinigung der Fenster erhält. Außerdem nutzt er den Mahlzeitendienst der GmbH. Jedoch braucht er seit seinem Einzug keine weiteren Leistungen. Sollte Herr Bauer später einmal pflegebedürftig werden, hat sich das Unternehmen verpflichtet, ihn in die stationäre Pflegeeinrichtung Aktiv GmbH aufzunehmen. Dies ist eine Tochtergesellschaft der Betreut Leben GmbH.
Das Gesetz besagt, dass die Verpflegung ebenso ein Teil der Betreuungsleistung sein kann. Allerdings hat Herr Bauer noch keine Betreuungsleistungen, sondern lediglich eine hauswirtschaftliche Versorgung. Somit kommt hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht zur Anwendung. Allerdings hat Herr Bauer einen Anspruch darauf, von der Aktiv GmbH später aufgenommen zu werden, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit einstellt, da er diese im Vertrag geregelt hat. Somit werden die Pflegeleistungen durch wirtschaftlich zusammenstehende Unternehmen vorgehalten, womit das Gesetz Anwendung findet.
Beispiel 5
Person, die noch keine Pflege und Betreuung braucht.
Frau Stern möchte in der „Pflegewohngemeinschaft Sonne“ ein Zimmer beziehen. Das Unternehmen wird von den Eheleuten Bayer betrieben. Frau Bayer gibt Frau Stern beim Erstgespräch die Auskunft, dass der Mietvertrag für das Zimmer nur dann erfolgen kann, wenn Frau Stern auch einen Pflege- und Betreuungsvertrag abschließt. Auch dann, wenn sie die Hilfe jetzt noch nicht braucht.
Sofern der Vertragsabschluss von einem Vertrag über pflegerische Versorgung abhängig ist, kommt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.
Beispiel 6
Herr L. besitzt unterschiedliche Immobilien und vermietet darin gewerblich Wohnraum, in denen Senioren-Wohngemeinschaften gegründet werden.
In einer dieser Wohnungen leben Herr P., pflegebedürftig, Herr K., betreuungsbedürftig und Herr K, der wegen einer Behinderung hilfsbedürftig ist. Im Mietvertrag der drei Herren gibt es eine Klausel, die besagt, die drei Männer wären dazu verpflichtet, den „Pflegedienst Sonne“ für die Pflege- und Betreuungsleistungen zu beauftragen.
Alle drei Herren gelten als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Jedoch sind sie unabhängig davon auch immer noch Verbraucher, für die das Wohn – und Betreuungsvertragsgesetz gilt. Somit gelten sie nicht als Firma. Sofern ein Vertrag wie im Fall der Herren die Klausel enthält, ein bestimmtes Unternehmen für die Pflege und/oder Betreuung zu beauftragen, so kommt hier wieder das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zur Geltung.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Beispiele, bei denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt – Das sollten Sie wissen
1. Warum gibt es das Wohn- und Betrauungsvertragsgesetz?
Es sollte ältere und pflegebedürftige Menschen schützen, damit diese keine Benachteiligung haben, wenn Sie einen Wohnraum mit Pflegeleistungen oder Betrauungsleistungen mieten und einen Vertrag abschließen.
2. Unterliegen alle Einrichtungen dem WBVG?
Sofern der Vertrag nur die Wohnraumüberlassung beinhaltet und die allgemeine Unterstützung wie hauswirtschaftliche Versorgung, Notrufdienst oder die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen, gilt das WBVG nicht.
3. Seit wann gibt es das WBVG?
Es wurde am 29. Juli 2009 erlassen und trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft.
4. Wann endet der Betreuungsvertrag?
Dieser ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Bewohner jederzeit in schriftlicher Form gekündigt werden. Kündigen Sie zum 3. Werktag eines Monats so endet der Vertrag zum Ablauf des Monats.
5. Darf der Vertrag befristet sein?
Dies ist in der Regel nicht der Fall, jedoch ist eine Befristung möglich, sofern sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht.
Fazit
Das WBVG ist für Verbraucher sehr wichtig, denn es dient zum eigenen Schutz, wenn Sie doch einmal in eine Seniorenresidenz oder ein Betreutes Wohnen ziehen möchten. Sie haben als Verbraucher mehr Rechte, als Sie vielleicht vermuten und diese Unwissenheit nutzen viele Eigentümer von Seniorenresidenzen oder Pflegeeinrichtungen aus.