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Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente


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Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zur gesetzlichen Rente können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen und das sogar mit staatlicher Förderung.
  • Neuverträge, die nach 2019 abgeschlossen werden, sind mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15% verstehen. Der Zuschuss ist verpflichtend. Für bereits bestehende Verträge gilt das Gleiche, aber erst ab 2022.
  • Die zusätzliche Absicherung nehmen Sie mit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine bezahlt.
  • Ihr Einkommen mindert sich durch die Beiträge der Betriebsrente, denn sie gehen vom Bruttogehalt ab. In der Ansparphase sparen Sie Sozialangaben und Steuern.
  • Die ausgezahlte Betriebsrente wird im Ruhestand allerdings komplett versteuert. Sie sind aber gesetzlich krankenversichert und es kommen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Seit Jahren sinkt das Rentenniveau und das macht vielen Menschen Angst. Damit Sie im Alter den gewohnten Lebensstandard halten können, müssen Sie zusätzliches Kapital ansparen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, aber was genau steckt eigentlich dahinter und welche Vor- und Nachteile sind vorhanden, das sind Fragen die Sie klären sollten. Lohnt sich eine Betriebsrente überhaupt? Die wichtigsten Punkte zum Thema Betriebsrente erklären wir.

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Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge oder Betriebsrente ist eine finanzielle Leistung. Der Arbeitgeber sagt die Leistung dem Arbeitnehmer für die Altersversorgung zu.

Es geht um die folgenden Leistungen:

  • Altersvorsorge, dazu gehört eine lebenslange Rentenzahlung für den Arbeitnehmer
  • Hinterbliebenenversorgung, das bedeutet, beim Tod der versicherten Person erhält der Ehe- oder Lebenspartner die Rente.
  • Invaliditätsversorgung, die auch als Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente bezeichnet wird

Der Arbeitgeber schließt für diese Leistungen einen speziellen Vertrag ab. Der Vertrag wird entweder mit der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber überweist jeden Monat, vom Lohn des Arbeitnehmers, einen festen Betrag. Er dient zum Aufbau der Altersversorgung.

Allerdings wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente komplett allein.
  • Der Arbeitnehmer gibt einen Teil des Lohns und der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Der erste Fall ist einfach. Sie zahlen kein Geld in die Betriebsrente ein und trotzdem nehmen Sie die zusätzliche Versorgung auf jeden Fall mit. Allerdings zahlen Sie auf die spätere Rente Einkommenssteuer, das ist aber bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge der Fall. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung fallen zudem die vollen Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Der zweite Fall ist deutlich schwerer. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente eingezahlt wird. Das lohnt sich aber nur, wenn der Arbeitgeber auch einen Teil übernimmt. Er sollte sich mit mindestens 20% des Bruttogehalts beteiligen, deutlich besser sind 30%.

Zur Betriebsrente gibt es seit dem Jahr 2019 einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

Die betriebliche Altersvorsorge wird immerhin von der Bundesregierung gefördert. Neu abgeschlossene Verträge werden inzwischen vom Arbeitgeber mit mindestens 15% gefördert, das ist seit 2019 Pflicht. In der Ansparphase gibt es eine Menge Steuervorteile, die viele Sparer überzeugen sollen. Ob sich eine Betriebsrente lohnt ist nicht immer eindeutig, den Abgaben sind die Kürzungen gegenüber zu stellen.

Im Arbeits- und Tarifvertrag sind die finanziellen Förderungen geregelt. Einige Unternehmen haben sogar eine Betriebsvereinbarung. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% ist seit 2019 für alle neuen Verträge verpflichtend, aber nur wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Verträge zählt das auch, allerdings erst ab 2022. Die Betriebsrente ist folglich eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Aber der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 20% am Bruttobeitrag beteiligen.

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Lohnt sich die Betriebsrente?

Die Frage, ob und für wen sich eine Betriebsrente lohnt, kann nicht so einfach beantwortet werden. Es müssen verschiedene Faktoren und die individuellen Situationen berücksichtigt werden.

Das eindeutige Werbeargument einer Betriebsrente ist inzwischen das Motto: „Heute sparen, morgen zahlen!“ Beim Abschluss einer Betriebsrente zahlen die Arbeitsnehmer und die Arbeitgeber bis zum Höchstbeitrag keine Sozialabgabe und keine Steuern.

Das ist ein großer Vorteil, der sich aber bei der Auszahlung reduziert. Die Rente ist zu 100% steuerpflichtig und die Steuerhöhe hängt immer vom individuellen Steuersatz ab. Im Grunde handelt es sich eigentlich nur um eine Verschiebung der Abgabe von der Ansparphase zur Rentenphase.

Die abgabefreien Höchstgrenzen der Betriebsrente

In die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds investieren Arbeitnehmer bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Sozialabgaben. Bis zu 8% kann der Arbeitgeber ohne Abzug von Steuern investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr immer zum 1. Januar. Im Jahr 2019 lag die Grenze bei 80.400 Euro und im Jahr 2020 bei 82.800 Euro. Im Jahr 2020 beträgt der höchste sozialabgabenfreie Anteil 276 Euro und der steuerfreie Anteil 552 Euro.

Die Beiträge für die Betriebsrente gehen vom Bruttogehalt ab und das reduziert das Einkommen immens. Aber der Arbeitnehmer spart eine Menge Steuern und Sozialabgaben.

Nur bei den Altverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, gibt es noch sehr günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei anderen Arten der Altersvorsorge ist das inzwischen anders herum. Die Arbeitnehmer versteuern hierbei das Einkommen komplett, dafür wird die Rente am Ende nur sehr gering versteuert. Die betriebliche Altersvorsorge hat also einen großen Pluspunkt und der liegt im Steuersatz des Rentenalters. Zum Zeitpunkt der Berufsfähigkeit ist der Steuersatz allerdings sehr gering.

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Beispielrechnung

Gehalt ohne Umwandlung Gehalt mit Umwandlung
Bruttogehalt 2500,00 Euro 2500,00 Euro
Entgeltumwandlung 0,00 Euro 0,00 Euro
Steuer- und

beitragspflichtiges Brutto

2500,00 Euro 2350,00 Euro
abzüglich Steuer 335,76 Euro 295,77 Euro
abzüglich Sozialabgaben 504,38 Euro 474,11 Euro
Netto-Gehalt 1659,87 Euro  1580,12 Euro
Nettoaufwand 79,75 Euro

Der Nettoaufwand beträgt bei einem monatlichen Sparbeitrag von 150 Euro also nur 79,75 Euro. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die 79,75 Euro durch die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber dagegen überweist 150 Euro als Ansparung zur Betriebsrente.

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Rente kann durch Entgeltumwandlung gemindert werden

Das oben genannte Beispiel klingt gut, aber das ist leider nur die halbe Wahrheit, denn die Entgeltumwandlung reduziert die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung. Demnach auch die Ansprüche auf

  • Kranken-,
  • Eltern-,
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rente

Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie hoch der Verlust sein kann.

200 Euro monatliche Entgeltumwandlung über einen Zeitraum von 37 Jahren. Dadurch liegt die Rentenanpassung bei 1,1% im Jahr. Die Einzahlung in die Betriebsrente beträgt folglich insgesamt 88.800 Euro und bei der Verrentung fehlen Entgeltpunkte von 1,6859. Der Rentenwert durch die Verrentung liegt bei 49,54 Euro. Somit kommen Sie auf einen monatlichen Rentenverlust von 83,52 Euro.

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 Euro und vereinbart eine Entgeltumwandlung von 200 Euro im Monat. Dann fehlen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2.400 Euro. Im Jahr 2019 hat das einen Verlust von 0,06169 an Entgeltpunkten oder knapp 2 Euro Rente ausgemacht. Bei einer genauen Kontrolle, einer moderaten Rentenanpassung und einer Erhöhung des Einkommens ergibt sich nach 37 Jahren ein Verlust von 83 Euro. Somit bekommen Sie auf Dauer 83 Euro Rente weniger.

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Die Sozialabgaben der gesetzlich Krankenversicherten

Bei der Betriebsrente gibt es noch einen weiteren Nachteil, der sich auf die Besteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.

Es gibt nicht nur eine nachteilige Besteuerung, sondern die gesetzlich Krankenversicherten müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Die Zahlung erfolgt nicht nur für den Arbeitnehmeranteil, sondern auch für den Arbeitgeberanteil.

Im Jahr 2020 beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa 14,6%. Dazu kommen dann noch ein Zusatzbetrag von etwa 1,15 und der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von etwa 3,05%. Bei Kinderlosen ab 23 Jahre beträgt der Prozentsatz dagegen 3,3.

Der durchschnittliche Gesamtbetrag liegt bei 18,75% und Kinderlosen bei 19%. Ab dem Jahr 2020 gibt es für geringe Betriebsrenten einen Freibetrag, der mittlerweile von Jahr zu Jahr ein wenig angehoben wird.

Die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann, wenn die Summe aller Betriebsrenten monatlich nicht höher als 159,25 Euro liegt. Der Freibetrag wird allerdings verrechnet, wenn die Betriebsrente höher ist.

Bei einer Betriebsrente von 800 Euro im Monat muss der Bezieher nur für 640,75 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. An die Krankenkasse sind 100,60 Euro abzuführen, wenn es bei den oben genannten Prozentsätzen bleibt. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden aber von den vollen 800 Euro berechnet.

Wichtig!

Sie haben die Möglichkeit statt einer lebenslänglichen Rentenzahlung auch eine einmalige Teilzahlung zu leisten. Dann zahlen Sie immerhin die Sozialabgaben nur für höchstens 10 Jahre.

Vor- und Nachteile der Betriebsrente

Die Betriebsrente hat noch weitere Vor- und Nachteile.

Vorteile

  • In der Ansparphase besteht ein Pfändungsschutz und eine „Hartz IV-Sicherheit“: Der Zugriff auf die Beiträge ist verboten und wenn Sie eine Grundsicherung beantragen, dann darf das Kapital nicht angerechnet werden. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Kostenvorteile: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten können geringer ausfallen, wenn der Arbeitgeber eine gute Produktauswahl trifft.
  • Invaliditätsleistungen: Bei der Betriebsrente gibt es nur eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein Abschluss gibt es auch, obwohl Vorerkrankungen bestehen. Allerdings ist zu bedenken, dass Invaliditätsleistungen nicht im Vertrag enthalten sein müssen.
  • Freibetragsregelung: Die Betriebsrente wird nicht komplett angerechnet, wenn Sie im Rentenalter die Grundsicherung beantragen. Ein Betrag von 100 Euro im Monat bleibt unberührt und außerdem sind bis zu 30% anrechnungsfrei.

Nachteile

  • Fehlende Flexibilität: Das Kapital ist erst nach Rentenbeginn verfügbar und bei einem Jobwechsel lässt sich der Vertrag nicht übertragen. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und der aktuelle Vertrag wird entweder stillgelegt oder privat weitergeführt.
  • Hohe Kosten: Die meisten Betriebe bieten ihren Arbeitnehmern nur die bekannten Direktversicherungen an. Sie haben die gleichen Konditionen, wie die Produkte, die auf dem Markt angeboten werden.
  • Eingeschränkte Produktauswahl und fehlende Transparenz: Der Arbeitgeber wählt den Versorgungsträger selbst aus. Die Vorauswahl trifft meist ein Vermittler und dadurch fehlt eine neutrale Beratung zu den Kosten, den Anlageformen und den Leistungen.
  • Anlagerisiko trägt der Sparer: Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den vereinbarten Betrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Es gibt aber keine Garantie über die Rentenhöhe, denn eine Garantie muss der Arbeitgeber nicht geben und zudem ist er nicht Haftungsverpflichtet.
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Lohnt sich eine Betriebsrente für mich? – Tipps für die Beurteilung

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente komplett alleine, dann nehmen Sie die zusätzliche Absicherung natürlich mit.

Ansonsten gilt immer:

  • Eine betriebliche Altersvorsorge macht Sinn, wenn Sie eine geringe Rente erwarten oder befürchten, dass Sie in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sind.
  • Die Planung einer Selbstständigkeit oder ein häufiger Jobwechsel sorgt dafür, dass Sie über den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge nachdenken sollen.
  • Die Betriebsrente ist gut, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Im Idealfall übernimmt er 20%, besser sind 30%, denn er spart dadurch die Sozialabgaben.
  • Die Kosten spielen eine wichtige Rolle. Vor dem Abschluss lassen Sie sich das Angebot aushändigen, indem alle konkreten Angaben von der Kostenhöhe beim Abschluss bis zu den laufenden Kosten der Verwaltung enthalten sind.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall über die Höhe des Rentenverlustes bei der gesetzlichen Rente informieren.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betriebsrente

1. Was bleibt von der Betriebsrente übrig?

Eine Betriebsrente ist aus verschiedenen Punkten eine gute Idee, um für das Alter vorzusorgen. Aber im Rentenalter zahlen Sie auf die Betriebsrente Steuern und die normalen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Was am Ende von der Betriebsrente übrig bleibt, ist abhängig von der Person.

2. Wie hoch sind die Sozialabgaben bei der Betriebsrente?

Die Abgabe in Bezug auf die Betriebsrente liegen im Durchschnitt bei 15,5 % im Monat.

3. Wird die Betriebsrente auf die Grundrente angerechnet?

Es gibt einen Einkommensfreibetrag, der für die Betriebsrente und die Grundrente gilt. Liegt das Einkommen oberhalb des Freibetrags, dann werden 60% auf die Grundrente angerechnet.

4. Wie wird die Einmalzahlung für die Betriebsrente versteuert?

Die Einmalzahlung für die Betriebsrente ist gar nicht zu versteuern.

5. Was ändert sich seit diesem Jahr bei der Betriebsrente?

Seit 2020 zahlen Betriebsrentner nur noch einen Teil der Betriebsrente zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings muss der Zusatzbetrag über dem Freibetrag von 159 Euro liegen.

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Fazit

Die Betriebsrente ist eine gute Möglichkeit, um frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Gerade in der heutigen Zeit ist die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreichend und viele Rentner sind auf Grundsicherung angewiesen. Die Betriebsrente kann damit Schluss machen. Bei der Betriebsrente zahlen nicht nur Sie, sondern auch der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und Sie erhalten weniger Einkommen ausgezahlt. Aber dafür können Sie im Rentenalter auf ein gutes Kapital zurückgreifen und einen entspannten Lebensabend genießen, ohne finanzielle Sorgen.

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