Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Buchungsportal pleite: Was ist zu tun? Geld bei Transferdiensten und Hotels?


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Es ist bequem im Internet eine Individualreise zu buchen, aber was passiert, wenn der Vertragspartner pleite ist, wie zum Beispiel der Anbieter amoma.com.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erkundigen Sie sich vor dem Antritt der Reise bei der Transportgesellschaft und den Unterkünften, ob das bezahlte Geld angekommen ist und Sie sicher anreisen können, wenn der Reiseanbieter auf einmal zahlungsunfähig ist.
  • Unter Umständen buchen Sie Ihr Geld einfach zurück, wenn Sie mithilfe von Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt haben.
  • Melden Sie beim Insolvenzverwalter Ihre Ansprüche auf Zahlungserstattung an, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Sechs Reisende aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen im Oktober 2019 vor der Rezeption Ihres Hotels und haben keine Chance einzuchecken. Der Grund ist, dass das Buchungsportal amoma.com die Zahlung nicht weitergeleitet hat und demnach ist das Zimmer storniert worden. Der Anbieter hat seinen Sitz in Genf und ist pleite. Die folgenden Möglichkeiten und Rechte haben Sie in einem solchen Fall.

Die Buchung einer Reise

Es besteht für Sie immer eine gewisse Gefahr, wenn Sie eine Reise buchen und die Zahlung im Vorfeld erledigen.

Im Idealfall zahlen Sie immer mit der Kreditkarte oder per Lastschrift, denn wenn es Probleme mit der Buchung gibt, dann kann das gezahlte Geld umgehend zurückgebucht werden. Das Prinzip heißt „Charge back“ und bei Lastschriften haben Sie acht Wochen Zeit, um die Buchung rückgängig zu machen. Andere Fristen gelten meist bei Kreditkarten oder den anderen Zahlungsdiensten und hier erkundigen Sie sich am besten beim jeweiligen Anbieter.

Achtung:

Der Insolvenzverwalter kann zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder einfordern.

Lastschriften nur von Konten im Inland – Ist das zulässig?

Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird

0 Kommentare

Vor dem Reiseantritt

Erkundigen Sie sich vor dem Reiseantritt bei Bus-, Bahn-, Fluggesellschaft und Unterkunft, ob das Geld eingegangen ist.

Diese Möglichkeit haben Sie immer, auch wenn Transfer und Übernachtung über einen zahlungsunfähigen Anbieter gebucht und bezahlt wird. Kontaktieren Sie im schlimmsten Fall, wenn noch zu erreichen, den Vertragspartner über das Buchungsportal und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung schicken, dass keine Leistung mehr erbracht wird. Dann haben Sie die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten. Lassen Sie sich von der Reiseversicherung, falls vorhanden, den entstandenen Schaden ersetzen und melden Sie sich umgehend bei dem Anbieter.

Probleme während der Reise

Sie sind angereist und in der Unterkunft erfahren Sie, dass die Buchung storniert ist.

Der Veranstalter hat das Geld nicht gezahlt, aber Sie haben eventuell die Möglichkeit direkt vor Ort ein neues Zimmer zu buchen. Ihnen entstehen dadurch zwar zusätzliche Kosten, aber diese holen Sie sich von dem Buchungsportal zurück als eine Art Schadenersatz. Die Forderung muss in die Insolvenztabelle eingetragen werden, wenn das Unternehmen die Insolvenz bereits angemeldet hat. Die Tabelle finden Sie beim zuständigen Insolvenzverwalter.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Buchungsportal pleite

1. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn das Buchungsportal pleite ist?

In den meisten Fällen bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück, denn schließlich ist das Buchungsportal pleite und hat meist schon Insolvenz angemeldet.

2. Kann ich Schadenseratz verlangen?

Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, aber bei einem insolventen Buchungsportal stehen die Chancen auf Geldforderungen eher schlecht.

3. Was kann ich tun, wenn ich schon im Hotel bin?

Sie haben die Reise angetreten und stehen im Hotel. Deutlich wird, dass keine Buchung besteht, weil das Buchungsportal pleite ist. Die einzige Möglichkeit ist die Buchung eines neuen Zimmers oder die Heimreise.

4. Wer zahlt das neu reservierte Zimmer?

Das neu reservierte Zimmer zahlen Sie selber und ob Sie das Geld von dem insolventen Buchungsportal zurückbekommen ist fraglich.

5. Welche Chancen habe ich mein Geld zurückzubekommen?

Die Chancen stehen sehr schlecht, denn in der Regel hat das Buchungsportal keine Gelder mehr und demnach ist eine Rückzahlung meist nicht möglich. Aus dem Grund zahlen Sie immer mit Kreditkarte oder per Lastschrift. Das Geld können Sie eigenständig zurückholen.

Fazit

Immer häufiger hören wir in den letzten Monaten, dass Buchungsportale insolvent sind. Die Reisenden stehen in den Hotels, es sind keine Zimmer gebucht und das ist ärgerlich. Bevor Sie eine Reise antreten, fragen Sie bei Hotel und Transferdiensten nach, ob das Geld angekommen ist. Nur so können Sie auch der sicheren Seite sein und einen entspannten Urlaub erleben.

Schreibe einen Kommentar