Der Kauf eines Computers muss gut überlegt sein, aber trotz ausführlicher Recherche kommt es vor, dass Sie ein Gerät kaufen, welches kaputt ist oder einfach nicht richtig funktioniert. Der EDV-Händler versucht sich rauszureden, aber so kommen Sie zu Ihrem Recht.
Heutzutage ist Technik ein schnelllebiges Geschäft. Ein nagelneuer Computer, mit der neusten Technik, ist meist nach einem Jahr veraltet und erfüllt seinen Dienst nicht mehr ausreichend. Selbst nach dem Kauf kann es direkt zu Problemen kommen, wenn der Computer nicht richtig funktioniert. Die nachfolgenden Tipp helfen Ihnen bei einer Reklamation.
Verzögerte Lieferung
In der Regel kaufen Sie einen Computer im Fachmarkt vor Ort und können das ausgesuchte Modell sofort mit nach Hause nehmen. In einem solchen Fall gibt es keine Probleme bei der Lieferung.
Allerdings kommt es vor, dass der ausgesuchte Computer nicht vorrätig ist und erst bestellt werden muss. Schon hier kann es zu ersten Problemen kommen, nämlich, wenn der Händler den Liefertermin nicht halten kann. Die zumutbare Lieferzeit überschreitet er bei neuen Modellen auch schon einmal. In diesem Fall setzen Sie mündlich eine Nachfrist und verleihen Ihrer Forderung mit einem Schriftstück Nachdruck.
Sie nutzen dafür die zumutbare Nachfrist, die sich aus der Länge der vereinbarten Lieferfrist ergibt. Im Grunde hat der Händler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten und somit kann die Nachfrist recht kurz ausfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Computer zur täglichen Nutzung brauchen. Beispielsweise haben Sie und der Händler sich auf eine Lieferfrist von einem Monat geeignet, dann ist eine Nachfrist von 14 Tagen vollkommen ausreichend.
Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn der Händler auch die Nachfrist nicht einhält.
- Sie klagen auf Vertragserfüllung und können gleichzeitig eventuell einen Verzugsschaden verlangen. Das ist möglich, wenn Sie ein Ersatzgerät mieten mussten.
- Sie können aus dem Vertrag zurücktreten, denn der Händler kann sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Im Notfall verlangen Sie Schadensersatz.
Veröffentlicht: 27. November 2017
Ein sehr kleines Angebot in einem Onlineshop ist in der Regel kein schlechtes Zeichen. Gibt es allerdings einen Anfangsverdacht, dass es sich um einen Fakeshop handeln könnte, ist dieser Umstand schon bedenklich. Wir haben sparmobile24.com
Die Ansprüche auf Gewährleistung
Sie haben einen neuen Computer mit der dazugehörigen Software gekauft. Bei der Anwendung kommt es zu Schwierigkeiten, dann wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer.
Sie haben Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Hard- oder Software Mängel aufweist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen im Rahmen der sogenannten Gewährleistung ein gewisses Wahlrecht.
Sie haben das Recht auf eine Nacherfüllung. Dabei können Sie wählen, ob der Mangel kostenfrei beseitigt wird oder ob die Lieferung einer mangelfreien Sache getätigt werden muss. Der Verkäufer muss sich auf den Wunsch nicht einlassen, wenn Ihm dadurch hohe Kosten entstehen und dann kann er eine vernünftige Alternative anbieten.
Sie können die Ware an den Händler zurückgeben, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. In dem Fall geben Sie die Ware einfach an den Händler zurück und bekommen ihr Geld wieder. Als Alternative können Sie aber auch eine andere Ware im gleichen Wert verlangen oder der Kaufpreis wird herabgesetzt. Nach einem Rücktritt können Sie des Weiteren einen Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer für den Mangel zuständig ist.
Als Fehlschlag gilt eine Nacherfüllung, wenn die Ersatzlieferung zum ersten Mal scheitert. In der Regel müssen Sie bei einer Nachbesserung zwei erfolglose Reparaturversuche hinnehmen.
heimkino-koenig.com: Achtung Fakeshop! – Ihre Erfahrungen
Veröffentlicht: 27. November 2017
Die Firma Königs Handel ist in unserer Redaktion bereits bekannt. Einen Onlineshop dieses Unternehmens haben wir schon als Fakeshop identifiziert. Wir haben nun auch den neuen Shop heimkino-koenig.com überprüft. Was wir herausgefunden haben, erfahren Sie
Was gilt überhaupt als Mangel?
In vielen Fällen ist es sehr schwierig festzustellen, wann ein Mangel überhaupt vorliegt.
Der Käufer muss hinnehmen, wenn die einzelnen Teile des Computers älter sind, aber das gesamte Gerät einwandfrei funktioniert. Zudem muss er hinnehmen, wenn die Geräusche des Rechners sehr laut sind, aber sich noch in der Toleranzbreite des Herstellers liegen. Ein Mangel liegt aber vor, wenn es zu spontanen und unregelmäßigen Systemabstürzen kommt, die hardwarebedingt sind.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird häufig darauf hingewiesen, dass eine Software nie fehlerfrei sein kann und somit will der Verkäufer sich aus der Haftung rausziehen. Dieser Versuch ist unzulässig.
Computerprogramme nutzen
In der Regel versuchen die Hersteller von Standardsoftware dafür zu sorgen, dass die Kunden die Computerprogrammnutzung einschränken.
Die Nutzung wird meist auf einen Computer beschränkt und ein Weiterverkauf wird untersagt. Allerdings dürfen Sie die Software für private Zwecke ohne Einschränkung nutzen, das bedeutet, nicht für gewerbliche Zwecke.
Der Hersteller kann Ihnen nicht untersagen, dass Programm in den Arbeitsspeicher zu laden oder sogar eine Sicherheitskopie zu machen. Das Computerprogramm darf aber nicht weiterverkauft werden. Zudem ist es verboten, das Programm ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben. Dafür muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Herstellers vorliegen. Zum Schluss dürfen Sie keine Programmsperren entfernen, die vom Hersteller eingebaut sind.
Veröffentlicht: 24. November 2017
Die Nintendo Switch, die SONY Playstation 4 Pro oder die SONY Playstation VR bietet die Konsolen Meister Deutschland GmbH in ihrem Onlineshop konsolen-meister.de an. Wir wurden gefragt, ob der Shop seriös ist. Nun, dann schauen
Falls der Händler keine Bedienungsanleitung oder ein Handbuch nachliefert, wenn beim Kauf des Computers keines vorhanden war, dann haben Sie das Recht den Kaufpreis nicht zu bezahlen oder den Vertrag sogar ganz zu lösen. Allerdings muss die Bedienungsanleitung vollständig und verständlich geschrieben sein.
Meistens sind Programme heute mit einer Benutzereinführung ausgestattet und trotzdem ist der Hersteller verpflichtet einen schriftlichen Programmsystemeinblick zu gewährleisten. Dabei gilt immer ein Grundsatz, je geringer der Bedienkomfort und die eigene Benutzerführung des Programms, desto umfassender muss die Bedienungsanleitung sein. Eine Anleitung muss sofort nachgefordert werden, wenn sie nicht vorhanden ist.