Die Sorgen um einen geliebten Menschen während der Corona-Pandemie sind sehr groß. Dabei spielt die Angst mit, was passiert wenn man selber oder ein geliebter Mensch ins Krankenhaus kommt. Corona ist ein konkretes Risiko und demnach können Sie ihre Patientenverfügung überdenken und einfach ändern, wenn Sie möchten.
Welche medizinischen Maßnahmen werden gewünscht?
Die Patientenverfügung ist ein spezielles Schriftstück. In dieser sind die medizinischen Maßnahmen festgehalten, die Sie wünschen, wenn es zu einem Ernstfall kommt. Zudem sind alle Maßnahmen enthalten, die Sie auf keinen Fall wollen. Grundsätzlich bezieht sich die Einwilligung immer auf eine bestimmte Situation und ob sie wirklich eintritt ist beim Verfassen vollkommen unklar. Die einzige Ausnahme ist, wenn schon eine Vorerkrankung vorliegt und dieser Patient hat die Situation unter Kontrolle und will eine Regelung festlegen. Vermutlich weiß er schon welchen Verlauf die Krankheit nimmt und klärt mit der Patientenverfügung ab, welche Maßnahmen erwünscht und welche nicht erwünscht sind.
Viele Menschen haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Patientenverfügung noch einmal in die Hand genommen und geprüft. Die Vollsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung spielen in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle.Wichtig:
Mit der Patientenverfügung, einer Vollsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und genauen Vorstellungen schriftlich fest. Ab sofort sind Sie auf der sicheren Seite und mit Hilfe des Ratgebers, den vorhandenen Textbausteinen und einem Musterformular, ist die Erstellung kein Problem.
Der Inhalt der Patientenverfügung
In der Patientenverfügung stehen die Vorstellungen vom Leben und Sterben des Betroffenen.
In den meisten Fällen ist die Patientenverfügung ein Schriftstück, das dafür sorgen soll, dass das Leiden nicht unnötig in die Länge gezogen wird, wenn eine Aussicht auf Besserung nicht vorhanden ist. Jeder Mensch beantwortet sich die Frage selber, was er unter einer gewünschten Besserung versteht und die Vorstellungen ändern sich meist mit dem Alter. Die älteren Menschen sehen ihr Leben meist als gelebt an und wollen keine lebensverlängernden Maßnahmen oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Anders sieht es bei jüngeren Menschen aus, die kleine Kinder Zuhause haben.
Aus dem Grund sieht die Patientenverfügung bei jeder Person anders aus. Allerdings sind einige Inhalte geregelt und dazu gehört meist auch die Beatmung. In der Verfügung steht deutlich, ob der Betroffene beatmet, künstlich ernährt oder sediert werden möchte. Dieser Bereich ist während der Corona-Pandemie auch nicht zu ändern, denn diese Maßnahmen sind bei fast allen Situationen gleich zu behandeln.
Patientenverfügung und die beschriebenen Situationen
Die Patientenverfügung gibt Aufschluss darüber, welche Maßnahmen der Betroffene in medizinischen Situationen möchte oder nicht.
In den meisten Patientenverfügungen sind die folgenden Situationen festgelegt:
Wenn:
- ich aller Wahrscheinlichkeit nach in einer Situation befinde, in der sich sterbe
- ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit befinde, auch wenn der Zeitpunkt des Todes noch nicht zu sehen ist
Bei Covid-19 treffen diese beiden Situationen nicht wirklich zu, denn viele Menschen überleben eine Covid-Erkrankung nach einer Behandlung im Krankenhaus und daher handelt es sich nicht um eine unheilbare Krankheit. Zudem besteht auch kein unabwendbarer Sterbeprozess und wenn es zu einem schweren Verlauf der Krankheit kommt, dann muss der Mediziner abwägen. Daher kommt es nur zum Einsatz der Patientenverfügung, wenn es sich um einen speziellen Fall handelt.
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