Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die 24-Stunden-Betreung von einigen Betroffenen inzwischen nicht mehr gewährleistet. Und dies selbst dann, wenn zuvor eine gute Organisation vorhanden war. Die ausländischen Pflegekräfte dürfen in diesem Fall nicht mehr einreisen. Darüber hinaus tauchen dann auch bei den Verträgen plötzlich Fragen auf.
Aufgrund von Corona müssen Sie bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung reagieren. Schließlich wird die Betreuung von Dienstleistern übernommen, die teilweise zu Hause wohnen. Das ist aber eigentlich gar nicht möglich. Sie achten aber nicht nur auf die Hygiene, sondern auch auf verhinderte Einreise oder Nachverhandlungen bei den Verträgen. Wir geben Ihnen daher die Antworten auf die wichtigen Fragen.
Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als
Ansteckungsschutz
Die Hygienemaßnahmen und die Einschränkung der sozialen Kontakte.Die Pflegebedürftigen und die Betreuungskräfte, mit denen sie zusammenleben, haben meist ein sehr enges Verhältnis. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass im Alltag, beim Zusammenleben und bei der Betreuungssituation auf bestimmte Regelungen in Bezug auf das Verhalten geachtet wird.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie zur Covid-19-Risikogruppe gehören und dann achten Sie deutlich mehr als die Hygiene und das bedeutet:
- niesen oder husten Sie immer in die Armbeuge
- waschen Sie sich regelmäßig die Hände
- vermeiden Sie das Hände schütteln
- halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
Außerdem ist es immens wichtig, dass Sie den Kontakt zu dritten Personen einschränken. Auch im öffentlichen Raum gibt es einige Regelungen, die für Sie oder die Betreuungsperson wichtig sind. Die Kontaktsperren der einzelnen Bundesländer sind dabei zu beachten, aber auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Die Maßnahmen ändern sich manchmal von Tag zu Tag. In den so genannten Allgemeinverfügungen informieren die örtlichen Behörden über die aktuellen Verhaltensregeln und auch die Medien und das Internet versorgen die Menschen mit den entsprechenden Informationen.
Halten Sie sich immer auf dem Laufenden, damit Sie sich und andere Personen nicht unnötig in Gefahr bringen.
Auch die Betreuungskraft muss sich an die Regelungen halten, die von den örtlichen Behörden zum Thema Corona aufgestellt sind.
Es kommt immer zu einem unausweichlichen direkten Kontakt zwischen dem Pflegebedürftigen und der Betreuungsperson, schließlich wohnt sie ihm Zuhause und versorgt ihn den ganzen Tag. Aufgrund des Alters und einer Vorerkrankung gehört der Pflegebedürftige zum Personenkreis der gefährdeten Personen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie auf die aktuellen Informationen vom Robert-Koch-Institut achten. Die Hinweise gelten für die stationäre und die ambulante Pflege, aber nicht unmittelbar für die 24-Stunden-Betreuung, aber trotzdem können sie hilfreich sein. Die Präventionsmaßnahmen sind zu beachten und sinngemäß auf die konkrete Betreuungssituation anzuwenden. Auch außerhalb der Versorgung bekommt die Betreuungskraft Mundschutz und Handschuhe, die zu tragen sind.
Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Wie hilfreich fanden
Maßnahmen bei COVID-19 Symptomen
Seit dem Corona-Virus gibt es spezielle Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, sobald Sie oder die Betreuungskraft Symptome aufweisen.
Sie selber haben Symptome:
- Rufen Sie sofort bei Ihrem Hausarzt an und wenn Sie ihn nicht erreichen, dann wenden Sie sich an eine der speziellen Corona-Hotlines. Unter der bundesweit gültigen Nummer 116 117 erreichen Sie medizinisches Personal, aber haben Sie ein wenig Geduld, denn aufgrund der hohen Auslastung kommt es zu langen Wartezeiten.
- Isolieren Sie sich sofort selber, wenn die ersten Symptome auftreten. Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Personen. Halten Sie sich an die Händehygiene und die Husten- und Niesregeln. Informieren Sie weiterhin die Betreuungskraft und deren Auftraggeber oder die Vermittlungsagentur.
- Wählen Sie die Notfallrufnummer 112, wenn Sie eine akute Atemnot haben.
Die Betreuungskraft hat Symptome:
- Die Betreuungskraft sucht einen ärztlichen Rat und wenn nicht anders möglich auch mit Zuhilfenahme des Dienstleisters. Zudem sind die oben genannten Schritte zu befolgen.
- Das Dienstleistungsunternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber der Betreuungskraft ist zu informieren. Auch die Agentur der Betreuungskraft ist zu informieren.
- Die Betreuung ist schnellstmöglich einzustellen und die Betreuungskraft hat sofort einen räumlichen Abstand zu halten. Beachten Sie dabei unbedingt die Hygienemaßnahmen.
Bevor die Einreise der Betreuungsperson stattfinden, informieren Sie sich über die Krankenversicherung. Die Betreuungskraft ist mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet. Mit dieser Versicherungskarte erhält die Betreuungskraft auch in Deutschland medizinische Leistungen.
Sie beschäftigen die Betreuungskraft selber und haben mit ihr einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, dann zahlen Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung, wenn die Kraft aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht sechs Wochen nach Eintritt der Erkrankung, dabei macht es keinen Unterschied ob es sich um eine Covid-19-Erkrankung oder eine andere Krankheit handelt. Sie als Arbeitgeber sind für zusätzliche Schutzmaßnahmen in der aktuellen Zeit verantwortlich und sind für die Wahrung der Gesundheit zuständig. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Informationen rund um Arbeitgebermaßnahmen während der Corona-Zeit und auch das Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht bietet Auskunft.
Ansteckung festgestellt:
Befolgen Sie die Anweisungen des Gesundheitsamtes, wenn Sie oder Ihre Betreuungsperson positiv getestet sind. Ein Symptom-Tagebuch ist während der amtlich angeordneten Quarantäne zu führen und außerdem meldet sich jeden Tag das Gesundheitsamt, um über die aktuellen Maßnahmen zu informieren.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber der Betreuungskraft informiert wird und das gilt auch, wenn der Vertrag mit Hilfe einer Vermittlung zu Stande gekommen ist. Dann ist auch die Vermittlungsagentur zu informieren. Die weiteren Schritte sind schriftlich, am Telefon oder per Mail abzusprechen.
Nach Feststellung der Ansteckung reist die Betreuungskraft ab und während der Erkrankung können Sie keine neue Betreuungskraft beschäftigen. Aber während der Abwesenheit schulden Sie der Betreuungskraft auch keinen Lohn, da keine Dienstleistung erbracht wurde.
Mitten in der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen ein Thema: Hatte ich das Coronavirus oder bin ich gar an Covid-19 erkrankt. Das Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig bietet einen Corona-Antikörpertest an. Dieser soll auch über Apotheken
Die Corona-Pandemie und die bestehenden Verträge
Vertragsrechtlich ändert sich nichts, solange es zu keiner Ansteckung kommt.
Das bedeutet, der bestehende Vertrag bleibt auch weiterhin aktiv und die Betreuungskraft bleibt bei Ihnen wohnen und leistet auch weiterhin ihre Dienste.
Allerdings kann es zu einer Versorgungslücke kommen, wenn ein Wechsel der Betreuungskraft stattfindet. Es gibt Haushalte, die arbeiten aus diesem Grund mit der Tandem-Variante. Die Tandem-Variante besagt, dass die Betreuungskraft alle sechs bis acht Wochen wechselt, immer zwischen zwei oder drei Personen. Allerdings bedenken Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation das Finden einer Wechselkraft schwierig ist. Entweder kann oder will niemand nach Deutschland einreisen.
Finden Sie keine einreisewillige Betreuungskraft, dann gibt es keine Dienstleistung und Sie müssen logischerweise auch keine Zahlung tätigen. Hält dieser Zustand länger an, dann haben Sie ein Kündigungsrecht. Dazu setzen Sie sich mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung und das per Mail oder schriftlich.
Corona sorgt für Preiserhöhungen
Die Anbieter konfrontieren die Verbraucher im Moment mit Preiserhöhungen und begründen diese mit erhöhten Kosten im Bereich der Betreuung.
Viele Transportunternehmen haben ihre Kosten erhöht, denn die Reise findet mittlerweile mit einer kleinen Personengruppe statt. Außerdem sorgen die Engpässe bei den Betreuungskräften dafür, dass die Honorare der Kräfte stark nach oben steigen.
Haben Sie einen bestehenden Vertrag, dann brauchen Sie einer Preisanpassung oder -erhöhung nicht zustimmen, wenn im Vertrag keine Klausel entsprechend vorhanden ist. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sind ebenfalls in den Verträgen genau geregelt und dazu lesen Sie sich einfach die vorhandenen Vertragsunterlagen durch.
Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten