Die manipulierten Abgasmessungen bei den Dieselfahrzeugen hat große Kreise gezogen und es kam zu einem riesigen Skandal. Bei dem sogenannten „Abgas-Skandal“ handelt es sich um die Manipulation an der Abgasreinigung von Dieselmotoren und das führte zu einem erhöhten Stickstoffausstoß.
Im Auto steckt eine illegale Abschalteinrichtung und dann haben Sie direkt mehrere Baustellen:
- Auf einen Schlag verliert das Fahrzeug an Wiederkaufswert.
- Die Folgen für ein Software-Update sind für Laien kaum zu erkennen und auch die Umrüstung der Hardware ist schwierig. Zu den Stichworten gehören Haltbarkeit des Motors, Wartungsaufwand und Kraftstoffverbrauch.
- Ob Sie in den deutschen Städten in den kommenden Jahren mit diesen Fahrzeugen fahren dürfen ist nicht klar.
- Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug stilllegen, wenn Sie sich gegen das Update und die Nachrüstung wehren.
Im Jahr 2015 ist VW mit dem Abgasskandal in die Schlagzeilen geraten, denn Millionen von Fahrzeugen der Marke mit EA 189-Dieselmotor waren betroffen. Nicht nur die 1,2-Liter-Aggregate, sondern auch die 1,6 und die 2,0-Liter-Aggregate sind betroffen. Diese Fahrzeuge sind von dem Rückruf betroffen und viele sind auch schon in den Werkstätten des Landes gewesen.
Die Folgen sind mit einer Umrüstung aber noch lange nicht aufgearbeitet, denn der Skandal wird in unzähligen Gerichtsverfahren behandelt. Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss (Az. VI 252/19). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage erhoben, damit die Betroffenen zu ihrem Geld kommen. Im Februar 2020 kam es in der Sache zu einem Vergleich.
Wichtig:
Aber nicht nur bei VW kam es zur Manipulierung, denn auch Fahrzeuge von Audi, SEAT, Skoda und VW Nutzfahrzeuge sind betroffen. Außerdem sind weitere deutsche Hersteller betroffen, so dass auch Audi mehr als 100.000 Fahrzeuge zurückgerufen hat, Daimler holte rund 280.000 Fahrzeuge zurück, Opel um die 32.000 und BMW etwa 5.000.
Auch die ausländischen Hersteller stehen unter dringendem Tatverdacht, dass sie manipulierte Fahrzeuge nach Deutschland verkauft haben. Allerdings sind die deutschen Behörden dafür nicht zuständig, aber die US-Umweltschutzbehörde EPA hat gegen den amerikanischen Fiat-Chrysler-Konzern geklagt. Sie wird dem Konzern die Nutzung der illegalen Abschalteinrichtung vor.
Veröffentlicht: 7. November 2016
Medienberichten zufolge wurde bereits im Sommer 2016 von der amerikanischen Regierungskommission CARB erneut eine illegale Software in einem V6-Motor eines Audi-A8-Modells gefunden. Die Betrugssoftware soll auch bei Diesel- und Benzin-Autos in Europa im Einsatz sein. Was
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Seit längerer Zeit veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt keine Pressemitteilungen mehr, in denen es um einzelne Rückrufe geht.
In der Regel erfahren die Verbraucher durch ein Herstelleranschreiben vom Rückruf des eigenen Fahrzeuges. Sie haben aber auch die Möglichkeit, dass Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes nachschauen, denn dort finden Sie die offiziellen Rückrufe.
Achten Sie aber immer darauf, dass Sie einen Grund für den Rückruf finden, denn es kann auch zu einem Fahrzeugrückruf kommen, wenn es nicht um die Manipulation der Abgasreinigung geht. Das Fahrzeug ist nur vom Abgasskandal betroffen, wenn als Begründung die Manipulation an der Abgasrückführung steht.
Stehen Benziner auch im Verdacht?
Erste Berichte über mögliche Manipulationen bei Benziner-Motoren sind im August 2020 aufgetaucht und nach den Medienberichten soll es sich um Porsche handeln.
Allerdings geht Porsche dem Verdacht wohl intern nach und auch Audi soll Gutachten in die Wege leiten, um festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung vorhanden ist oder nicht. Keinen Handlungsbedarf gibt es bei den Käufern von Benzinern und auch hier wird es auf einen Rücklauf des Kraftfahrtbundesamtes hinauslaufen. Kommt es dazu, dann beginnen die Fristen mit der Zeit, aber ein offizieller Rückruf wäre deutlich einfacher für rechtliche Schritte.
Veröffentlicht: 22. Juni 2017
Das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt aktuell vor der Verwendung von Anhänger-Kompletträdern des Anbieters Starco. Druckverlust und Reifenplatzer sind hier nicht ausgeschlossen. Erfahren Sie mehr zum Rückruf. War diese Warnung hilfreich? Sende Benutzer-Bewertung 0 (0 Stimmen)
Ohne Rückrufdatenbank – ist mein Auto betroffen?
Das Kraftfahrtbundesamt hat noch keinen Rückruf erklärt und trotzdem kann Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen sein.
Allerdings gibt es hier ein Problem, denn ohne den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes müssen Sie selber beweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das ist meist nur mit einem teuren Sachverständigengutachten möglich.
Findet der Gutachter heraus, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist, dann muss der Hersteller darlegen, warum sie nach dem EU-Recht zulässig war. (ÖG Stuttgart, Urteil 17.Januar 2019, Az. 23 O 172/18 und 23 O 178/18) Der Sachverständige muss also erst prüfen, ob eine solche Einrichtung vorhanden ist und ob es sich am Ende um eine illegale Einrichtung handelt können Sie nicht feststellen.
Welche Rechte habe ich?
Sie haben durchaus Rechte, wenn der Gutachter einen solchen Verstoß finden und diese Rechte verteilen sich auf verschiedene Partien.
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Autohändler (Verkäufer des Fahrzeugs)
Das Auto hat nach § 424 I S. Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Mangel, wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist. Der Bundesgerichtshof hat darauf am 8. Januar 2019 hingewiesen (VIII ZR 225/17). Die Untersagung und die Stilllegung des Fahrzeugs würde Ihnen drohen und das ist ein guter Grund. Im Grunde haben Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche, innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
Sie haben das Fahrzeug gebraucht gekauft, dann wird die Verjährungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall herabgesetzt. Aber in erster Linie haben Sie ein Nacherfüllungsrecht und das heißt:
- Das Fahrzeug ist zu reparieren.
- Das Fahrzeug ist auszutauschen.
Sie als Autokäufer entscheiden über die Variante. Haben Sie sich für eine Neulieferung entschieden, dann sollten Sie sich fragen, ob eine solche Lieferung überhaupt möglich ist, wenn es das frühere Modell heute nicht mehr gibt. Sie haben nämlich Anspruch auf einen neuen Wagen des gleichen Typs mit den gleichen Ausstattungen, aber der Autohändler kann eine Neulieferung verweigern, wenn es zu unverhältnismäßigen Kosten kommt. Lassen Sie sich auf jeden Fall juristisch beraten.
Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, dann wird es wohl auf ein Software-Update oder eine Hardwarenachrüstung hinauslaufen, aber beide Varianten können weitere Probleme auslösen.
Der Hersteller hat für das Fahrzeug eine Garantie gegeben, dann können Sie innerhalb des festgelegten Zeitraums auch daraus Rechte geltend machen. Konkrete Garantiebedingungen sind dafür maßgeblich. Bei bewussten Abgasmanipulationen machen sich die Fahrzeughersteller schadensersatzpflichtig, denn der Bundesgerichtshof hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass es sich um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung handelt (Az. VI 252/19). Die Fahrzeughersteller sind zu Schadensersatz verurteilt worden und das trifft auch bei anderen Herstellern zu.
Veröffentlicht: 8. Januar 2021
Der Versandhandel boomt, weil immer mehr Verbraucher im Onlinehandel bestellen. Doch damit entstehen ganz neue Probleme. Denn wenn das Paket nicht beim Kunden ankommt, dann gibt es meist viele Fragen. Auf die wichtigsten Fragestellungen gehen