Beugen Sie auf jeden Fall mit einer Vollmacht vor und regeln sich alles was passiert. Sie können aufgrund einer Krankheit die Online-Accounts nicht mehr verwalten oder der Tod ist eingetreten, dann haben Sie im Vorfeld alle wichtigen Vorkehrungen getroffen.
Heute ist die digitale Welt voll mit Fotos und es gibt unzählige soziale Netzwerke und Cloud-Dienste. Der digitale Nachlass muss unbedingt geregelt werden.
In allen Lebensbereichen beschäftigt sich der Verbraucher mit der digitalen Welt und das beginnt bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und endet beim Austausch von Bildern auf Instagram. Auch andere Cloud-Dienste sind im Einsatz und dazu kommen noch die ganzen neuen Entwicklungen von Fitness-Armbändern. Es gibt sogar die Möglichkeit mit dem eigenen Zuhause Kontakt aufzunehmen mit Hilfe des Stichworts „Smart Home“.Aktuell werden wieder gefälschte E-Mails im Namen der Postbank versendet. Danach sollen Sie angeblich Ihre Daten aktualisieren. Doch wir warnen alle Postbank-Kunden: Klicken Sie die E-Mail nicht an. Kriminelle möchten persönliche Daten stehlen. Aktueller Betreff:
Vertrauensperson kümmert sich um die digitalen Daten
Nach dem Tod verbleiben alle übermittelten und gespeicherten Daten bei dem jeweiligen Anbieter und aus dem Grund ist es ratsam alle seine Daten im Auge zu behalten und Regelungen zu treffen.
Die Regelungen sind wichtig, wenn Sie sterben und damit die Daten nicht weiterhin in der digitalen Welt unterwegs sind. Auch wenn Sie an einer Krankheit leiden oder andere Umstände eintreten und Sie nicht mehr in der Lage sind, selber zu handelt, dann sollten Sie eine Vertrauensperson bestimmen. Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden und dazu kann auch ein Gedenkstatus gehören, der nach dem Tod eingerichtet wird. Das Profil zu löschen ist eine der sinnvollsten Aufgaben und kommt auch am häufigsten vor.
Eine Person, der Sie zu 100% vertrauen sollte mit den Aufgaben der digitalen Vorsorge betreut werden. Eine Liste mit Benutzerkonten und Passwörtern wird angelegt und an einem sicheren Ort hinterlegt. Legen Sie auch fest, was mit den einzelnen Konten passieren wird und die Vertrauensperson handelt nur nach den Wünschen, wenn eine Vollmacht vorhanden ist, die auch über den Tod hinaus reicht.
Bei der Fluggesellschaft EasyJet ist es zu einem Datenleck gekommen. Hacker haben Presseberichten zufolge neun Millionen Kundendaten abgefangen. Welche Daten die Hacker erbeuteten und ob Sie von dem Datenklau betroffen sind, erfahren Sie im Artikel.
Regeln Sie den digitalen Nachlass
Die nachfolgenden Tipps können Ihnen helfen alle wesentlichen Dinge zu bedenken und entsprechende Regelungen festzusetzen.
- Sie kümmern sich frühzeitig um den digitalen Nachlass.
- Eine Übersicht von allen Accounts mit den Benutzernamen und den Kennwörtern ist sehr hilfreich. Ein Passwort-Manager ist eine gute digitale Lösung und das BSI nennt das KeePass-Programm dafür. Im Januar 2020 hat die Stiftung Warentest die Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.
- Die Liste sollten Sie in einem Tresor oder einen Bankschließfach aufbewahren, denn dadurch haben Sie eine sichere Möglichkeit, dass die wichtigen Passwörter auch zu den Erben gelangen. Beachten Sie, dass digitale Datenträger eine längere Lebensdauer haben als gedruckte oder geschriebene Listen.
- Speichern Sie die Liste auf einem USB-Stick, dann verwenden Sie kein Passwort. Die Erben erhalten sonst eventuell keinen Zugang zu den Daten. Einen ungeschützten USB-Stick legen Sie in ein Bankschließfach oder in einen Tresor. Sie haben sich für einen verschlüsselten Stick entschieden, dann legen Sie die Zugangsdaten im Tresor oder Bankschließfach ab.
Der USB-Stick hat den Vorteil, dass mit Hilfe eines Passwort-Managers mehrere hundert Accounts mit den passenden Passwörtern zu speichern sind. Aber wichtig ist, dass der USB-Stick vor den äußeren Bedingungen geschützt wird. Dazu gehören Hitze und Kälte, denn sonst könnten die Daten verloren gehen.
- Eine Vertrauensperson machen Sie zum Bevollmächtigten oder zum digitalen Nachlassverwalter. In einer Vollmacht legen Sie fest, dass diese Person sich um das digitale Erbe kümmern soll. Zudem sollten Sie verfassen, dass die Person auch zu Ihren Lebzeiten sich um die digitale Welt kümmern soll, wenn Sie im Koma liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst in der Lage sind Aktionen zu tätigen.
- In der Liste regeln Sie detailliert, wie in welchem Fall mit den Accounts umzugehen ist. Einige Daten sind mit Sicherheit einfach zu kästen und andere Daten sollen einfach anders behandelt werden. Das sind alle Informationen, welche die Vertrauensperson unbedingt braucht und beachten muss.
- Computer, Smartphone und Tablet sind Endgeräte, auf denen Daten gespeichert sind und auch hier müssen Sie bestimmten was mit ihnen passiert.
- Versehen Sie die Vollmacht immer mit einem Datum und unterschreiben Sie handschriftlich.
Wichtig ist, dass die Vollmacht auch „über den Tod hinaus“ gilt.
- Die Vollmacht wird an die Vertrauensperson übergeben und gleichzeitig informieren Sie Ihre Angehörigen über den Schritt.
- Der Aufenthaltsort der Account-Liste wird nur der Vertrauensperson mitgeteilt.
- Die Account-Liste muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden, denn mit der Zeit kommen neue Accounts dazu, andere werden gelöscht und damit der Einblick erhalten bleibt ist jede Änderung festzuhalten.
- Die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses wird auch durch Firmen angeboten, aber leider lässt sich die Sicherheit solcher Unternehmen nur schwer beurteilen. Erkundigen Sie sich nicht nur über den Leistungsumfang, sondern auch über die Kosten, wenn Sie erwägen einen kommerziellen Nachlassverwalter einzusetzen.
- In keinem Fall vertrauen Sie einem Unternehmen die Passwörter an und auch die Endgeräte übergeben Sie nicht an einen kommerziellen Anbieter. Die Anbieter durchsuchen die Geräte nach dem digitalen Nachlass und dabei könnten persönliche Daten in die Hände von Unbefugten gelangen.
Bereits Ende Oktober hat es einen Cyber-Angriff auf die Comuto Deutschland GmbH, Tochtergesellschaft der Comuto SA, gegeben. Dabei wurden archivierte Daten der Seiten mitfahrgelegenheit.de und mitfahrzentrale.de gestohlen, welche zum 31. März 2016 eingestellt wurden. Welche Daten genau
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema digitale Vorsorge
1. Was passiert mit meinen Accounts nach meinem Tod?
Die Accounts laufen einfach weiter, wenn Sie sich nicht frühzeitig, um die digitale Vorsorge gekümmert haben.
2. Wer kümmert sich um die digitale Vorsorge?
Es kümmert sich niemand um die digitale Vorsorge, wenn Sie keine Maßnahmen getroffen haben. Sie haben die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu nutzen oder ein Unternehmen, das sich um die kommerzielle Verwaltung kümmert.
3. Können die Accounts einfach gelöscht werden?
Mit dem Benutzernamen und dem Passwort lassen sich die Accounts bei fast allen Plattformen innerhalb von wenigen Minuten löschen.
4. Wo sollte eine Liste mit Accounts und Passwörtern gelagert werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der sicheren Lagerung, aber ein Tresor oder ein Bankschließfach stehen hoch im Kurs.
5. Wie sicher ist eine Vollmacht für die digitale Vorsorge?
Eine Vollmacht ist in der heutigen Zeit ein Muss für die digitale Vorsorge, denn aufgrund des Datenschutzgesetzes haben Sie sonst keinen Handlungsspielraum.
Facebook-Nutzer müssen sich aktuell vor bösartigen Seiten und Anwendungen in dem sozialen Netzwerk in acht nehmen. Betrüger versuchen an Nutzerdaten zu gelangen. Wofür diese benutzt werden, ist uns noch nicht klar. Uns fallen da einige Gemeinheiten
Fazit
Schwere Krankheiten, der Tod, aber auch andere Ursachen können der Grund dafür sein, dass Sie sich nicht mehr um die digitale Welt kümmern können. Wichtig ist, dass in solchen Situationen jemand da ist, der sich um die Vorsorge und Nachsorge kümmert. Im Idealfall haben Sie eine Vertrauensperson, der die Aufgabe übernimmt. Schreiben Sie nicht nur eine Vollmacht, sondern auch eine Liste mit Accounts und Zugängen, damit am Ende der Bevollmächtigte nach Ihren Wünschen handeln kann.