Im deutschen Straßenverkehr sind die E-Scooter seit dem 15. Juni 2019 zugelassen, aber trotzdem haben viele der Modelle bis heute keine Straßenzulassung. Beim Kauf eines E-Scooters müssen Sie genau hinschauen, denn es gelten zudem ein paar wichtige Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb.
Es wird immer voller auf den deutschen Radwegen, denn seit dem 15 Juni 2019 gibt es die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung. Die E-Scooter werden auch als Tretroller mit Elektromotor bezeichnet und punkten in erster Linie mit ihrer kompakten Größe. Dazu kommt, dass Sie sehr leise sind, wendig, leicht zu transportieren und abgasfrei fahren.
E-Scooter sind weltweit auf dem Vormarsch
Zum Stadtbild gehören die elektrisch angetriebenen City-Roller heute vor allen Dingen in Skandinavien, Israel und Frankreich, aber seit Juni 2019 sind die kleinen flotten Flitzer auch in Deutschland erlaubt.
Sie lassen sich überwiegend über den Leihservice nutzen und ergänzen den öffentlichen Nahverkehr, denn sie bieten eine umweltfreundliche Alternative zum Auto.
Die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten rund um die kleinen, flotten E-Tretroller finden Sie hier.
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
Die Definition von Elektrokleinstfahrzeugen ist in der entsprechenden Verordnung zu finden und besagt, dass es sich um Fahrzeuge mit einem elektrischen Antriebsmotor handelt, die bis zu 20 km/h fahren dürfen. Zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen:
- E-Tretroller
- Segways
- E-Skateboards
- Hoverboards
- E-Wheels
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine Empfehlung ausgesprochen, so dass in der jetzigen Verordnung nur Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange vorhanden sind. E-Skateboards, E-Wheels und Hoverboards zählen also im Grunde nicht dazu. Nach Beschluss des Bundesrates wird die Verordnung auch so bleiben.
Fahrzeuge mit einem Elektromotor gelten im Grunde als Kraftfahrzeug und somit unterliegen die E-Tretroller auch einigen Regelungen:
- Sie dürfen eine Gesamtbreite von 70 cm haben.
- Die Höhe ist auch 140 cm begrenzt.
- Eine Gesamtlänge von 200 cm ist nicht zu überschreiten.
- Ohne Fahrer darf der E-Scooter nicht mehr als 55 kg wiegen.
Sie können alle geplanten Anforderungen in der „Verordnung für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ nachlesen, denn diese Vorschriften gelten seit dem 15. Juni. Allerdings musste das Verkehrsministerium noch ein paar Änderungen vornehmen und erst danach durften die E-Tretroller fahren. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie die E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Außerdem muss der Fahrer ein Mindestalter von 14 Jahren aufweisen.
Veröffentlicht: 23. September 2020
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Mit dieser neuen Fahrzeugkategorie mussten auch neue Verhaltensregeln geschaffen werden. Folgende Frage wollen wir in unserem Artikel beantworten: Dürfen wir zu zweit auf einem E-Scooter
Wichtig
Viele gekauften E-Scooter entsprechen den Anforderungen der Verordnung nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis. Im Grunde bedeutet es, dass sie nicht legal gefahren werden dürfen und aus dem Grund sollten Sie beim Kauf unbedingt darauf achten, dass die ABE-Kennzeichnung vorliegt.
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können die Hersteller der Modelle die ABE-Kennzeichnung beantragen.
E-Scooter im Winter – Gibt es eine Winterreifen-Pflicht?
Veröffentlicht: 13. Januar 2021
Können Sie im Winter bei Schnee und Eis mit dem E-Scooter fahren?. Gibt es für diese neue Fahrzeugklasse eigentlich eine Winterreifen-Pflicht oder sind die Roller im Winter gar verboten? Werden die E-Roller weiterhin so präsent
E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?
Zunächst schauen Sie darauf, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, denn ansonsten dürfen Sie das Gefährt nur auf Privatgelände fahren. Beim Kraftfahrt-Bundesamt können die Hersteller für die einzelnen Modelle die Erlaubnis beantragen.
Zudem achten Sie auf:
Sie erkennen am Typenschild, ob der E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Damit der E-Scooter ein solches Typenschild bekommt, muss das Fahrzeug vom Kraftfahrzeugbundesamt überprüft werden. Wenn das Schild nicht vorhanden ist, dann dürfen Sie den E-Scooter auch nicht im Straßenverkehr nutzen. Im Prinzip bedeutet das Schild, dass der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und alle Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Die E-Scooter mit Zulassung für die deutschen Straßen dürfen eine maximale Wattleistung von 500 aufweisen. Wenn Ihr Fahrzeug mehr Leistung hat, dann wird es nicht zugelassen. Für normale Stadtfahrten reichen in der Regel aber schon Roller mit einer 250 Wattleistung aus.
Wenn der E-Tretroller eine ABE hat, dann kann er eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Das bedeutet, ein E-Tretroller für den deutschen Straßenverkehr kann höchstens 20 km/h fahren, denn mehr sind in Deutschland nicht erlaubt.
Die E-Scooter unterliegen der Lichtzeichenregelung und das bedeutet, dass sie an der Vorder- und der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein müssen. Umgehen Sie mögliche Bußgelder, indem Sie die Überprüfung selber machen.
Austauschbare Batterien sind sehr sinnvoll, denn einen kaputten Akku müssen Sie entsorgen und auch der Umwelt zuliebe sind die austauschbaren Batterien eine gute Idee. Allerdings sind sie nur bei einigen Modellen vorhanden. Wichtig ist, dass Sie sich über die Lebensdauer bei den Batterien erkundigen. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber in Bezug auf Batterien und Akkus rausgegeben. Dort finden Sie Informationen, wie Sie die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern können.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Sie erreichen mit dem E-Scooter ungefähr die gleichen Geschwindigkeiten wie mit einem Fahrrad und da Sie auch beim Fahrrad keinen Helm tragen müssen, brauchen Sie auch für den E-Scooter keinen Helm. Allerdings ist die Empfehlung der Experten, dass Sie am Straßenverkehr zur eigenen Sicherheit einen Helm tragen sollten.
Muss ein E-Scooter versichert werden?
Sie brauchen eine gültige Versicherungsplakette, wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, denn das steht in der Verordnung für die Fahrzeugklassen der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Regelung gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 km/h Stunde fahren. Allerdings ist eine Versicherung nur möglich, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, so dass Sie darauf achten sollten.
Alle Besitzer eines E-Scooter müssen eine Versicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall abgesichert sind. Sie erhalten von der Versicherung eine Versicherungsplakette und diese müssen Sie am Tretroller anbringen. Nur mit der Plakette können Sie nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben.
Die Plakette hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird somit auch für ein Jahr bezahlt. Sie muss gut sichtbar auf der Rückseite des Scooters angebracht werden und dazu bietet sich der Bereich unter der Schlussleuchte an.
Veröffentlicht: 17. Juni 2020
Seit der Zulassung im Herbst 2019 hat das Angebot an E-Scootern (auch E-Roller) deutlich zugenommen. Doch worauf sollten Sie beim Kauf achten und welches ist das beste Modell? Der ADAC hat neun Modelle getestet. Wie
In Deutschland hatten die E-Scooter lange keine Straßenzulassen und durften demnach auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. In Deutschland war die Nutzung des Straßenverkehrs nur für Fahrzeuge in der Mobilitätshilfenverordnung möglich und darunter fallen die E-Scooter nicht.
Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird nun auch den E-Tretrollern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Allerdings nur, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vorhanden ist. E-Scooter dürfen nur auf Privatgelände fahren, wenn keine Erlaubnis vorhanden ist.
Bei den E-Scooter gelten ähnliche Regelungen wie bei einem Fahrrad. Sie dürfen mit dem E-Tretroller auf Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Sind keine diese Wege vorhanden, dann dürfen Sie die Straße nutzen.
Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass der Elektro-Roller höchstens 20 km/h fahren darf. Zudem müssen Sie ein Mindestalter von 14 Jahren haben, um einen E-Scooter fahren zu können.
Sie brauchen für die Nutzung des E-Rollers keinen Führerschein, denn laut der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr dürfen die Gefährte nur höchstens 20 km in der Stunde fahren.
In den letzten Jahren sind die E-Roller immer mehr auf den Straßen zu erkennen. Gerade in Großstädten sind sie zu einem beliebten Fortbewegungsmittel geworden und mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis lassen sie sich sogar im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Tun Sie der Umwelt was Gutes und nutzen Sie auch alle anderen Vorteile der E-Scooter, in dem Sie auf das Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr umsteigen.