Sie haben in bestimmten Situationen ein sogenannten Sonderkündigungsrecht bei allen Versicherungsverträgen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht auf den vorgegebenen Kündigungstermin warten müssen. Im Normalfall ist eine Kündigung allerdings nur mit einer Jahresfrist möglich.
Versicherungsverträge lassen sich in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, aber die Leistungen gleich bleiben. Besitzen Sie den versicherten Gegenstand aufgrund von Verlust oder Verkauf nicht mehr, dann ist eine Kündigung möglich. Oder Sie zahlen z.B. bei dem aktuellen Versicherer nach dem Umzug höhere Beiträge. Auch in diesem Fall dürfen Sie immerhin kündigen.
Die Kündigung bei Beitragserhöhung
Die Beiträge für eine Versicherung steigen und die Versicherungssumme bleibt gleich, dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
In einem solchen Fall gilt es schnell zu handeln. Sie kündigen die Versicherung kurzfristig und dass ohne die üblichen Fristen. Sie haben nur eine kurze Widerrufspflicht. Diese müssen Sie nutzen, um anschließend rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das gleiche Prinzip greift auch in anderen Bereichen. Der Beitrag bleibt in gleicher Höhe, aber der Versicherungsschutz also die Leistungen reduzieren sich deutlich, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Ankündigung der Erhöhung beim Versicherer eingehen. Bei einer Krankenversicherung besteht diese Möglichkeit nicht nur bei der Beitragserhöhung, sondern auch wenn sie die Eigenbelastung erhöht.
Achtung:
Einige Verträge beinhalten, dass die Beiträge regelmäßig erhöht werden, aber dafür leistet die Versicherung immerhin auch mehr. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das übrigens meistens der Fall. Dann haben Sie nur das Recht auf eine ordentliche Kündigung.
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Bestimmte Lebenssituationen sorgen für Kündigungsmöglichkeit
Sie haben die Möglichkeit frühzeitig aus Versicherungsverträgen auszusteigen, aber nur wenn die Lebenssituation sich ändern.
Zu diesen Situationen gehören ein Umzug oder der Verkauf des versicherten Gegenstands.
- Die Hausratversicherung lässt sich kündigen, etwa wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und der Tarif sich dadurch stark erhöht. Die erhöhte Beitragsrechnung wird zugeschickt. Ab jetzt haben Sie einen Monat Zeit, um die Kündigung einzureichen. Einen Monat nach Zugang bei Versicherer wird die Kündigung dann wirksam.
- Die Wohngebäudeversicherung lässt sich übrigens auch kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen. Dies aber erst, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Die einmonatige Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung.
- Beim Autokauf ohne Meldung bei der Versicherung übernehmen Sie zwar den bestehenden Versicherungsvertrag. Der neue Besitzer hat aber immerhin das Recht einen neuen Vertrag abzuschließen. Der bisherige Vertrag endet dann dadurch automatisch.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Kündigung der Versicherung
1. Wann besteht das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen?
Jeder Versicherte hat das Recht der außerordentlichen Kündigung, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen sich verbessern. In einem solchen Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
2. Wie kündige ich meine Versicherung?
Bei der Kündigung einer Versicherung gibt es mehrere Varianten. Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt dagegen einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung. Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.
3. Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht, das ein bestehendes Rechtsverhältnis kündigt.
4. Ist eine Kfz-Versicherung jederzeit kündbar?
Die Kfz-Versicherung ist immer vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung ist einen Monat vorher einzureichen. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr.
5. Wie wird eine Sonderkündigung geschrieben?
Der Versicherte macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündig den laufenden Vertrag außerordentlich. Verlangen Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des nächstmöglichen Kündigungstermins. Unterschrift und Datum, sowie alle Details zum Vertrag sind ebenfalls im Schreiben zu hinterlassen.
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Fazit
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit jeden Vertrag fristgerecht zu kündigen. Dazu haben Sie in einigen Fällen das Recht einer Sonderkündigung. Die Sonderkündigung ist möglich, wenn die Versicherungsbeiträge steigen, die Versicherungsleistungen aber nicht. Beim Verkauf des versicherten Gegenstands können Sie auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Sie nach einem Umzug einen deutlich teuren Tarif bekommen. Die Sonderkündigung erfolgt immer in schriftlicher Form. Sie muss vier Wochen nach Informationszugang auf dem Tisch des Versicherers liegen.