Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen.
Die betroffenen russischen Banken
Die EU-Sanktionen beschränken sich in erster Linie auf die russischen Banken, die sich im Staatsbesitz befinden.
Die folgenden Institute sind von den Sanktionen betroffen:
- Sberbank
- Gazprombank
- VEB
- VTB
- Rosselkhozbank
Die Töchter-Banken, welche Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sind von den Sanktionen der EU nicht betroffen. Dazu gehört zum Beispiel die VTB Austria AG, die einen Sitz in Wien hat und die, zusammen mit der VTB Direktbank eine Zweigniederlassung in Frankfurt am Main hat und den deutschen Markt betreut. Auch die österreichische DenizBank ist davon nicht betroffen, obwohl sie zur Sberbank gehört.
Auf dem deutschen Markt beschäftigen sich diese Banken vor allen Dingen mit Tages- und Festgeldkonten.
Veröffentlicht: 8. Juli 2021
Wir warnen vor E-Mails im Namen der Deutschen Bank mit dem Betreff „Neuer Hinweis“. Thematisiert werden Sicherheitsprobleme beim Onlinebanking, neue Informationen oder der Coronavirus. Diese Mails stammen nicht von der Bank. Es handelt sich um
Konkretes Risiko für mein Geld?
Wenn Sie ihr Geld bei einem Geldinstitut hinterlegt haben, die einen russischen Hintergrund hat, dann ist das Geld definitiv nicht in Gefahr.
Die Banken, die oben genannt sind, fallen unter das EU Recht und damit unter die Finanzaufsicht der EU, demnach ist Ihr Geld nicht gefährdet. In der Europäischen Union gibt es die sogenannte Einlagensicherung und davon sind auch diese Banken betroffen. Die Einlagensicherung schützt die Kontogelder bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro für jeden Kunden und das gilt auch für das Tages- und Festgeld. Die vorgeschriebene Einlagensicherung gilt für jedes Bankinstitut mit eigener Lizenz und dient zur Sicherheit, wenn die Bank nicht mehr zahlungsfähig ist.
Im Endeffekt heißt das, dass Ihre bestehenden Einlagen auf jeden Fall sicher sind, auch wenn die Sanktionen starke Auswirkungen auf die Mutterbanken hat und die Institute aus dem Grund in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Festgeldkonto – was kann man tun?
Bedenken Sie immer, dass Sie einen Schutz durch die Einlagensicherung haben und Festgeld können Sie sowieso nur mit Verlust frühzeitig verlangen.
Damit keine unnötigen Kosten oder hohe Verluste entstehen, denken Sie immer an den Einlagensicherungsschutz. Das Tagesgeld hingegen ist jederzeit verfügbar und jede Bank muss sich drauf einstellen, dass Sie das Geld zurückziehen. Das ist meist der Fall, wenn Sie einen besseren Anbieter auf dem Markt finden. Die Einlagensicherung zwingt Sie auch bei dem Tagesgeld zu rein gar nicht und demnach ist keine voreilige Entscheidung zu treffen.
Veröffentlicht: 17. Juni 2021
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Achtung bei Neuanlagen
Bei Neuanlagen gibt es im Moment noch keine eindeutige Antwort auf die Frage, was bei Neuanlagen zu beachten ist.
Selbst die Experten können nicht sagen, welche Auswirkungen die Sanktionen noch haben werden und wie lange der Konflikt noch geht. Somit ist auch nicht klar, welche Auswirkungen das in Zukunft auf die Einlagen haben wird. Sie haben nur die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die ausgesuchte Neuanlage über das Einlagensicherungssystem der EU geschützt ist oder nicht. Wichtig ist auch, dass Sie herausfinden, welches Land zuständig ist, damit Sie im schlimmsten Fall einen Ansprechpartner haben.
Achten Sie bei den Festgeldanlagen immer auf die Kündigungsfristen, denn ansonsten kann es vorkommen, dass ein Wechsel sich zeitlich verzögert.
Anleihen oder Konten von betroffenen Banken
Das Geschäft mit den russischen Instituten wird durch die Sanktionen stark eingeschränkt.
Die Sanktionen wirken sich nicht auf alle Finanzgeschäfte aus, sondern nur auf bestimmte Refinanzierungsmöglichkeiten und auf Möglichkeiten, die Anleihen weiterhin auf dem europäischen Markt unterzubringen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich einfach bei dem zuständigen Servicezentrum Finanzsanktionen bei der Bundesbank.
Veröffentlicht: 3. Februar 2021
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