Das Thema Datenschutzrecht und Facebook-Plugins ist inzwischen in aller Munde. Aber verstoßen die deutschen Internetseiten mit deren Einsatz gegen das Datenschutzrecht? Der Europäische Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Internetseitenbetreiber für die Datensammlung von Facebook mit verantwortlich sind, wenn sie solche Social Plugins einsetzen.
Der „Gefällt mir“-Button ist auf Facebook bekannt und auch Betreiber von Internetseiten, welche diesen Button nutzen und durch deren Nutzung persönliche Daten automatisch an Facebook gesendet werden, sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Das sieht der Europäische Gerichtshof genauso, denn auch der Generalanwalt Michael Bobek kommt zu dieser Einschätzung am 19. Dezember 2018. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Verfahren gegen das Fashion ID Unternehmen geführt. Fashion ID betreibt die Internetseite von Peek & Cloppenburg, eines Düsseldorfer Modehauses.
Die Verantwortlichkeit für die Vorgänge in der Verarbeitung hat der Seitenbetreiber, dass besagt der Europäische Gerichtshof. In diesem Fall spielt der „Gefällt mir-Button“ eine wichtige Rolle, denn beim Drücken des Buttons werden persönliche Daten automatisch an Facebook gesendet und dafür ist natürlich der Seitenbetreiber verantwortlich. Im Grunde muss der Seitenbetreiber zuerst die Zustimmung von Ihnen einholen, bevor es zur Datenverarbeitung durch Weitergabe kommt.Der Europäische Gerichtshof hat zudem klar gestellt, dass die Verbraucherzentrale NRW die Klage zum Thema Datenschutzfrage erheben durfte.
Seit einigen Wochen verbreiten sich auf Facebook und WhatsApp eigentümliche Kettenbriefe. Diese beginnen beispielsweise mit dem Text „An alle meine Kontakte, Freunde und Bekannte, die diese COVID-19-App nutzen wollen“. Doch was soll das oder ist
Nutzerdaten mit Like-Button versendet
Der Like-Button ist ein so genannter Social Plugin und Facebook stellt ihn als Programmcode für Webseiten-Betreiber zur Verfügung.
Der Programmcode wird ohne jegliche Veränderung in die Internetseite eingebaut und schon beim Aufbau sendet er Nutzerdaten an Facebook. Zu diesen Nutzerdaten gehören nicht nur IP-Adressen, sondern auch Browser-Informationen und das geschieht ohne Aufklärung oder Information. Der Nutzer hat nicht einmal die Möglichkeit zu widersprechen. Bei dieser Aktion werden nicht nur Daten von Facebook-Nutzer übermittelt, sondern auch Daten von Besuchern, die kein Facebook-Profil haben.
Bereits im Jahr 2015 hat die Verbraucherzentrale NRW die Fashion ID GmbH & Co. KG abgemahnt, denn sie hält diese Art der Datenübermittlung für rechtswidrig. Zudem hat die Verbraucherzentrale die Fashion ID aufgefordert, dass die Einbettung des Like-Buttons zu unterlassen ist und die Daten nur mit einer Nutzereinwilligung zu verschicken sind. Der Onlineshop-Betreiber hat gegen die geltenden Datenschutzrichtlinien verstoßen und das hat das Landgericht Düsseldorf am 9. März 2016 entschieden (Az.:12 O 151/15). Der Betreiber nutzt das Facebook-Plugin und informiert den Seitenbesucher nicht ausreichend.
Schon wieder sorgt ein Gewinnspiel auf Facebook für viel Aufmerksamkeit. Auf der Facebookseite Caravan Tour GmbH gibt es angeblich 3 hochwertige Wohnmobile zu gewinnen. Kurz vor der Urlaubszeit möchten viele Facebook-Nutzer diese Gewinnen. Doch es
Berufungsverfahren ausgesetzt
Die Fashion ID lässt sich das Urteil nicht gefallen und geht in die Berufung. Da kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf in Spiel und Facebook ist dem Verfahren beigetreten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der Sache beschlossen, dass es sechs Punkte gibt, die mit dem Europäischen Landesgericht zu klären sind und somit wurde das Verfahren im Januar 2017 erst einmal ausgesetzt. Es muss zu einem Vorabentscheidungsverfahren kommen und bis zu dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ausgesetzt.
Bei den Webseitenbetreibern sind die Buttons der sozialen Netzwerke immens beliebt, denn das Liken und Teilen sorgt für mehr Traffic und mehr Feedback. Zudem zieht es Kreise für kostenloses Empfehlungsmarketing. Aber Experten sind der Ansicht dass, die Nutzung eines solchen Buttons ohne Einwilligung oder Einverständniserklärung für einen Ausverkauf der Selbstbestimmung sorgt. Für die Verbraucherzentrale handelt es sich um unlauteres Geschäftsverhalten und die Anbieter verstoßen gegen das Telemediengesetz. Zudem ist sie der Meinung, dass die Unternehmen das Kundenvertrauen missbrauchen, denn die Kunden rechnen bei einem Einkauf nicht damit, dass die Daten bei Facebook landen.
Der alt bekannte Facebook-Kettenbrief zu neuen Facebook-Regeln ist aktuell wieder im Umlauf. Angeblich sollen alle Fotos, Chats, Nachrichten und Texte ab sofort von Facebook veröffentlicht werden. Der Text beginnt mit den Worten „WICHTIG !!! In
Immer wieder tauchen E-Mails im Namen von Facebook oder Instagram auf, die behaupten, dass Sie gewonnen hätten oder ein Preisgeld bekommen. Wer will nicht plötzlich um eine Million Euro reicher sein? Schnell den Code oder
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Like-Button
1. Darf mit dem Like-Button Daten gesammelt werden?
Mittlerweile gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, dass mit dem Like-Button keine Daten gesammelt werden dürfen. Der Nutzer muss eine genaue Aufklärung bekommen und muss der Datenübertragung zustimmen.
2. Wofür nutzt Facebook die Daten?
Facebook sammelt die Surferdaten und speichert sie, denn mit diesen Daten lässt sich das Surfverhalten des Nutzers gut definieren. Werbung lässt sich besser platzieren und das ist für die Unternehmen.
3. Welche Daten sammelt Facebook?
Facebook sammelt alle Daten rund um das Surfverhalten, aber auch persönliche Daten werden gespeichert.
4. Kann ich der Datensammlung widersprechen?
In der Regel sollten Sie der Datensammlung widersprechen können, aber meist ist nur ein kleiner Hinweis vorhanden und das ist nicht rechtskräftig.
5. Wie kann ich die Datensammlung durch Facebook verhindern?
Im Grunde haben Sie nur die Möglichkeit der Datenübertragung zu widersprechen. Achten Sie dabei auf den kleinsten Hinweis und lesen Sie sich alle Informationen genau durch.
Seit Jahren werden auf Facebook immer wieder Links zu angeblichen Profil-Viewern verbreitet. Diese sollen angeblich die Besucher des eigenen Profils anzeigen. Und tatsächlich verbreitet sich aktuell wieder eine Stalking-App für Facebook. War dieser Artikel hilfreich
Fazit
Seit einigen Jahren ist bekannt, dass viele Unternehmen den Like-Button von Facebook auf ihren Internetseiten nutzen und Facebook mit Hilfe des Buttons an Nutzerinformationen gelangt. Die Verbraucherzentralen haben Abmahnungen ausgesprochen und es gibt mittlerweile sogar Gerichtsurteile. Achten Sie bei der Nutzung eines Onlineshops immer darauf, dass die Datenschutzrichtlinien eingehalten und Ihre Daten nicht automatisch an Facebook geleitet werden. Auch die kleinsten Klauseln sind dabei hilfreich und sind zu beachten.