Bei der Sanierung des Hauses können diverse Zuschüsse, aber auch attraktive Kredite für Barrierefreiheit, Energiesparen sowie Einbruchschutz gewählt werden. Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie sich eingehend informieren.
Welche Bereiche erhalten die Förderung?
Als privater Haus- oder Wohnungsbesitzer können Sie übrigens viele Förderprogramme nutzen. Diese werden inzwischen von Bund, Land sowie kommunalen Trägern unterstützt.
Folgende Bereiche könnten Sie daher interessieren:
- Effizienzhäuser oder auch ein nachträglicher Wärmeschutz
- Darüber hinaus ein Schutz vor Einbruch oder Barrierefreiheit
- Dazu auch ein energiesparendes Lüftungs- und Heizungssystem
- Weiterhin ein Heizen mit Holzpellets oder thermischen Solaranlagen
- Geothermie und Wärmepumpen sind inzwischen ebenfalls föderungswürdig
- Kraft-Wärme-Kopplung wird übrigens auch bezuschusst.
- Unterstützt werden überdies Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Wahlweise können Sie übrigens unter bestimmten Bedingungen auch folgende Dinge steuerlich fördern lassen:
- Erstens eine neue Heizungsanlage bei Verwendung erneuerbarer Energie
- Zweitens die Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind
- Drittens neue Außentüren und Fenster
- Viertens Wärmedämmungen in den Bereichen Dach, Wände, Keller- und Geschossdecken
- Fünftens Erneuerung respektive Einbau einer Lüftungsanlage
- Sechstens schließlich der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Veröffentlicht: 12. März 2021
Haben Sie auch eine E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen? Angeblich haben Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen einer Steuerrückzahlung. Doch ist diese E-Mail echt oder handelt es sich um Betrug? War dieser Artikel für
Zur steuerlichen Förderung informieren
Seit 2020 können Sie für energetische Modernisierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten.
Sofern Ihr Gebäude über 10 Jahre alt ist und sie es darüber hinaus selbst bewohnen, besteht ein Förderungsanspruch.
Jedoch können nur Sanierungsmaßnahmen in der Steuer beachtet werden, die Sie einem Fachunternehmen in Auftrag geben. Wobei diese Maßnahmen auch noch bestimmten Anforderungen im Bereich Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung entsprechen müssen.
Wenn Sie dies alles einhalten, dann bietet sich die folgende Möglichkeit an: z.B. die steuerliche Anrechnung von 20 Prozent und maximal 40.000 Euro in den nächsten drei Jahren. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Ausgaben vorher nicht beim Finanzamt anmelden.
Die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft Ihnen inzwischen mit vielen Informationen zu dem Thema weiter.
Das passende Förderprogramm finden
Sehen Sie sich im Internet diverse Fördermitteldatenbanken an, um einen Überblick zu den verschiedenen Fördermitteln für Ihre Sanierung zu erhalten.
Für Nordrhein-Westfalen ist der Förder.Navi von der EnergieAgentur.NRW inzwischen eine tolle Anlaufstelle. Sie erhalten mit dem Tool die Möglichkeit, durch die Bereiche Förderthema, Förderart oder auch Fördergeber zu stöbern. Testen Sie es einfach und schauen Sie auf jeden Fall bis zur Detailansicht durch. Indes können Sie auch die Datenbanken des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nutzen oder aber die der Bauförderer.
Veröffentlicht: 11. Mai 2020
Betrüger versenden aktuell eine gefälschte E-Mail im Namen verschiedener Landesregierungen. Darin geht es um Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage. Wir warnen vor dieser E-Mail.
Der Weg zu Fördergeldern
Abhängig von der Art des Förderprogramms, müssen Sie unterschiedliche Anträge stellen.
Wobei Sie beachten sollten, die Anträge immer einzureichen ehe die Sanierung startet. Ferner können Sie sich an die KfW für bundesweite Fördermittel wenden sowie auch an die BAFA für Fördermittel im Bereich erneuerbare Energie.
KfW-Bankengruppe
Von Krediten mit niedrigen Zinsen über Kredite mit Tilgungsnachlass bis hin zu Zuschussförderungen: die KfW bietet inzwischen verschiedene Optionen der Förderung an.
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tritt mit einer Förderung dann in Aktion, sofern Sie erneuerbare Energie für die Heizung nutzen möchten. Hierfür wird vielleicht ein extra Kredit benötigt, welchen Sie zusätzlich bei der KfW als Ergänzungskredit beantragen können.
Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen
Veröffentlicht: 27. August 2020
Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.
Infoblätter zu Förderungen
Folgende Datenblätter zum Herunterladen bieten Ihnen wertvolle Informationen zu steuerlicher Förderung, aber auch Darlehen oder Zuschüssen.
Steuerliche Anrechnung
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
KfW-Bankengruppe
Bezüglich der KfW Maßnahmen zu energetischen Sanierungen, barrierefreiem Wohnen oder Einbruchschutz bietet die Bundesregierung Förderung an. Es werden unter anderem Brennstoffzellen, aber auch Photovoltaikanlagen bezuschusst oder mit günstigen Krediten unterstützt. Unter Anderem betrifft dies die Bereiche
- KfW altersgerecht umbauen (z.B. Produkt-Nr. 159 Kredit / 455-B Zuschuss / 455-E Zuschuss)
- KfW erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen: (z.B. Produkt-Nr. 270 Kredit)
- KfW Ladestationen für E-Autos: (z.B. Produkt-Nr. 440 Zuschuss)
- KfW energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle: (z.B. Produkt-Nr. 433 Zuschuss)
NRW-BANK und progress.nrw
Über die NRW.BANK unterstützt die Landesregierung NRW Sanierungsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Zudem können Sie über progres.nrw Zuschüsse bekommen, wenn Sie erneuerbare Energie nutzen möchten oder die Energieeffizienz verbessern wollen. Es stehen hierfür mehrere Fördertöpfe zur Verfügung:
NRW.Bank:
- Modernisierungsrichtlinie: Kredit mit Tilgungszuschuss
- Gebäudesanierung: Kredit
- WEG-Kredit und WEG-Garantie
progres.nrw:
- Markteinführung: z.B. Solarthermie, Biomasse/Pelettheizungen, Geothermie, Lüftungsanlagen: Zuschuss
- Batteriespeicher: z.B. Zuschuss
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: z.B. als Zuschuss
Veröffentlicht: 12. März 2021
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