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Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand („Dosenpfand“) und warum Mehrweg-Pfand besser ist


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Seit dem 1. Januar 2019 gibt es das Verpackungsgesetz und das bedeutet, dass auf immer mehr Einwegverpackungen eine Art Pfand erhoben wird. Die Einzelhändler sind in der Pflicht sich besser zu informieren, ob es sich um Einweg- oder Mehrweg-Verpackungen handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon seit Jahren gibt es Mehrwegverpackungen, die mit einem Pfandsystem bestückt sind. Beim Kauf zahlen Sie einen kleinen Beitrag, welchen Sie aber bei der Rückgabe zurückbekommen.
  • Bekannt ist das Pfandsystem im Bereich der Glas- und Plastikflaschen, wobei der Nutzen bei den Plastikflaschen deutlich höher ist.
  • Die Rückgabe der Plastik-Mehrwegflaschen ist für Verbraucher ein großes Ärgernis.

Flaschen und Dosen werden von den Händlern meist nicht zurückgenommen, wenn das Etikett fehlt oder sie eingedrückt sind. Einige Händler verweigern die Rücknahme komplett und sind nicht bereit eine Pfandauszahlung zu machen, so dass es für die Verbraucher zu einem großen Ärgernis wird.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Erhebung und Erstattung des Pflichtpfand bei Einweg-Getränkeverpackungen. Zudem erklären wir Ihnen, was das neue Verpackungsgesetz regelt.

Seit Januar 2019 wird Pfand von 25 Cent nicht nur auf Fruchtschorlen erhoben, sondern auch auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure. Dazu kommen Milchmischgetränke, die weniger als 50% Milch enthalten und sich in Einwegverpackungen befinden.

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Für welche Verpackungen muss ich Pfand zahlen?

Bekannt ist der Pfand schon seit Jahren bei Einweg-Getränkeflaschen aus Glas und Kunststoff, wenn ein Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Liter vorhanden sind und bei Getränkedosen.

Aber achten Sie darauf, dass es sich nicht um Mehrweg-Flaschen aus Glas oder Kunststoff handelt, denn sie befinden sich nicht im Verpackungsgesetz. Die Mehrweg-Flaschen werden mehrfach verwendet und sie lassen sich reinigen und erneut befüllen. Die Einweg-Flaschen hingegen werden recycelt, wenn Sie diese zurückbringen. Im Grunde wird also für jedes Getränk eine neue Einweg-Verpackung produziert.

Umwelttechnisch sind Sie mit Mehrweg-Flaschen aus der Region immer auf der sicheren Seite, denn sie verbrauchen weniger Rohstoff und Energie, so dass sie weniger zum Treibhauseffekt beitragen. Die Bilanz der Mehrwegflaschen ist also sehr gut, wenn die Transportwege sehr kurz sind. Achten Sie darauf, dass Sie die Getränke immer in Standart-Mehrwegflaschen kaufen, denn die leeren Flaschen werden zum nächstmöglichen Abfüller transportiert und somit werden unnötig weite Fahrten gespart.

Der Mehrwert-Pfand liegt bei 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mehrweg-Flaschen, wenn die Flaschen dort auch verkauft werden.

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Für welche Getränke zahle ich Pfand?

Die Auswahl an Getränken ist vielfältig von den einfachen Wasserflaschen bis hin zu Obst- und Gemüsesäften.

  • Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (Cola, Sportgetränke, Limonade, Energydrinks, Fruchtsaftschorlen)
  • Wassergetränke mit und ohne Kohlensäure (Mineralwasser, Heilwasser, Tafelwasser. „near-water-Produkte“)
  • Bier und Biermischgetränke mit und ohne Alkohol
  • Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure
  • Milchmischgetränke (Energydrinks mit Molkenanteil und weniger als 50% Milchinhalt)
  • Tee- und Kaffeegetränke (im kalten Zustand)
  • alkoholhaltige Mischgetränke (Alkopops, Wein- und Sektmischgetränke, wenn der Weinanteil unter 50% liegt)
  • diabetische Getränke (Ausnahme bei Getränken für Säuglings- und Kinderernährung)
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Bei welchen Getränken wird auf Pfand verzichtet?

Es gibt aber nicht nur die Getränke mit Einweg-Pfand, sondern auch Getränke, bei denen kein Pfand erhoben wird.

  • Frucht und Gemüsesäfte beziehungsweise -nektare
  • Milch und Milchmischgetränke (mind. 50% Milchanteil)
  • trinkbare Milcherzeugnisse (Kefir)
  • Wein und Spirituosen
  • diabetische Getränke (Säuglings- und Kleinkindernährung)
  • Getränkekarton
  • Schlauch- und Standbeutelverpackungen

Woran erkennt man pfandpflichtige Einweg-Verpackungen?

Die Hersteller müssen die Einweg-Flaschen oder -Dosen gut erkennbar mit einem Pfandsiegel bestücken.

In der Regel wird mit dem DPG-Zeichen oder dem EAN-Code (Strichcode) gearbeitet. DPG steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH und sie wird von den Abfüllern und Händlern getragen. Das Logo hat folgende Bedeutung:

  • pfandpflichtige Einweg-Verpackung
  • Einweg-Pfand in Höhe von 25 Cent
  • Pfanderstattung von 25 Cent im Handel

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Wie viel Pfand muss ich zahlen?

Sie müssen 25 Cent für alle pfandpflichtigen Einweg-Verpackungen zahlen.

Hierbei handelt es sich um eine einheitliche Pfandsumme.

Wo lassen sich Einweg-Verpackungen zurückgeben?

Sie können die pfandpflichtigen Einweg-Verpackungen in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, wenn dort die Einweg-Gebinde aus gleichem Material verkauft wird.

Das Material ist entscheidend und nicht die Form, so dass auch die Marke oder der Inhalt keine Rolle spielt. Wenn ein Einzelhändler Cola in Plastikflaschen verkauft oder in Dosen, dann muss er auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen annehmen. Wenn nun ein Händler nur Einweg-Plastikflaschen führt, dann braucht er auch nur Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen und das gleiche Prinzip gilt dann auch für Dosen.

Der Händler muss also die leeren Verpackungen zurücknehmen und 25 Cent Einweg-Pfand auszahlen, wenn er im Laden die gleichen Produkte verkauft. Dabei sind Sie nicht dazu verpflichtet eine neue Flasche zu kaufen.

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Müssen die kleinen Läden die Verpackungen nehmen?

Es gilt eine Sonderregelung, die für alle Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern gilt.

Betroffen sind vor allen Dingen Kioske oder kleine Tankstellen. Sie müssen nur das Leergut der Marken annehmen, welches sie auch im Sortiment haben. Das bedeutet, wenn eine kleine Tankstelle also Cola-Dosen der Marke XY verkauft, dann muss sie auch nur die Cola-Dosen der Marke XY annehmen. Es spielt dabei keine Rolle, wo die Dose im Vorfeld gekauft wurde.

Unterliegen die Pfandbons einer bestimmten Rückgabepflicht?

Rechtlich gesehen werden die Pfandbons genauso behandelt wie Gutscheine und somit sind sie drei Jahre gültig.

Die Frist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem der Pfandbon gedruckt wurde. Allerdings ist diese Regelung vielen Einzelhändlern nicht bekannt.

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Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

In der Regel nutzen viele Händler mittlerweile spezielle Automaten ein, aber diese funktionieren nur einwandfrei, wenn die Dosen und Flaschen nicht zerdrückt sind.

Außerdem müssen das Pfandzeichen und der EAN-Code gut zu erkennen sein. Das Personal muss die Verpackung zurücknehmen, wenn der Automat die Verpackung aufgrund einer Beschädigung nicht erkennt. Dann muss eine manuelle Rücknahme erfolgen, denn auch beschädigte Verpackungen müssen gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden.

Anders sieht es aus, wenn das Pfandzeichen und der EAN-Code fehlen, denn dann ist die Verpackung nicht mehr als pfandpflichtig zu erkennen. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass das Personal anhand der Flaschenform oder einem Prägungsmerkmal erkennt, um welche Art der Einweg-Verpackung es sich handelt.

Was kann ich machen, wenn die Rücknahme und die Pfanderstattung verweigert wird?

In diesem Fall sollten Sie die Geschäfts- beziehungsweise Filialleitung ansprechen.

Sie können sich aber auch bei den zuständigen Überwachungsbehörden beschweren, wenn die Geschäftsleitung sich uneinsichtig zeigt. Allerdings kann die Behörde den Pfand nicht erstatten.

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Wie sieht es mit der Kennzeichnung aus?

Im Verkaufsregel finden Sie die Bezeichnung Einweg und Mehrweg und seit dem 1. Januar 2019 muss das auch gut lesbar sein.

Dazu nutzt der Handel deutlich sicht- und lesbare Informationsschildchen, denn auf ihnen können Sie nachlesen, ob es sich um eine Einweg- oder Mehrweg-Getränkeverpackung handelt.

Die beste Lösung ist Mehrweg aus der Region

  • Mehrweg aus der Region hat den Vorteil, dass die Transportwege sehr wenig sind und das ist gut für die Umwelt.
  • Der Mehrweg-Pfand liegt bei 15 Cent und bei Bierflaschen bei 8 Cent und das ist gut für das Portemonnaie.

Allerdings gibt es kein Verpackungsgesetz für Mehrweg-Pfand, so dass die Händler keine Rücknahmepflicht haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Einweg-Pfand

1. Wo kann ich meinen Einweg-Pfand abgeben?

Sie können Ihren Einweg-Pfand meist in dem Handel zurückgeben, indem Sie ihn gekauft haben. Aber auch andere Händler nehmen die Getränkeflaschen normalerweise zurück.

2. Wie funktioniert die Pfandrückgabe?

Heute arbeiten die meisten Händler mit Pfandautomaten. Die Automaten sind mit einer Öffnung für die Flaschen ausgestattet und das Förderband sorgt für den Transport. Ein Laser erkennt das Pfandsymbol und schreibt den Pfand gut. Am Ende erhalten Sie einen Pfandbon zur Einlösung an der Kasse.

3. Muss ich neue Flaschen kaufen, wenn ich die alten zurückgegeben habe?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet neue Flaschen zu kaufen.

4. Kann ein Getränkemarkt die Pfandrücknahme-Menge einschränken?

Das trifft meist bei Getränkemärkten zu, die keinen Automaten haben und somit das Personal die Flaschen per Hand zählen muss. Sie können die Menge pro Haushalt einschränken.

5. Wie lange sollte ich Pfandflaschen sammeln?

Das ist ihre Entscheidung, aber bedenken Sie, dass die Pfandflaschen bares Geld sind und Sie somit die nächsten Flaschen ohne Pfandzahlung kaufen können, wenn Sie die alten Flaschen abgeben.

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Fazit

Seit Jahren gibt es Pfandflaschen in allen Bereiche und gerade beim Mineralwasser und den Soft-Getränken kommt es an den Pfandautomaten regelmäßig zu Uneinigkeiten. Wichtig ist, dass Pfandflaschen für eine Entlastung der Umwelt sorgen und das fast alle Händler die Flaschen nach Leerung auch zurücknehmen.

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