Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Geplant ist auch, dass dafür eine zusätzliche Rechnung ausgegeben wird.
Zusätzlich zur normalen Stromrechnung erhalten immer mehr Haushalte eine zusätzliche Rechnung, die als Messstellenbetrieb-Rechnung bekannt ist. In dieser Rechnung sind alle Dienstleistungen und Maßnahmen enthalten, die sich auf den Stromzähler beziehen. Der Hintergrund für die zusätzliche Rechnung wird auf den fortschrittlichen Einbau von neuen digitalen Zählern, aber auch durch die Vernetzung der neuen Gerätschaften gerechtfertigt. Sie sollen mehr Übersicht in die Rechnungslandschaft bringen. In der Fachsprache heißen die digitalen Zähler moderne Messeinrichtungen und die vernetzten Zähler sind intelligente Messsysteme wie zum Beispiel Smart Meter. Geplant ist, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Modelle gegen die modernen digitalen Modelle ausgetauscht sind.
Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen
Zusätzlichen Rechnungen vom Messstellenbetreiber
Der Umbau von analogen zu digitalen Zählern bringt nicht nur eine Menge Arbeit mit sich, sondern es kommen gleichzeitig neue Vertragspartner ins Spiel.Der Betreiber ist für den Einbau des neuen Zählers zuständig und sobald der Strom mit Hilfe des neuen Zählers genutzt wird, besteht zwischen dem Abnehmer und dem Betreiber ein Vertrag. Eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Es gibt aber auch einen guten Grund, warum eine Änderung dringend notwendig ist. Der Wettbewerb im Bereich der Messstellenbetriebe wurde in den letzten Jahren immer stärker. Bislang war immer der Netzbetreiber der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um den Zähler ging. Wenn der Messstellenbetreiber nun aber einen neuen Zähler einbaut, dann hat er das Recht eine zusätzliche Rechnung zu stellen.
Eine Verwirrung wird stattfinden, denn im Normalfall handelt es sich bei dem Netzbetreiber und bei dem Messstellenbetreiber um ein und dasselbe Unternehmen. In fast allen Regionen wird durch das Gesetz festgelegt, dass die regionalen Netzbetreiber auch grundsätzlich die Messstellenbetreiber sind. Das wird sich ändern, denn der Wettbewerb wird immer härter. Im Grunde kann das Modell der Grundzuständigkeit mit der Stromgrundversorgung verglichen werden. Sollten Sie keinen Anbieter aussuchen, dann kommt es automatisch zu einem Vertrag mit dem grundzuständigen Betreiber.
Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren.
Anders sieht es aus, wenn noch ein analoger Zähler eingebaut ist. Hier spricht man vom sogenannten Ferraris-Zähler (benannt nach Galileo Ferraris). Ist ein solcher Zähler vorhanden, dann besteht zwischen dem Nutzer und dem Messstellenbetreiber kein Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Messstellenbetrieb und dem Stromlieferanten. Die Kosten für den Energieversorger werden von dem Nutzer also dem Verbraucher bezahlt und das ist in der Stromrechnung nachzulesen.
Extra-Rechnungen für alle Haushalte?
Nicht jeder Haushalt bekommt eine Extra-Rechnung nach dem Einbau eines digitalen Zählers.
Auch wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, muss das nicht bedeuten, dass der Haushalt auch eine Extra-Rechnung bekommt. Der Stromlieferant hat das Recht mit dem Messstellenbetreiber eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die Kosten auch weiterhin in der Stromrechnung enthalten sind. Sie haben aber die Möglichkeit eine Rechnung zu erhalten, wenn die AGBs eine Möglichkeit zulassen. Einen direkten Einfluss können Sie selber aber nicht nehmen.
Kosten für den Messstellenbetrieb
Die jährlichen Kosten für einen digitalen Stromzähler sind gesetzlich festgelegt.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die jährlichen Kosten für eine digitalen Stromzähler nicht ins Unermessliche gehen dürfen. Sie betragen höchstens 20 Euro im Jahr. Allerdings können höhere Kosten entstehen, wenn Sie ein intelligentes Messsystem wie den Smart Meter eingebaut bekommen. Sie müssen aber wissen, dass die gesetzliche Deckelung nur für die Messstellenbetreiber besteht. Jedes andere Unternehmen, das beauftragt wird, kann die Kosten nach eigenem Ermessen festlegen.
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