In vielen Regionen Deutschlands wird zurzeit die Gasversorgung umgestellt. Zahlreiche Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde sind dazu umzurüsten und auf den Kosten bleiben die Verbraucher meist selber sitzen? Informationen rund um die Umstellung und die Kosten finden Sie hier.
Der Grund für die Umstellung
Im Norden und Westen des Landes beziehen die Erdgasversorger in erster Linie das sogenannte L-Gas und das bedeutet „low caloric“ (niederkalorisch).
Das Gas hat also einen sehr niedrigen Energiegehalt beziehungsweise einen geringen Heizwert. Zudem kommt hinzu, dass die L-Gas-Vorkommen in Norddeutschland und den Niederlanden langsam aber sicher dem Ende zu gehen. Aus dem Grund ist schnell zu reagieren und es muss
ein Umstieg auf die hochkalorischen H-Gase umgestiegen werden. Dieses Gas hat einen deutlich höheren Brennwert. Der Vorgang wird als Marktraumumstellung bezeichnet und bezieht auch auf dem Umstieg und die notwendigen technischen Veränderungen. Der überwiegende Teil Deutschlands wird mit den H-Gas schon versorgt und das kommt aus Russland, Norwegen und Großbritannien.
Veröffentlicht: 24. November 2017
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über einen betrügerischen Telefonanruf im Raum Göttingen. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus und informierte, dass persönliche Daten im Internet frei zugänglich wären. Wir erklären, was der Betrüger
Die betroffenen Gebiete
Nur in bestimmten Gebieten sind die Verbraucher von der Gasumstellung betroffen:
- Bremen
- Niedersachen
- Sachsen-Anhalt
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
In den restlichen Bundesländern sind die Kunden schon mit H-Gas versorgt. Die Umstellung lässt sich beim lokalen Netzbetreiber in Erfahrung bringen. In der Gasrechnung finden Sie den Netzbetreiber, denn dort muss ein 13-stelliger Code vorhanden sein. Mit Hilfe dieses Codes können Sie auf der Seite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) alle Kontaktdaten bekommen. Aber eigentlich müssen Sie nicht aktiv werden, denn die Netzbetreiber informieren alle Betroffenen zum gegebenen Zeitpunkt.
Die Karte der Bundesnetzagentur gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete in welchen Zeiträumen für die Umstellung eingeplant sind. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren, wenn Sie über die Umstellung zu H-Gas informiert werden. Verbraucher, die eine Umstellung im Jahr 2021 erwartet, sind also schon 2019 informiert worden.
Die betroffenen Geräte
Von der Umstellung sind verschiedene Geräte betroffen:
- Gasthermen
- Gasheizkessel
- Gasöfen
- Gasherde
- Gasdurchlauferhitzer
- Gaskamine
Erdgasautos werden nicht umgerüstet.
Die Umstellung von L- auf H-Gas
Die Umstellung von L- auf H-Gas ist angekündigt und diese erfolgt dann in drei Schritten. Der örtliche Gasnetzbetreiber richtet dafür ein extra Gasbüro ein, welches für die Koordination zuständig ist. In dem Büro erhalten Sie Antworten zu allen Fragen rund um die Umstellung.
Grundsätzlich sind an den Geräten Düsen auszutauschen und die Regelarmaturen werden neu eingestellt. Der Aufwand ist also überschaubar, hängt aber von dem jeweiligen Gerätetyp ab.
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Die Erfassung
Zunächst sind alle Geräte zu erfassen und dazu kommt ein Fachmann ins Haus, aber nur mit vorheriger Terminabsprache. Der Fachmann wird von dem Gasbüro oder dem Netzbetreiber geschickt. In der Regel passiert diese Aktion etwa ein Jahr vor der eigentlichen Umstellung. In der Regel erhalten Sie direkt nach dem Termin eine Information, ob Ihr Gerät angepasst werden muss oder nicht.
2. Die Umstellung
Der Termin zur Umstellung wird auch frühzeitig bekannt gegeben. In der Regel etwa drei Wochen vor dem eigentlichen Termin und dann tauschen die Installateure die Brennerdüsen an den Gasgeräten aus und stellen sie neu ein. Alle notwendigen Ersatzteile bringen die Installateure mit.
3. Die Qualitätskontrolle
In jedem zehnten Haushalt finden nach der Umrüstung Stichproben statt, die als Qualitätskontrolle zu sehen sind. Sie sollen zeigen, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt sind. Auch dieser Termin wird angekündigt und in der Regel etwa drei Wochen im Vorfeld.
Achten Sie darauf, dass sich kein Unbefugter Zutritt zu Ihrem Haus verschafft, denn es gibt immer mehr Trittbrettfahrer und aus dem Grund achten Sie immer darauf:
- Sie haben einen Termin zur Erfassung der Gasgeräte bekommen und auch für den Austausch, die Einstellung und vielleicht für die Stichprobe.
- Jeder Installateur kann sich ausweisen und hat eine ID-Nummer, die Sie auf dem Terminschreiben finden.
- Fragen Sie im Zweifel immer beim Gasbüro nach, ob alles korrekt ist.
Veröffentlicht: 14. Juni 2017
Ein dubioses Schreiben der Firma Sharp Energie BVBA fordert ahnungslose Verbraucher zur Zahlung von Servicekosten in Höhe von 79,49 Euro auf. Zahlreiche Leser stellen sich die Frage, ob das rechtens ist und ob sie die Rechnung
Die Installateure stellen Ihnen keine Rechnung und damit kommen auf Sie auch keine Kosten zu, denn diese tragen alle Gasnutzer gemeinsam. Die Kosten übernimmt zuerst der Netzbetreiber, aber die Umlegung findet dann auf den Kostender Netzentgelte statt. Im Grunde zahlt jeder Gaskunde also im Endeffekt die Umrüstung. Allerdings erstreckt sich die Umrüstung über einen Zeitraum von 16 Jahren, also von 2015 bis 2030 und im Moment geht man davon aus, dass die Kosten sich auf wenige Euro im Jahr belaufen.
Aber es kann auch vorkommen, dass ein Teil der Geräte nicht passt und somit sind diese Geräte auszutauschen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit einen Zuschuss von 100 Euro zu bekommen und diesen Zuschuss erhalten Sie beim Netzbetreiber. Das Energiewirtschaftsgesetz §19a EnWG liefert dafür die entsprechende Grundlage. Auch über die Verordnung zur Kostenerstattung von Gasgeräten lässt sich ein weiterer Zuschuss ermöglichen. Dabei kommt es in erster Linie auf das Alter des Geräts an und dann können Sie zwischen 100 und 500 Euro bekommen. Geräte, die ein Alter von 25 Jahren überschritten haben, sind auszutauschen und dafür gibt es keinerlei Zuschuss.
Der Netzbetreiber wird informiert, wenn ein Austausch der Geräte stattfinden muss. In diesem Fall müssen Sie aktiv werden, denn Sie müssen ein Ersatzgerät kaufen. Dazu kontaktieren Sie am besten den Heizungsfachbetrieb, denn die Fachleute wissen, welche Geräte für die Umstellung geeignet sind.
Haushalte, die nach Bekanntgabe der Umrüstung ein neues Gerät kaufen und dadurch ne Umrüstung unnötig machen, können ebenfalls einen Zuschuss beantragen und dieser beträgt um die 100 Euro für jedes Gerät. Dafür kommen nur selbst-adaptierende Heizungen oder Gasgeräte in Frage, die kein Erdgas brauchen, sondern mit einer Wärmepumpe oder Holzpellets arbeiten.