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Die Themen Gentechnik und Lebensmittel sind in den letzten Jahren immer wieder zusammen genannt worden. Somit hat sich auf EU-Ebene eine Lösung gefunden. Mittlerweile gibt es z.B. eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln. In der Kennzeichnungspflicht gibt es aber immer noch ein paar Lücken.
Das Wichtigste in Kürze
Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn die Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen produziert werden.
Die Erzeugnisse von Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Das gilt bei Milch und Fleisch. Kommt es zu zufälligen und unbeabsichtigten Verunreinigungen, dann ist eine Deklaration von 0,9% je Zutat und Anteil nicht notwendig.
In Deutschland sind Lebensmittel auf dem Markt, die mit dem Logo „ohne Gentechnik“ ausgezeichnet sind.
Die gekennzeichneten Produkte
Es gibt einige Produkte, die unbedingt gekennzeichnet werden müssen, wenn es sich um gentechnische Veränderungen handelt.
Darunter fallen alle Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine, die in den Lebens- und Futtermitteln vorhanden sind und aus einem gentechnisch veränderten Organismus stammen. Aber auch, wenn es sich um gentechnisch veränderte Mikroorganismen handelt, muss dies gekennzeichnet werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine gentechnische Veränderung in Endprodukt handelt oder nicht.
Die nachfolgende Auflistung gibt einen kleinen Einblick in Produkte, die auf jeden Fall zu kennzeichnen sind:
Lebensmittel selbst ist GVO und dazu zählen Sojabohnen und Mais
Zutaten der Lebensmittel stammt aus GVO und dazu gehören Sojamehl, Sojaschrot, Sojaflocken, Sojaeiweiß, Sojasoße, Tofu, Sojamilch, Sojasprossen, Pflanzenöl etc. aus Gen-Soja
Maismehl, Maisgrieß, Maiskeimöl, Maisstärke, Maltodextrin etc. aus Gen-Mais
pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Rapsöl, pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Baumwollsaat
Zusatzstoff auf GVO und dazu zählen Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride etc. aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit, Sorbit aus Gen-Mais
Vitamin aus GVO und dazu gehören Vitamin E / Tocopherol aus Gen-Soja
Aroma aus GVO und dazu zählen Aromen aus Sojaeiweiß
Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO und dazu gehören Soja, Mais, Baumwolle und Raps
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Es gibt aber auch Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen, so dass kein Hinweis auf Gentechnik zu erkennen ist.
Einige Tiere produzieren Erzeugnisse wie Milch und für diese Erzeugnisse ist keine Kennzeichnungspflicht vorhanden, wenn die Tiere mit einem gentechnisch veränderten Futtermittel gefüttert werden. Zudem sind auch die Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine nicht zu kennzeichnen, die zum Einsatz kommen.
Nicht vorgesehen ist zudem eine Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten Enzymen, die als sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe dienen. Der Enzymeinsatzbereich erstreckt sich auf das komplette Sortiment an Lebensmitteln. Die Enzyme kommen nicht nur bei der Herstellung von Brot- und Backwaren zum Einsatz, sondern auch in Bier, Obstsäften und Wein.
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Produkte nicht kennzeichnungspflichtig sind, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermittel oder Futtermittelzusätzen aus GVO gefüttert werden und dazu gehören Fleisch, Wurst, Fischerzeugnisse, Milch- und Milchprodukte, aber auch Eier.
Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen (mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt) und das sind Ascorbinsäure, Vitamin B2 und B12
Enzyme, die mit Hilfe von gentechnischen Mikroogranismen hergestellt werden und dazu gehören auch Chymosin (Käse), Amylasen (Brot und Backwaren) und Pektinasen (Fruchtsäfte)
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Ohne Kennzeichnung bleiben unbeabsichtigte Verunreinigungen
Es kommt aber auch immer wieder zu unbeabsichtigten Verunreinigungen durch den Anbau, den Transport oder der Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen, denn durch die Menge an Einsatz ist eine komplette Vermeidung fast ausgeschlossen. Allerdings sind diese Lebensmittel mit unbeabsichtigter Verunreinigung nicht zu kennzeichnen und zwar bis zu 0,9% pro Zutat.
Allerdings muss der Hersteller bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Nachweis erbringen, denn er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alle Möglichkeiten in die Wege geleitet hat, um Verunreinigungen zu vermeiden. Nur, wenn das Unternehmen keine Nachweise erbringt, dann muss das Unternehmen auch unter dem oben genannten Schwellenwert kennzeichnen.
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Auch die Art der Kennzeichnung ist wichtig, denn es gibt spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die für den Verbraucher oder für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen gültig sind.
Die Lebensmittel sind immer gut lesbar zu kennzeichnen und das sind Lebensmittel, die:
aus GVO bestehen (Gen-Sojabohne)
aus GVO hergestellt sind (Sojamehl oder Gen-Soja)
Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt sind (Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja)
verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste sind entweder hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote zur Zutatenliste zu kennzeichnen, wobei der Wortlaut „genetisch verändert“, „aus genetisch veränderten … hergestellt“ oder “ … enthalt aus gentechnisch veränderten … hergestellt“ sein muss.
dass bei verpackten Lebensmitteln ohne Zutatenliste die Kennzeichnung auf dem Etikett vorhanden ist und „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ lautet
dass unverpackten Lebensmitteln oder Lebensmittel in kleiner Verpackung am Lebensmittel mit einem Schild oder einem Aushang oder in dauerhaft lesbarer Form auf der Verpackung mit „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ gekennzeichnet sein sollte
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In Deutschland kommen jedes Jahr Millionen Tonnen an gentechnisch veränderte Sojabohnen zum Einsatz und das ist auf den Lebensmitteln nicht zu erkennen.
Aus dem Grund hat Deutschland das einheitliche Siegel „Ohne GenTechnik“ eingeführt, so dass eine Kennzeichnung nicht mehr separat notwendig ist. Mit Hilfe des Siegels erkennen Verbraucher die Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch sofort, wenn keine gentechnisch veränderten Futtermittel an die Tiere gereicht wurden.
Die Information hinter dem Etikett „Ohne GenTechnik“
Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten, denn nur dann ist eine Kennzeichnung mit dem „Ohne GenTechnik“-Label möglich.
Die Hersteller nutzen die „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung freiwillig, aber nur, wenn eine Weitergabe von gentechnisch veränderten Futtermittel nicht möglich ist. Es gibt genaue Vorschriften für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen und diese sind von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Im Tierfutter dürfen aber Zusätze wie Aminosäuren, Vitamine und Enzyme enthalten sein, wobei die Herstellung mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen möglich ist. Die Produktion erfolgt in einem geschlossenen System, so dass in den Endprodukten keine gentechnischen Bestandteile enthalten sind.
Gentechnisch veränderte Pflanzen sind bei den verarbeiteten Lebensmitteln „ohne GenTechnik“ verboten und das gilt auch bei Produkten wie Glucosesirup aus Gen-Soja oder ähnliches. Eine Verunreinigung von Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nur in kleinen Spuren oder überhaupt nicht toleriert.
Des Weiteren sind keine Stoffe erlaubt, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt werden. Dazu gehören in der Regel Vitamine und Enzyme. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber dann müssen die Stoffe nicht anders erhältlich sein oder nach der EG-Öko-Verordnung zugelassen sein.
Auf Etiketten von Lebensmitteln stehen zahlreiche Informationen. Doch sind diese immer vollumfänglich und enthalten alle notwendigen Informationen? Oder ist das Kleingedruckte manchmal auch irreführend oder fehlen sogar wichtige Angaben?
Die Produktion wird durch das Verbraucherverhalten beeinflusst
Sie als Verbraucher haben die Möglichkeit die Landwirte und Verarbeitungsbetriebe zu unterstützen, die ohne Gentechnik arbeiten und das ist mit einer hohen Nachfrage möglich.
Entscheiden Sie sich bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen und fördern Sie den traditionellen Anbau und die Nutzung von gentechnikfreien Futterpflanzen. So kann wirklich jeder einzelne Verbraucher dazu beitragen, dann auch in Zukunft viele Lebensmittel ohne den Einsatz von Gentechnik zur Verfügung stehen.
Seit Anfang 2020 ist der Coronavirus tägliches Thema und gerade beim Einkaufen kommen häufig Fragen auf. Eine Übertragung durch Lebensmittel und Verpackungen ist nicht wahrscheinlich und es gibt auch keine Anzeichen dafür.
Die Gentechnik ist mit den Jahren wichtig geworden, denn durch das Bevölkerungswachstum wird die Nahrung knapp. Um dagegen anzugehen hat die Industrie auf gentechnische Hilfe gesetzt, aber in den letzten Jahren sind immer mehr Verbraucher auf das traditionelle Verfahren umgestiegen.
2. Nachhaltigkeit auch in Sachen Gentechnik?
Das Thema Nachhaltigkeit ist seit Jahren Trend und das zeigt sich auch in der Gentechnik von Lebensmitteln. Immer mehr Verbraucher achten beim Kauf darauf, dass Siegel „Ohne GenTechnik“ auf den Lebensmittelverpackungen sind. Das ist auch in Punkt in Sachen Nachhaltigkeit.
3. Sind Lebensmittel ohne Gentechnik preiswerter?
In der Regel sind die Lebensmittel ohne Gentechnik deutlich preiswerter, denn die traditionellen Verfahren sind kostenintensiver und diese Kosten werden über den Kaufpreis wieder eingeholt.
4. Wo gibt es gentechnisch freie Lebensmittel?
In erster Linie finden Sie gentechnisch freie Lebensmittel im Reformhaus, aber auch immer mehr Supermärkte haben das Sortiment aufgefüllt und bieten eine ansprechende Auswahl.
5. Wie sicher sind gentechnische freie Lebensmittel aus dem Internet?
Auch im Internet finden Sie Lebensmittel, die ohne Gentechnik hergestellt werden. Wichtig ist, dass Sie auf das „Ohne GenTechnik“-Siegel achten, dann sind Sie auch im Internet auf der sicheren Seite.
Im September 2014 haben sich die Verbraucherzentrale Bremen und die Stiftung Warentest mit dem Thema Aktienfonds und saubere Geldanlagen beschäftigt. In einem Test konnten sie feststellen, dass nur ein Aktienfonds wirklich alle Problembranchen vermeidet.
Zwar gibt es immer noch einige Lücken im Bereich der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, aber mit dem Blick auf die Zutaten und das „Ohne GenTechnik“-Siegel können Sie sich bewusst für die traditionellen Verfahren entscheiden.