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Genussrechte, Anleihen und Co.: die Situation bei einer Pleite des Anbieters – Das Insolvenzverfahren sorgt für Missmut bei den Kleinanlegern


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Unternehmen dürfen inzwischen Genussrechte, Anleihen oder andere Anlageformen rausgeben, um sich damit Kapital zu beschaffen. Jeder Verbraucher hat somit die Möglichkeit sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Dafür muss er allerdings die ausgegebene Anlageform kaufen. Aber was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet? Diese Frage klären wir.

Das Wichtigste in Kürze

  • Genussrechte, Anleihen, Nachrangdarlehen oder andere Anlageformen geben Unternehmen heraus, so dass sie freies Geld erhalten.
  • Die Anlage kann jeder Verbraucher kaufen, aber Sie müssen bereit sein Geld anzulegen, so dass Sie die gewünschte Anlage bekommen.
  • Rendite und Gewinnbeteiligungen sind die häufigsten Vorteile, wenn Sie sich für eine solche Anlageform entscheiden.

Um Kapital zu bekommen nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, dass sie Nachrangdarlehen, Anleihen, Genussrechte oder andere Anlageformen an interessierte Verbraucher rausgeben. Sie haben die Möglichkeit diese Finanzprodukte zu kaufen und damit Ihr Geld anzulegen. Bekanntermaßen geraten diese Unternehmen auch mal in eine finanzielle Schieflage und im schlimmsten Fall müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverwalter wird gestellt, so dass die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation bewertet wird. Die Situation für Anleger ist undurchsichtig und viele wissen nicht damit umzugehen, so dass wir die wichtigsten Fragen hier klären.

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Die Grundlagen des Insolvenzverfahrens

Einfach gesagt, wird bei einem Insolvenzverfahren das vorhandene Unternehmensvermögen verwertet und dazu gehören Lagerhallen, Maschinen, Waren und die eigenen Forderungen.

Das Unternehmensvermögen wird verwertet, so dass vor Allem die Forderungen der Gläubiger bezahlt werden können. Zu den Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken und auch die Anleger. Ein Insolvenzverwalter ist für die Regelung zuständig. Meist aber reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr aus, um alle Forderungen zu 100% zu decken. Daher müssen viele Gläubiger mit einem finanziellen Verlust rechnen.

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens

Über die wirtschaftlichen Probleme und die mögliche Insolvenz berichten zuerst die Wirtschaftsmedien. Wenn sich die Pleite nicht mehr abwenden lässt, dann wird ein Antrag auf Insolvenz beim Gericht gestellt.

Mit dem Antrag wird zugleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gründe für einen solch gravierenden Schritt sind sehr vielfältig, aber das Vorgehen ist immer gleich. Das Unternehmen ist z.B. zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Aber auch eine Überschuldung kann ein guter Grund sein, so dass ein Insolvenzverfahren notwendig ist.

Das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“ beginnt. In diesem Stadium des Verfahren ist das Insolvenzgericht daher verpflichtet einzugreifen, so dass Vorkehrungen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters.

Es geht los:

Nach der Bestellung des Insolvenzverwalters kommt der sogenannte Eröffnungsbeschluss und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten im Verfahren. Die Liquidation des Unternehmens endet automatisch. Dies bedeutet, dass noch vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet werden, so dass die Gläubigerforderungen bezahlt werden können.

Es kann aber auch dazu kommen, dass das Unternehmen noch zum Teil weitergeführt wird oder auch im Ganzen. Die Möglichkeit besteht allerdings nur mit Hilfe eines Insolvenzplans. Dies ist im Grunde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern. Zusammen einigen sie sich auf die Bedingungen, damit das Unternehmen fortgeführt wird. Auch wird z.B. der teilweise Verzicht auf Forderungen in diesem Vertrag festgehalten.

Eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens ist allerdings nur mit Hilfe aller Gläubiger des Unternehmens möglich. Alle Gläubiger sind daher zu erfassen und einzusammeln. Juristisch spricht man von der Anmeldung zur Insolvenztabelle.

Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, dann müssen Sie als Anleger sofort aktiv werden und Ihre Forderungen anmelden. Der Insolvenzverwalter sendet die notwendigen Unterlagen und alle wichtigen Informationen per Post. Eine Anmeldung der Forderungen ist noch nicht notwendig, wenn es sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren handelt und es ist auch nicht von Bedeutung.

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Die Gläubigerversammlungen

Der Insolvenzverwalter setzt im Laufe des Verfahrens einen Termin für die erste Gläubigerversammlung fest.

Er informiert auf der Versammlung über die aktuell wirtschaftliche Lage des Unternehmens und es werden Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Die Beauftragung eines Insolvenzplans oder die Wahl der Mitglieder für den Gläubigerausschuss finden statt. Alle Anleger haben ein gewisses Stimmrecht und bestimmen über die Unternehmensentwicklung mit.

Es kommt aber nicht nur zu einer Gläubigerversammlung, denn im Laufe des Verfahrens stehen mehrere Versammlungen an. Es wird beispielsweise auch über den Insolvenzplan abgestimmt, welchen der Insolvenzverwalter erstellt.

Sie als Anleger müssen an den Versammlungen nicht teilnehmen, denn sie sind nicht verpflichtend. Sie müssen sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen, aber dann haben Sie auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft getroffen werden. Die abwesenden Anleger sind an die Entscheidungen gebunden, die von den anwesenden Anlegern getroffen werden.

Sie können sich aber auch vertreten lassen, wenn Sie aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Versammlung teilzunehmen. Im Namen des Anlegers ist die bevollmächtigte Person aber in der Lage abzustimmen und im Namen des Anlegers aufzutreten. Für den Anleger sind die vom Vertreter abgegeben Erklärungen bindend und lassen sich nicht widerrufen.

Sie erteilen einer Person nur eine Vollmacht, wenn Sie dieser Person zu 100% vertrauen. Sie haben die Möglichkeit bereits erteilte Vollmachten zu widerrufen und dann darf der ehemalige Bevollmächtige nicht mehr als Vertreter auftreten.

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Die Anlegerverluste

Niemand kann genau sagen, mit welchen Verlusten die Anleger im Falle einer Insolvenz rechnen müssen oder können. 

Der Insolvenzverwalter äußert sich zu diesem Thema erst, wenn er sich einen Überblick über das bestehende Vermögen und die vorhandenen Schulden gemacht hat. Aber auch bei dieser Aussage handelt es sich meist nur um eine grobe Schätzung.

Es besteht die Möglichkeit eines Nachrangs und das bedeutet, in dem Insolvenzverfahren sammelt der Verwalter das gesamte Vermögen des Unternehmens ein und verteilt es an die vorhandenen Gläubiger. Nicht immer kommt es dazu, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und in manchen Anlagebedingungen findet sich ein Nachrang. Das heißt, es gibt einige Gläubiger, welche zuerst bedient werden und erst, wenn diese Gläubiger alle Schulden bezahlt bekommen haben, dann kommen die Gläubiger aus dem Nachrang dran. Vielleicht ist dann noch Vermögen übrig, aber vielleicht auch nicht. Es kann also sein, dass einige Anleger leer ausgehen oder nur einen kleinen Teil erhalten.

Insolvenzverfahren und seine Dauer

Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Anleger über alle neuen Erkenntnisse zu informieren und sie zu den Gläubigerversammlungen einzuladen.

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Der Verkauf der Geldanlage

Die Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen und andere Anlageformen lassen sich auch an dritte Parteien verkaufen.

Sie werden teilweise sogar an der Börse gehandelt, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass der Börsenhandel aufgrund der Insolvenz ausgesetzt wird.

Die Anlagebedingungen regeln, ob ein Verkauf oder eine Übertragung an eine dritte Partei überhaupt erlaubt ist und zu welchen Regeln eine solche Aktion möglich ist.

Es kommt zu einem Problem, wenn der Verkauf möglich ist. Sie müssen einen Käufer finden, der trotz der drohenden Insolvenz einen ansprechenden Preis für die Anlage bezahlt.

Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen

Sie haben die Möglichkeit zu klagen, wenn Sie eine Forderung oder einen Schadensersatz gerichtlich durchsetzen wollen.

Sie als Gläubiger erhalten dann ein Urteil und ein Titel und damit betreiben Sie die Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwischen Sie das Unternehmen die eingeklagten Gelder zu bezahlen. Auch eine Beantragung eines Mahnbescheids ist machbar.

Sie müssen aber aufgrund der drohenden Insolvenz auf einige Besonderheiten achten, denn alle laufenden Gerichtsverfahren werden unterbrochen, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Das Gericht spricht kein erforderliches Urteil aus, welches Sie aber für eine Vollstreckung brauchen. Sie haben bereits ein Urteil in der Hand, aber Zwangsvollstreckungen sind nicht mehr erlaubt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Individuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt das Insolvenzgericht auch, wenn es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt.

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Ein Kommentar

Die rechtlichen Schritten gegen dritte Parteien

Ein Gläubiger bekommt oft nur sehr geringe Beträge, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt und aus dem Grund sucht der Gläubiger einen anderen Anspruchsgegner.

In der Regel schaut man zuerst zum Geschäftsführer des Unternehmens, der vielleicht den Insolvenzantrag zu spät stellt und sich dadurch schadenersatzpflichtig macht.

Sie haben sich von der Bank oder einem Finanzdienstleister beraten lassen und können eine falsche Beratung nachweisen, dann sind auch hier Schadensersatzansprüche möglich.

Bedenken Sie als Anleger immer, dass eine Klage mit einem gewissen Risiko versehen ist. Sie können die Klage auch verlieren und dann tragen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten selber. Auch allen anderen Anlegern steht die Möglichkeit zur Klage offen und aufgrund der großen Anzahl an Klagen kommt es vor, dass manche Anleger aufgeben, weil sie nicht mithalten können. Ein schnelles Handeln kann durchaus seine Vorteile haben, aber es ist keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine Klage anstreben.

Es gibt Rechtsanwälte, die einen sicheren Erfolg versprechen und bei diesen überschwänglichen Versprechungen sollten Sie vorsichtig sein. Informieren Sie sich am besten bei der örtlichen Anwaltskammer über entsprechende Fachanwälte, die sich auf den Bereich Geldanlagen spezialisiert haben.

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Rechte des Verbrauchers bei Unternehmenspleite

Nicht nur als Anleger ist ein Verbraucher von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen, denn auch Verkäufer oder Hersteller von Waren können Konkurs anmelden.

In einem solchen Fall stehen viele Fragen im Raum, die beantwortet werden müssen. Fehlerhafte Produkte, Vorauszahlungen, Ratenkauf, Datenschutz und nicht eingelöste Gutscheine sind nur ein paar Stichpunkte. Informationen finden Sie unter Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen.

Nachhaltige Geldanlagen – Sind sie immer unsicher?

In letzter Zeit sind in den Medien immer mehr Unternehmen von Pleiten betroffen, die sich mit den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien oder Energiewende beschäftigen.

Es handelt sich bei solchen Unternehmen um eine Form der nachhaltigen (klimafreundlichen Geldanlagen). Bei den nachhaltigen Geldanlagen berücksichtigt man ethische, soziale und ökologische Kriterien. Ein Fondmanager bekommt beispielsweise die Aufgabe, dass Aktien von Unternehmen der Atombranche nicht gewollt sind. Der Schutz des Klimas steht bei den klimafreundlichen Geldanlagen eindeutig im Vordergrund. In diesem Bereich gibt es wirklich alles, von dem Klimasparbrief über geschlossene Beteiligungen an einem Windpark bis hin zu nachhaltigen Investmentfonds.

Die Palette der nachhaltigen und klimafreundlichen Geldanlagen reicht von „sehr sicher“ bis „hochriskant“ und somit ist klar, dass diese Geldanlagen nicht immer unsicher oder riskant sind.

Unseriöse Handwerker-Notdienste und Fake-Firmen – Hier dürfen Sie nicht anrufen (Video)

Bei Stromausfällen, Wasserschäden oder anderen Havarien, sind Notdienste sehr begehrt. Im Internet tummeln sich zwischen den seriösen Firmen auch viele Abzocker, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Unsere Leser erkundigen sich über die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Insolvenz von Unternehmen

1. Wer muss ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen melden?

Im Grunde ist der Geschäftsführer für die Meldung zuständig und diese Meldung muss frühzeitig erfolgen, denn ansonsten besteht für die Gläubiger eventuell die Möglichkeit Schadensersatz vom Geschäftsführer zu verlangen.

2. Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?

Ein Unternehmen meldet Insolvenz an, wenn Zahlungen nicht mehr möglich sind oder der Geschäftsführer absehen kann, dass in naher Zukunft offene Forderungen entstehen.

3. Was macht ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um die Verwaltung des Unternehmensvermögens. Das vorhandene Vermögen wird festgesetzt und an die Gläubiger nach Rang verteilt. Dazu melden sich alle Gläubiger beim Insolvenzverwalter und er erstellt eine Liste mit allen Forderungen und Gläubigern. Zudem hat er das Recht Versammlungen einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und in die Wege zu leiten.

4. Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen hat keine feste Zeiten, aber in den meisten Fällen dauert es ein paar Jahre.

5. Wie sinnvoll ist eine Klage gegen das Unternehmen?

Sie als Gläubiger haben die Möglichkeit eine Klage bei Gericht einzureichen, aber sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es kein Urteil. Das Urteil wird ausgesetzt und es kommt zum Einsatz des Insolvenzverwalters.

Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Unternehmen setzen Genussrechte, Anleihen und andere Anlageformen ein, um Kapital zu bekommen. Sie als Anleger sind in der Lage die Anlage zu kaufen und werden am Gewinn beteiligt oder erhalten Rendite. Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann stehen viele Fragen im Raum. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen verwaltet. Des Weiteren kümmert er sich um eine Auflistung der Schuldner und deren Forderungen, so dass ein Überblick über die Schulden entsteht. Zuerst zahlt der Verwalter die Bank aus, denn meist handelt es sich um den Hauptschuldner und danach folgen andere Gläubiger, aber die Kleinanleger stehen meist zum Schluss. Sie müssen hoffen, dass Sie einen kleinen Teil Ihres Geldes zurückbekommen, ansonsten ist der Verlust ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Bei der Suche nach einer Geldanlage achten Sie immer auf die Prognosen, so dass ein finanzieller Verlust minimal ist.

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