Unternehmen dürfen inzwischen Genussrechte, Anleihen oder andere Anlageformen rausgeben, um sich damit Kapital zu beschaffen. Jeder Verbraucher hat somit die Möglichkeit sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Dafür muss er allerdings die ausgegebene Anlageform kaufen. Aber was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet? Diese Frage klären wir.
Um Kapital zu bekommen nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, dass sie Nachrangdarlehen, Anleihen, Genussrechte oder andere Anlageformen an interessierte Verbraucher rausgeben. Sie haben die Möglichkeit diese Finanzprodukte zu kaufen und damit Ihr Geld anzulegen. Bekanntermaßen geraten diese Unternehmen auch mal in eine finanzielle Schieflage und im schlimmsten Fall müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverwalter wird gestellt, so dass die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation bewertet wird. Die Situation für Anleger ist undurchsichtig und viele wissen nicht damit umzugehen, so dass wir die wichtigsten Fragen hier klären.
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Die Grundlagen des Insolvenzverfahrens
Einfach gesagt, wird bei einem Insolvenzverfahren das vorhandene Unternehmensvermögen verwertet und dazu gehören Lagerhallen, Maschinen, Waren und die eigenen Forderungen.Das Unternehmensvermögen wird verwertet, so dass vor Allem die Forderungen der Gläubiger bezahlt werden können. Zu den Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken und auch die Anleger. Ein Insolvenzverwalter ist für die Regelung zuständig. Meist aber reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr aus, um alle Forderungen zu 100% zu decken. Daher müssen viele Gläubiger mit einem finanziellen Verlust rechnen.
Der Ablauf des Insolvenzverfahrens
Über die wirtschaftlichen Probleme und die mögliche Insolvenz berichten zuerst die Wirtschaftsmedien. Wenn sich die Pleite nicht mehr abwenden lässt, dann wird ein Antrag auf Insolvenz beim Gericht gestellt.
Mit dem Antrag wird zugleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gründe für einen solch gravierenden Schritt sind sehr vielfältig, aber das Vorgehen ist immer gleich. Das Unternehmen ist z.B. zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Aber auch eine Überschuldung kann ein guter Grund sein, so dass ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
Das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“ beginnt. In diesem Stadium des Verfahren ist das Insolvenzgericht daher verpflichtet einzugreifen, so dass Vorkehrungen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Es geht los:
Nach der Bestellung des Insolvenzverwalters kommt der sogenannte Eröffnungsbeschluss und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten im Verfahren. Die Liquidation des Unternehmens endet automatisch. Dies bedeutet, dass noch vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet werden, so dass die Gläubigerforderungen bezahlt werden können.
Es kann aber auch dazu kommen, dass das Unternehmen noch zum Teil weitergeführt wird oder auch im Ganzen. Die Möglichkeit besteht allerdings nur mit Hilfe eines Insolvenzplans. Dies ist im Grunde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern. Zusammen einigen sie sich auf die Bedingungen, damit das Unternehmen fortgeführt wird. Auch wird z.B. der teilweise Verzicht auf Forderungen in diesem Vertrag festgehalten.
Eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens ist allerdings nur mit Hilfe aller Gläubiger des Unternehmens möglich. Alle Gläubiger sind daher zu erfassen und einzusammeln. Juristisch spricht man von der Anmeldung zur Insolvenztabelle.
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Die Gläubigerversammlungen
Der Insolvenzverwalter setzt im Laufe des Verfahrens einen Termin für die erste Gläubigerversammlung fest.
Er informiert auf der Versammlung über die aktuell wirtschaftliche Lage des Unternehmens und es werden Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Die Beauftragung eines Insolvenzplans oder die Wahl der Mitglieder für den Gläubigerausschuss finden statt. Alle Anleger haben ein gewisses Stimmrecht und bestimmen über die Unternehmensentwicklung mit.
Es kommt aber nicht nur zu einer Gläubigerversammlung, denn im Laufe des Verfahrens stehen mehrere Versammlungen an. Es wird beispielsweise auch über den Insolvenzplan abgestimmt, welchen der Insolvenzverwalter erstellt.
Sie als Anleger müssen an den Versammlungen nicht teilnehmen, denn sie sind nicht verpflichtend. Sie müssen sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen, aber dann haben Sie auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft getroffen werden. Die abwesenden Anleger sind an die Entscheidungen gebunden, die von den anwesenden Anlegern getroffen werden.
Sie können sich aber auch vertreten lassen, wenn Sie aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Versammlung teilzunehmen. Im Namen des Anlegers ist die bevollmächtigte Person aber in der Lage abzustimmen und im Namen des Anlegers aufzutreten. Für den Anleger sind die vom Vertreter abgegeben Erklärungen bindend und lassen sich nicht widerrufen.
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Die Anlegerverluste
Niemand kann genau sagen, mit welchen Verlusten die Anleger im Falle einer Insolvenz rechnen müssen oder können.
Der Insolvenzverwalter äußert sich zu diesem Thema erst, wenn er sich einen Überblick über das bestehende Vermögen und die vorhandenen Schulden gemacht hat. Aber auch bei dieser Aussage handelt es sich meist nur um eine grobe Schätzung.
Es besteht die Möglichkeit eines Nachrangs und das bedeutet, in dem Insolvenzverfahren sammelt der Verwalter das gesamte Vermögen des Unternehmens ein und verteilt es an die vorhandenen Gläubiger. Nicht immer kommt es dazu, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und in manchen Anlagebedingungen findet sich ein Nachrang. Das heißt, es gibt einige Gläubiger, welche zuerst bedient werden und erst, wenn diese Gläubiger alle Schulden bezahlt bekommen haben, dann kommen die Gläubiger aus dem Nachrang dran. Vielleicht ist dann noch Vermögen übrig, aber vielleicht auch nicht. Es kann also sein, dass einige Anleger leer ausgehen oder nur einen kleinen Teil erhalten.
Insolvenzverfahren und seine Dauer
Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Anleger über alle neuen Erkenntnisse zu informieren und sie zu den Gläubigerversammlungen einzuladen.
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