Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen.
Sie haben eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, dann spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online-Händler, eine Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter handelt. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, damit Sie an Ihr Geld kommen. Gerade bei kleineren Summen lohnt sich die Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Geldforderungen mit dem Mahnverfahren durchsetzen
Sie haben online Ware bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt, aber die Kaufpreiserstattung lässt auf sich warten.
In der Regel winken die Anwälte dankend ab, denn bei dem geringen Streitwert sind die Anwaltsgebühren und der Aufwand viel zu hoch. Also lohnt sich eine Klage aufgrund des geringen Geldbetrages eher nicht, aber was können Sie machen?
In diesen Fällen lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren, denn die Vorteile sind eindeutig. Mit dem Mahnverfahren sparen Sie eine Menge Anwaltskosten und das Verfahren ist nicht so aufwendig wie eine Klage. Zudem läuft das Mahnverfahren fast automatisch ab, so dass Sie keine Gerichtsverhandlung brauchen, auch wenn die Gegenseite sich gegen die Forderung ausspricht.
Aber Achtung: Lassen Sie die Forderungen auf keinen Fall verjähren!
In der Regel verjähren die einfachen Geldforderungen nach drei Jahren und wenn Sie auf eine Rückzahlung warten, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, wenn Sie Ihr Geld noch erhalten wollen.
Wichtig ist, dass eine einfache Zahlungsaufforderung meist nicht ausreicht, um eine Verjährung zu verhindern. Sie müssen das sogenannte Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten und dazu gehört entweder eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
Bei dem Mahnverfahren handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches nicht umfangreich ist und Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht verhelfen kann. Zuerst müssen Sie behaupten, dass Sie einen Zahlungsanspruch haben, aber eine inhaltliche Prüfung findet meist nicht statt. Es kommt erst zu einer Prüfung, wenn der Angehmahnte einen Widerspruch einleitet und es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Eine geltend gemachte Forderung per Mahnbescheid muss also Hand und Fuß haben.
Veröffentlicht: 31. Januar 2021
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Das gerichtliche Mahnverfahren einleiten
Mit diesen fünf Schritten können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Sie haben eine ausstehende Zahlung nicht erhalten, dann sollten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Mahnung schreiben, so dass Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern können. Der erste Schritt ist wichtig, damit Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Es ist nicht verpflichtend, dass Sie den Schuldner dreimal anmahnen müssen, denn eine zugestellte Mahnung ist ausreichend.
Sie müssen bei der Mahnung darauf achten, dass die Forderung klar und deutlich zu erkennen ist.
- Nennen Sie den Grund für die Forderung und die genaue Höhe.
- Setzen Sie eine Zahlungsfrist und in der Regel spricht man von zwei Wochen.
- Geben Sie Ihre Bankverbindung an.
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer von der Rechnung müssen im Mahnschreiben vorhanden sein.
- Versenden Sie das Mahnschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifel das Verschicken auch nachweisen können.
Sie haben die Mahnung geschrieben und trotz gesetzter Zahlungsfrist ist nichts passiert, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber denken Sie daran, dass das Mahnverfahren streng formalisiert ist. Das bedeutet, für die einzelnen Schritte im Verfahren sind Vordrucke vorhanden und dessen Nutzung ist zwingend vorgeschrieben.
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen, damit Sie das Verfahren beginnen können. Das Gericht stellt dem Schuldner im nächsten Schritt einen Mahnbescheid mit der Post zu.
Den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids können Sie entweder mit Hilfe des offiziellen Vordrucks machen oder online bestellen. In allen größeren Schreibwarenläden bekommen Sie einen entsprechenden Antrag.
Sie können den Mahnantrag aber auch direkt online als Barcodeantrag stellen oder als online übermittelte Datei, wenn eine Signaturkarte vorhanden ist. Dann wenden Sie sich an das Mahnportal der Bundesländer. Dort finden Sie auch eine genaue Anleitung, wie Sie den Mahnbescheid ausfüllen müssen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Das Gericht stellt Ihnen alle weitere Formulare für das Mahnverfahren zur Verfügung.
Die Bezeichnung des Anspruches muss genau erfolgen, damit Sie eine Verjährung verhindern können. Die Anspruchsart können Sie entweder mit einer vorgegebenen Liste machen oder als freie Formulierung.
-
Zustellung des Mahnbescheides
Das Amtsgericht kümmert sich um die Zustellung, wenn Sie einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides gestellt haben.
Im Grunde hat der Mahnbescheidempfänger drei Möglichkeiten zu reagieren:
- Er zahlt die offene Forderung und die Sache ist vom Tisch.
- Es passiert nicht, dann sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Ansprüchen durch einen Gerichtsvollzieher mehr Kraft verleihen.
- Er legt Widerspruch ein und dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, wenn Sie das beantragt haben. In der Regel kommt das Gericht zum Tragen, welches in der Nähe des Zahlungspflichtigen ist. Sie müssen Ihren Anspruch schriftlich begründen, denn dazu wird das Gericht Sie auffordern. Sie haben die Möglichkeit das selber zu tun, wenn bei kleinen Klagesummen ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Theoretisch können Sie auf einen Anwalt verzichten, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt und Sie diesen auch leicht beweisen können. Beachten Sie, dass allerlei Fristen und Formalitäten beachtet werden müssen. Also sollten Sie eine gewisse Erfahrung mitbringen, wenn Sie kein Risiko in Bezug eines formellen Fehlern eingehen wollen.
- Es passiert bei einem Widerspruch nicht, wenn Sie keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt haben. Allerdings bleiben Sie auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.
-
Vollstreckungsbescheid beantragen
Nach der Zustellung des Mahnbescheides passiert nicht, dann sollten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Der Hintergrund ist einfach, denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid gibt es einen Vollstreckungstitel und mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids können Sie:
- frühestens nach Ablauf der 14-tätigen Widerspruchsfrist
- spätestens bis sechs Monate nach Mahnbescheidzustellung stellen.
Sie bekommen den Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht. Der Vordruck ist mit der Geschäftsnummer, dem Betreff und der Rücksendeanschrift ausgestattet und auf der Rückseite befindet sich ein Durchschriftexemplar für die Akten.
Sie erhalten nur mit dem offiziellen Vordruck einen Vollstreckungstitel und der ausgefüllte Bescheid
- kann von Ihnen selber zugestellt
- vom Gericht zugestellt
werden. Wenn Sie sich selber um die Zustellung kümmern, dann bekommen Sie zwei Ausfertigungen vom Gericht zugesandt. Handelt es sich um eine gerichtliche Zustellung, dann bekommt nur der Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Das Zustelldatum steht ebenfalls drauf.
Innerhalb einer zwei wöchigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzureichen. In diesem Fall wird es dann zu einem automatischen Zivilprozess kommen.
-
Antrag auf Zwangsvollstreckung
Der Empfänger hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, aber wenn er dies nicht tut, dann hat der Vollstreckungsbescheid die Wirkung eines Urteils. Jetzt können Sie die Zwangsvollstreckung vorantreiben und Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers umsetzen.
FLX EK Forderungsmanagement: Mahnung steht unter Betrugsverdacht
Veröffentlicht: 19. Oktober 2016
Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie
Das richtige Gericht für das Mahnverfahren
In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren, so dass die früher genutzten manuellen und dezentralen Verfahren heute nicht mehr aktiv sind.
Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für das Mahnverfahren. Aber keine Sorge, denn auch wenn Sie den Antrag bei einem anderen Gericht einreichen, dann wird eine Weiterleitung zum zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Antrag erst rechtlich und fristwahrend aktiv ist, wenn er beim zuständigen Mahngericht eingeht.
Gerichtskosten und Zustellkosten
Beim Gericht entstehen durch den Eingang der Anträge Kosten und Sie müssen für die Gerichtsgebühren und die Zustellkosten für die Bescheide selber aufkommen.
Die Gebührenhöhe hängt von der offenen Geldforderung ab.
Veröffentlicht: 19. November 2016
Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Proceed Collection Services GmbH aus Essen. In einigen Fällen geht aus den Anschreiben der genaue Grund der Forderung offenbar nicht hervor. Sind diese Forderungen berechtigt und wie sollten sich Verbraucher
In einem solchen Fall kommt das europäische Mahnverfahren ins Spiel. Dazu können Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sein. Für europäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig, aber nur wenn es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.
Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, wenn es um einen Fall mit Auslandsbezug geht.
Heute kommt es immer wieder vor, dass offene Forderungen nicht bezahlt werden und dann haben Sie die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Wichtig ist, dass Sie alle formellen Richtlinien einhalten und mit der Mahnung beginnen. Erst, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Es ist deutlich günstiger als eine Klage.