Nahrungsergänzungsmittel, die verbotene Arzneistoffe oder gar nicht zugelassene neuartige Substanzen enthalten, fallen bei Kontrollen immer wieder auf. Wie schütz man sich?
Welche illegalen Stoffe sind es?
Zwar gibt es im Recht Lücken, was die Nahrungsergänzungsmittel betrifft, doch gibt es zwei Kategorien, die eindeutig verboten sind.
Hierzu zählen Arzneistoffe, auch verschreibungspflichtige sowie neuartige Zutaten. Dies sind Lebensmittelzutaten, welche vor 1997 in der EU keine Bedeutung hatten. Ferner ist alles verboten, was kein Lebensmittel und was unsicher ist.
Veröffentlicht: 18. Januar 2021
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Arzneistoffe die verboten sind
In der EU gibt es immer wieder Nahrungsergänzungsmittel, die beanstandet werden, z.B. weil sie verbotene arzneiliche Substanzen enthalten.
Meist werden die Stoffe nicht namentlich erwähnt. Sie fallen somit nur auf, wenn das Präparat auch auf diesen Stoff untersucht wird.
RASFF, das EU-Schnellwarnsystem, nennt vor allen Dingen folgende Wirkstoffe:
- Potenzmittel Tadalafil, Sildenafil und Homosildenafil
- Appetitzügler Sibutramin (er wurde weltweit vom Markt genommen)
- Schlankheitsmittel Phenolphthalein (krebserregend)
- Antidepressivum Fluoxetin (verschreibungspflichtig)
- Abführmittel Sennes (Cassia senna) (eventuell krebserregend)
- Ephedra
- Synephrin
- Yohimbin
- Tetrahydrocannabiol (THC)
- CBD
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Viele Sportlerprodukte sind gesundheitlich bedenklich
Ferner sind auch viele Sportlerprodukte von der Produktwarnung betroffen. Hier werden oftmals Arzneimittel mit einer Doping-Wirkung verwendet, wie zum Beispiel anabole Steroide, DMHA, DMAA/Methylhexanamin und Agmatinsulfat.
Gelegentlich findet man jedoch auch Nahrungsergänzungsmittel für ein besseres Haarwachstum, die mit Minoxidil versehen sind. Dieser Wirkstoff findet Anwendung bei Bluthochdruck, ist zudem verschreibungspflichtig und wird seit 1988 sogar zur äußerlichen Behandlung von erblich bedingten Haarausfall verwendet.
Jedoch wurden genau diese Produkte auch in Sportlernahrung gefunden. Meist werden Sie im Internet verkauft, entweder über Händler oder Verkaufsmarktplätze wie Amazon, eBay…
Ferner werden sie mit einer sehr guten Wirkung oder als natürlich beworben. Jedoch sind diese Präparate oftmals sogar gestreckt und mit nicht deklarierten pharmakologisch wirksamen Substanzen versehen.
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Gefährliche und unsichere Inhaltsstoffe
Nicht nur Lebensmittel, auch Nahrungsergänzungsmittel müssen für den Anwender sicher sein.
Dafür ist der Hersteller verantwortlich oder zumindest der, der das Produkt verkauft. Jedoch gibt es immer wieder Präparate, die durch Zufalle gefunden werden. Das Europäische Schnellwarnsystem RASFF oder auch www.lebensmittelwarnungen.de warnen darüber und nehmen Sie europaweit vom Markt. Hierbei kann es sich um überdosierte, verunreinigte, kontaminierte oder mit toxischen Substanzen versehene Nahrungsergänzungsmittel sein. Indes sind nicht die Produkte zu vergessen, die absichtlich unsichere oder gar gefährliche Zutaten enthalten. Hierzu gehören:
- Dinitrophenol (DNP)
- Miracle Mineral Supplements (MMS, CDL) (Desinfektionsmittel)
- Kollodiale Silberlösungen
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Verbotene neuartige Zutaten
Es kommt oft vor, dass Nahrungsergänzungsmittel mit neuartigen Zutaten aus meist asiatischen Pflanzen versehen sind.
Diese haben in Europa keine Zulassung. Bei den Zutaten kann es sich um Mucuna pruriens (Juckbohne), Epimedium (Elfenkraut), Eurycoma longifolia (Tongkat Ali), Acacia rigidula, Hoodia, Kava-Kava (Piper methysticum) oder Cannabidiol (CBD) handeln.
Jedoch kommen Jahr für Jahr immer neue Pflanzenzutaten hinzu, wie Evodia rutaecarpa, Canavalia gladiata, Sophora japonica, Lilium brownii, Psoralea corglifolia, Eyryale ferox, Selaginella tamariscina, Salacia oblogna, Cissus quadrangularis, Artemisia annua (Sweet Wormwood), Calea zacatechichi (Traumkraut) oder Rauwolfia canescens (Schlangenwurz). Diese Pflanzen sind in der chinesischen Medizin weit verbreitet. Weil diese Zutaten jedoch vor 1997 in der EU keine Rolle spielten und auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden waren, braucht es nun einen Sicherheitsnachweis beziehungsweise eine Zulassung. Sofern diese noch nicht erteilt ist, dürfen diese Präparate auch nicht in die EU eingeführt werden. Meist findet man diese Inhaltsstoffe in pflanzlichen Potenz-, Schlankheits- oder Anti-Aging-Mitteln.
Ferner gibt es auch noch solche neuartigen Substanzen in Sportprodukten, zum Beispiel Koffein ähnliche Theacrin (Nootropikum), Norcoclaurine (Hingenamin), Kreatinnitrat, Himbeerketon und ganz oft Agmatinsulfat, was als Super Arginin gilt.
Wie schützt man sich?
Passen Sie beim Erwerb der Produkte ganz gut auf.
- Alle Potenz- und Schlankheitsmittel mit einer Wirksamkeit sind verschreibungspflichtig. Bestellen Sie nur bei zugelassenen Versandapotheken und sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrem Hausarzt.
- Alle Produkte, die als sehr wirksam beworben sind, jedoch in Deutschland nicht erhältlich, sehen Sie mit Vorsicht an. Meist sind diese riskant für die Gesundheit.
- Gerade die Produkte aus den USA, Kanada, Osteuropa oder Asien sind meist heikel. Schauen Sie deshalb immer in den Warnmeldungen nach, ob das Produkt dort aufgeführt ist.
- Denken Sie daran, dass ein Nahrungsergänzungsmittel nicht gegen Krankheiten hilft. Zielt die Werbung genau darauf ab, dann Finger weg!
Hier bekommen Sie Informationen
- Im Landesamt Gesundheit NRW finden Sie Präparate aus dem englischsprachigem Raum. Diese haben in Deutschland keine Zulassung, insofern ist der Handel damit auch strafbar.
- Beim Zoll erhalten Sie Informationen zum Bezug von Arzneimittelen, die mit der Post geschickt werden.
- Sofern das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel schon im Handel ist, finden Sie auf lebensmittelwarnung.de Rückrufe.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Gesundheitsgefahr durch illegale Stoffe – Achtung!
1. Welche Auswirkungen können diese verbotenen Substanzen haben?
Diese können ganz unterschiedlich sein. Jedoch besteht oftmals das Risiko einer Abhängigkeit oder im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohliche Zustände.
2. Mir wurden am Flughafen Nahrungsergänzungsmittel abgenommen. Warum?
Vermutlich haben Sie diese im Urlaub im Ausland gekauft und Sie enthalten eben jene Stoffe, die in der EU verboten sind.
3. Ich nehme eines der genannten Produkte schon lange. Muss ich es absetzen?
Dies wäre ratsam, jedoch sollten Sie hier mit Ihrem Hausarzt sprechen. Manche Substanzen verursachen eine Abhängigkeit und Sie könnten Entzugssymptome nach dem Absetzen bekommen.
4. Warum wird hier CBD angeführt?
Es gibt in Deutschland tatsächlich Produkte mit CBD, die zugelassen sind. Jedoch haben die Produkte aus dem Ausland oftmals einen zu hohen THC-Gehalt und dürfen deshalb in der EU nicht vertrieben oder gar besessen werden.
5. Ist nicht in jeder Sportlernahrung ein Doping-Mittel enthalten?
Dem ist zum Glück nicht so. Es kommt hier auf die Inhaltsstoffe an. Präparate mit einem Dopingmittel werden meist nur im Internet verkauft.
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Fazit
Wenn Sie im Internet Ihre Nahrungsergänzungsmittel kaufen, so passen Sie auf, welche Seiten Sie hierfür nutzen. Manche verkaufen Präparate mit illegalen Substanzen. Diese sind nicht nur verboten, sie können auch der Gesundheit schaden.