Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren Sie, ab wann die Pflegekasse bezahlt und wie Sie die richtige Hilfe finden.
Definition haushaltsnahe Dienstleistungen
Den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eigentlich im Steuerrecht finden.
Auch wenn er sich sehr theoretisch anhören mag, so beinhaltet er doch ganz praktische Aufgaben. Der Begriff bezeichnet nämlich nichts anderes als Hausarbeit, die ein Unternehmen oder ein selbstständiger Dienstleister ausführt. Somit müssen Sie diese Arbeiten nicht selbst machen.Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Personen Ihren Haushalt lieber anderen überlassen. Sei es aus Zeitmangel oder einfach, weil der Körper nicht mehr so mitmacht. Gerade gefährlichere Arbeiten wie Gartenarbeit oder Dinge, für die Sie auf eine Leiter steigen müssen, überfordern meist ältere Menschen.
Beispiel:
„Eigentlich bin ich für mein Alter von 80 Jahren noch sehr fit. Doch das Mähen des Rasens und der Weg zum Einkaufsladen sind schon sehr mühsam. Auch das Aufhängen und Abnehmen der Vorhänge ist für mich nicht mehr so leicht. Ich wäre froh, wenn mir jemand im Haushalt helfen könnte. Doch wo bekomme ich einen Dienstleister her, der mir helfen kann und der auch noch zuverlässig ist? Was muss ich sonst noch alles beachten?“
Welche Hilfen gibt es?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:
- Hausarbeit: putzen, kochen, aufräumen, bügeln, Wäsche waschen, kleine Näharbeiten
- Hilfe außer Haus: Gartenarbeit, Reinigungstätigkeiten am Haus, Einkäufe
- Unterstützung: Begleitung bei Arztbesuchen, beim Einkaufen oder zum Spaziergang, Haustier ausführen, Hilfe beim Telefonieren oder Schreiben, Fahrdienst zu Behörden oder zum Arzt
Es gibt auch nicht haushaltsnahe Dienstleistungen. Das wäre dann die pädagogische Betreuung, medizinische Pflege oder aber Umbauten bzw. größere Reparaturen.
Achtung: Die Zulassung für haushaltsnahen Dienstleister vergeben die Bundesländer. Aus diesem Grund wird dies auch unterschiedlich gehandhabt. Sollten Anbieter für Gartenarbeit keine Zulassung erhalten, so wird die Pflegekasse im jeweiligen Bundesland diese haushaltsnahe Dienstleistung auch nicht bezahlen.
Gibt es für pflegebedürftige Unterstützung?
Bis zu 125 Euro im Monat stehen einem Pflegebedürftigen als Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.
Diese Leistung erhalten Sie von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Das Geld dient dazu, um Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen zu bezahlen. Jedoch ist das auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit Sie den Entlastungsbetrag auch bekommen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- mindestens Pflegegrad 1
- Sie müssen einen von der Pflegekasse zertifizierten Anbieter wählen.
Damit Sie den Entlastungsbetrag bekommen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Sehr gut ist dabei die Tatsache, dass Sie den Restbetrag aus dem laufenden Monat, den Sie nicht verbraucht haben, in den nächsten Monat übertragen können. Es ist sogar möglich, die nicht verbrauchten Entlastungsbeiträge in das nächste Kalenderjahr mitzunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Bundesministerium für Gesundheit.
Einen Anbieter finden
Um die haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlt zu bekommen, sollten Sie aufpassen, einen Anbieter zu wählen, der zertifiziert ist.
Was die Zertifizierungsvorschriften betrifft, so obliegen diese den jeweiligen Bundesländern. Suchen Sie nach einem zertifizierten Dienstleister, lassen Sie sich von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Kommunen beraten. Auch können Sie in einigen Bundesländern Online-Datenbanken für Ihre Suche nutzen.
Zudem sind Empfehlungen immer ganz hilfreich. Kennen Sie vielleicht jemanden, der bereits eine solche Unterstützung erhält?
Gut zu wissen: Manche ambulante Pflegedienste bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen ebenfalls an. Auch gibt es Vermittlungsdienste. Diese können Ihnen die passenden Anbieter übermitteln. Haben Sie eine Nachbarschaftshilfe? So fragen Sie auch gerne dort nach.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Haushalshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps
1. Frage Wer bekommt haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt?
Jeder pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, kann diese Hilfe beantragen.
2. Frage Kann ich einen beliebigen Dienstleister wählen?
Das können Sie leider nicht. Die Dienstleistungen werden von der Pflegekasse nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.
3. Frage Kann mich der Dienstleister auch beim Einkaufen unterstützen?
Sie können die Dienstleistungen nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden nutzen. Auch kann der Dienstleister Sie zum Arzt, zu Behörden oder eben zum Einkaufen fahren und begleiten.
4. Frage Warum muss ich in Vorkasse treten?
Da es sich hier um einen Erstattungsbetrag handelt, müssen Sie die Rechnung des Dienstleisters selbst begleichen. Danach reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld zurück.
5. Frage Darf ich bei der Hausarbeit dennoch mithelfen?
Selbstverständlich können Sie auch noch selbst Hand anlegen. Während der Dienstleister die Arbeiten übernimmt, die Sie nicht mehr schaffen, zum Beispiel Fenster putzen, können sie die leichteren Aufgaben übernehmen.
Fazit
Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen pflegebedürftige entlasten. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die der ältere Mensch nicht mehr alleine bewältigen kann. Außerdem kann er auch bei diversen außer Haus Terminen begleiten. Grundsätzlich bekommen Sie diese Dienstleistungen von der Pflegekasse aber nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.