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Haushaltsnahe Dienstleistungen – was tun bei Problemen? – Gespräch suchen, Lösungen finden und im schlimmsten Fall kündigen


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Sie haben sich für haushaltsnahe Dienstleistungen entschieden und nach langer Suche endlich einen passenden Dienstleister gefunden. Der Vertrag ist unterschrieben und die ersten Aufgaben sind erledigt. Aber jetzt kommt es zu den ersten Konflikten. Bei Konflikten mit Reinigungshilfen, Gärtner und Co. müssen Sie sich richtig verhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden, wie eine Dienstleistung ausgeführt wird, denn schließlich bezahlen Sie auch dafür.
  • Kontaktieren Sie immer den Ansprechpartner des Dienstleisters, wenn es zu größeren Problemen kommt.
  • Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, wenn die Leistung auch weiterhin nicht nach Ihren Wünschen erfüllt wird.

Ein reibungsloser Ablauf ist wünschenswert, wenn Sie sich für eine Unterstützung im Alltag entscheiden. In der Praxis funktioniert es aber leider nicht immer. Es kommt manchmal sogar zu kleineren Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Dienstleister und manchmal liegt der Hund einfach viel tiefer begraben. Sie können die Schwierigkeiten aber aus dem Weg schaffen und was Sie tun können, erfahren Sie hier.

Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Missverständnisse aus dem Weg räumen

Der Unmut über eine ausgeführte Leistung ist manchmal einfach groß, aber dabei gibt es für alles eine Lösung.

Besonders bei Missverständnissen oder einer ungenauen Abstimmung ist das der Fall. Manchmal haben Sie einfach andere Vorstellungen von der Ausführung der Leistung als der Dienstleister. Die Reinigungskraft soll die Fenster häufiger putzen oder die Wäsche soll auf eine bestimmte Art und Weise gefaltet werden.

In der Regel reicht ein Gespräch mit dem Mitarbeiter vollkommen aus, um die Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sie als Arbeitgeber haben ein sogenanntes Weisungsrecht und das bedeutet, dass Sie die Anweisungen geben dürfen, denn Sie haben einen entsprechenden Vertrag. Geben Sie dem Mitarbeiter konkrete Anweisungen, wie Sie sich die Angelegenheit jetzt und für die Zukunft wünschen.

Kommt es trotzdem nicht zu einer Besserung, dann suchen Sie sich den Ansprechpartner des Dienstleisters raus und nehmen Sie Kontakt auf. Konkretisieren Sie die Wünsche in Bezug auf die Häufigkeit, die Qualität und die Anforderungen.

Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.

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Anbieter bei wechselndem Personal kontaktieren

Sie bekommen endlich Unterstützung im Haushalt und das freut Sie, aber leider erhalten Sie beinah wöchentlich einen neuen Mitarbeiter zugewiesen.

Sie legen viel Wert auf ein Vertrauensverhältnis und das ist mit ständig wechselnden Personen einfach nicht möglich. So haben Sie sich das einfach nicht gedacht und dann sollten Sie dringend das Gespräch mit dem Dienstleister suchen. Verlangen Sie eine konstante Lösung, ansonsten kann es sinnvoll sein, dass Sie sich nach einem neuen Dienstleister umschauen.

Schriftlich handeln

Handeln Sie immer in schriftlicher Form, wenn die Leistung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt wird.

Zu den gröberen Verstößen zählen häufige Terminabsagen, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder auch der unsachgemäße Umgang mit Gegenständen.

Der Dienstleister ist immer schriftlich zu informieren und im Schriftstück müssen Sie das Vorgefallene genau schildern und den Fehler beanstanden. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, wenn der Dienstleister kaum oder gar nicht reagiert.

AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Fristlose Kündigung möglich

Bei wichtigen Gründen haben Sie das Recht eine fristlose Kündigung zu erwirken.

Das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr vorhanden und Sie sind schon lange nicht mehr zufrieden, dann schauen Sie sich nach einem anderen Dienstleister um. Zunächst kündigen Sie den bestehenden Vertrag und dabei richten Sie sich nach der Kündigungsfrist. Sie steht im Vertrag.

Nur aus einem wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung möglich und dazu gehört beispielsweise der Diebstahl von persönlichen Dingen und falsche Angaben im Vertrag. Ein wichtiger Grund ist aber auch, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird und die Leistung weiterhin schlecht oder fahrlässig erbraucht wird.

Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Probleme mit haushaltsnahen Dienstleistungen

1. Der Mitarbeiter des Dienstleisters ist durchgehend unfreundlich – Was kann ich tun?

Sprechen Sie zuerst persönlich mit dem Mitarbeiter und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Kommt es zu keiner Besserung, dann wenden Sie sich an den Ansprechpartner des Dienstleisters und weisen ihn auf die Missstände hin. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich einen neuen Dienstleister suchen.

2. Dreimal ist der Mitarbeiter des Dienstleisters nicht aufgetaucht – welche Möglichkeiten habe ich?

Zunächst setzen Sie sich mit dem Dienstleister in Verbindung und versuchen eine Klärung zu erreichen. Sollte nach dem Gespräch keine Besserung eintreten, dann kündigen Sie und suchen sich einen neuen Anbieter.

3. Wann darf ich den Dienstleister fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein Grund wäre ein Diebstahl oder Sie haben schon eine Abmahnung ausgesprochen und es kommt zu keiner Besserung.

4. Soll ich dem Mitarbeiter sagen, dass meine Wäsche nicht sauber ist?

Wenn der Mitarbeiter für das Waschen der Wäsche zuständig ist und die Wäsche nicht sauber ist, dann sprechen Sie ihn direkt darauf an. Sie haben die Weisungspflicht und haben das Recht darauf.

5. Der neue Dienstleister ist mir unsymphatisch – darf ich kündigen?

Sie haben natürlich das Recht eine Kündigung auszusprechen, aber die Kündigung erfolgt immer in schriftlicher Form und muss Fristgerecht gestellt werden.

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Fazit

Sie haben sich endlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen entschieden, aber schon nach kurzer Zeit kommt es zu den ersten Problemen. Dabei haben Sie immer das Weisungsrecht und weisen den Mitarbeiter an. Sollte es zu Missverständnissen kommen ist ein Gespräch wichtig. Kommt es dann nicht zu einer Besserung ist der nächste Weg der Dienstleister und im schlimmsten Fall müssen Sie über eine Kündigung nachdenken.

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