Untersuchungen der Marktwächter Energie haben gezeigt, dass etwa 1/3 von 1.000 Heizkostenabrechnungen fehlerhaft ist und 1/3 birgt Klärungsbedarf. Dabei sind die Fehler nicht nur positiv für den Kunden, sondern in den meisten Fällen deutlich negativ. Aus dem Grund achten Sie bei den Abrechnungen auf bestimmte Dinge und Sie gehen gegen die hohen Nachforderungen umgehend vor.
Jedes Jahr bekommt der Mieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, aber es ist durchaus möglich, dass sich der Anbieter nicht an alle geltenden gesetzlichen Vorschriften hält. Zu diesem Ergebnis kommt Marktwächter, die sich mit der Untersuchung der Heizkostenabrechnung beschäftigt haben und 1.046 Abrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft haben. Das Ergebnis ist eindeutig, denn nur 1/3 der Abrechnungen sind fehlerfrei und alle anderen sind fehlerhaft und klärungsbedürftig.
Seit längerer Zeit versenden Kriminelle gefälschte Rechnung, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Als Betreff wird beispielsweise „Rechnung noch offen“, „offene Rechnung“ oder „Abrechnung“ verwendet. Wir warnen vor diesen E-Mails, da diese großen Schaden anrichten können.
Nachvollziehbarer Energiekonsum dank Heizkostenabrechnung
Grundsätzlich ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, anhand derer Sie den tatsächlichen Verbrauch ablesen können.Der eigene Energiekonsum wird mit der Heizkostenabrechnung nachvollziehbar und soll den Verbraucher zum sparsamen Verbrauch anregen.
Sie können sich gegen die Heizkostenabrechnung wehren, wenn die Regelungen nicht korrekt umgesetzt wird, weil der Vermieter sich nicht an die Regelungen hält. Beispielsweise weil er die Kosten auf die gesamte Fläche seiner Immobilie verteilt oder die anderen Mieter auch für leerstehende Wohnungen im Gebäude zahlen müssen.
Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung muss jedes Jahr genau überprüft werden und es gibt immer einige Dinge, worauf Sie achten sollten.
Sie haben den Verdacht, dass die Heizkostenabrechnung nicht richtig ist, dann lohnt sich meist ein genauer Blick. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst, damit Sie Ihre Heizkostenabrechnung Punkt für Punkt prüfen können. Dabei können Sie nur anhand der Anhaltspunkte kontrollieren, denn eine tiefergehende Prüfung bedarf juristischer Kenntnisse und ist viel komplexer. Eine absolute Sicherheit, ob die Heizkostenabrechnung zu 100% korrekt ist, erhalten Sie also nur mit Hilfe eines Experten, wie den Fachleuten der Verbraucherzentralen.
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Vergleichswerte
Die Heizkostenabrechnungen heben Sie jedes Jahr auf, damit Sie immer einen guten Anhaltspunkt in Bezug auf die letzten und die neuen Ablesewerte haben. Die Werte weichen für Heizung und Warmwasser stark ab, obwohl eine gleichbleibende Nutzung zu lesen ist, dann wenden Sie sich an einen Experten und lassen die Heizkostenabrechnung prüfen.
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Abrechnungszeitraum
In jeder Heizkostenabrechnung steht der Zeitraum, also der Abrechnungszeitraum für welchen sie gültig ist. Der Zeitraum ist immer auf ein Jahr festgelegt und schließt nahtlos an die letzte Abrechnung an. Aus dem Grund prüfen Sie einfach, ob die Heizkostenabrechnung für den richtigen Zeitraum angegeben ist. Gerade bei einem Umzug kommt es manchmal zu Problemen, denn grundsätzlich zahlen Sie erst ab dem Tag des Einzugs für die neue Wohnung und demnach auch bis zum Tag des Auszugs für die alte Wohnung. Nach einem Umzug achten Sie also besonders auf die Stichtage.
Lesen Sie den Zählerstand ab und bewahren Sie die Daten auf, wenn Sie einen Wohnungswechsel durchführen. Grundsätzlich wird im Rahmen eines Wohnungsübergabeprotokolls der aktuelle Zählerstand notiert, aber in manchen Fällen ist es halt nicht der Fall.
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Abrechnungsfrist
Der Vermieter hat nach dem Ende der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit, die Heizkosten mit Ihnen abzurechnen. Kontrollieren Sie, ob die Frist eingehalten ist und die Abrechnung pünktlich verschickt wurde. Ist das nicht der Fall, dann zahlen Sie einfach nicht, aber eine juristische Prüfung ist trotzdem notwendig.
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Vorauszahlungen
Die Heizkosten zahlen Sie in der Regel mit den monatlichen Nebenkosten und zwar das ganze Jahr über immer im Voraus. Wie viel Sie nachzahlen oder zurückbekommen, erfahren Sie mit Hilfe der Jahresabrechnung, wo alle Informationen aufgelistet sind. Kontrollieren Sie, ob die geleisteten Vorauszahlungen alle richtig berücksichtigt sind.
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Energiekosten
Die Angaben zu den Kosten für den Brennstoffkauf (Öl, Gas, Fernwärme) und die Heiznebenkosten sind einzeln aufzuführen. Dazu gehören der Einsatz des Schornsteinfegers oder die Wartungskosten der Heizung. Reparaturkosten sind vom Vermieter zu tragen und sind auf der Jahresabrechnung nicht zulässig. Kontrollieren Sie also die aufgeführten Brennstoffkosten und die Heiznebenkosten.
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Energiebezugskosten
Mit Hilfe der folgenden Preisrichtlinien aus dem Jahr 2019 können Sie sich ein wenig orientieren und feststellen, ob die Energiekosten richtig sind.
Erdgas: 5 bis 6 Cent pro kWh
Heizöl: 65 bis 70 Cent pro kWh
Fernwärme: 90 bis 150 Cent pro kWh
Flüssiggas: 40 bis 60 Cent pro kWh
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Bestände
Bei den sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern, zu denen Heizöl und Flüssiggas zählen, gibt es zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums meist einen Restbestand. Auf der Heizkostenabrechnung lohnt sich eine Prüfung, denn meist steht in der Abrechnung ein Bestand von 0 Litern. Nach der Heizsaison ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Tank komplett leer ist und aus dem Grund überprüfen Sie den Anfangs- und Restbestand.
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Heizölpreise
Verschiedene Öllieferanten haben unterschiedliche Preise für einen Liter und trotzdem darf auf der Kostenabrechnung kein Durchschnittswert genommen werden. Es gilt das „First in – First out“-Prinzip und das bedeutet, dass das Heizöl nach der Reihenfolge der Lieferung verbraucht und demnach auch berechnet wird. Die Lieferung zu Anfang des Jahres war günstiger als die Lieferung gegen Mitte des Jahres, dann erhalten Sie auch zuerst einen günstigeren Preis. Das Prinzip gilt aber nicht nur für Heizöl, sondern auch für Pellets oder Flüssiggas.
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Verteilerschlüssel
Der Verteilerschlüssel ist sehr wichtig, denn er legt fest, wie die Energiekosten auf die einzelnen Wohneinheiten umgelegt werden. In der Regel steht der Umlageschlüssel im Mietvertrag und die Abrechnung nach Quadratmetern darf nur höchstens 50% der Gesamtkosten ausmachen. Demnach können die Verbrauchskosten mit 50 bis 70% zu Buche schlagen, also prüfen Sie, ob die Kosten auf der Abrechnung richtig verteilt sind. Der Verteilerschlüssel darf nur zu Beginn einer Abrechnungsperiode geändert werden und das auch nur, wenn der Vermieter frühzeitig über die Änderung informiert. Kontrollieren Sie also immer auf den Verteilerschlüssel des Vorjahres.
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Leerstand
Der Vermieter darf die Kosten weder anteilig noch ganz an die vorhandenen Mieter umwälzen, wenn es in seinem Gebäude einen Leerstand gibt. Zum Vorjahr dürfen sich die Quadratmeterangaben nicht verändern.
Sie sind sich sicher, dass Ihre Heizkostenabrechnung richtig erstellt ist, dann ist alles in Ordnung. Sind Sie der Meinung, dass sie nicht stimmt, dann nutzen Sie die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Auch unabhängige Organisationen wie der Deutsche Mieterbund bieten die Möglichkeit der Überprüfung. Mit Hilfe der Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte auch einfach selber prüfen.
Widerspruch bei fehlerhafter Heizkostenabrechnung
Eine fehlerhafte Heizkostenabrechnungen nehmen Sie nicht einfach hin, denn Sie haben das Recht, alle Rechnungen und Belege einzusehen, die zur Abrechnung gehören.
Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist. Die Berater der Verbraucherzentralen helfen Ihnen weiter, aber auch der Musterbrief „Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung“ ist sehr hilfreich.
Wichtig:
Sie können innerhalb von 12 Monaten einen Widerspruch einlegen und die Frist beginnt mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und nach Ablauf der Frist ist kein Widerspruch mehr möglich. Der Vermieter verlangt aber meist ein Begleichen der Rechnung innerhalb eines Monats.
Hinweispflicht für Messdienste
Die Bunderegierung und die Mieter- und Vermieter-Organisation fordern neue Qualitätsstandards zur Erstellung von Heizkostenabrechnungen, um fehlerhafte Abrechnungen zu minimieren.
Die Messdienstunternehmen sollten in Zukunft verpflichtet sein, dass sie die Eigentümer auf offensichtliche Fehler und fehlende Plausibilität der Daten hinweisen.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Heizkostenabrechnung
1. Wann erhalten ich die Heizkostenabrechnung?
Grundsätzlich verlangt der Anbieter den aktuellen Zählerstand immer Ende eines Jahres und die Heizkostenabrechnung kommt dann meist innerhalb der ersten Monate des neuen Jahres.
2. Wird das Guthaben der Heizkostenabrechnung sofort ausgezahlt?
Das Guthaben einer Heizkostenabrechnung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auf das hinterlegte Konto ausgezahlt.
3. Wann muss die Nachzahlung bei der Heizkostenabrechnung ausgeglichen werden?
In der Regel bietet der Anbieter für Heizkosten die Möglichkeit eine Nachzahlung innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Die Frist beginnt ab Erhalt der Abrechnung.
4. Eine sehr hohe Nachzahlung ist vorhanden – kann ich in Raten zahlen?
Bei einer hohen Nachzahlung bieten einige Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Dann zahlen Sie nicht nur den monatlichen Abschlag, sondern auch die vereinbarte Ratensumme zwecks Ausgleich der Nachzahlung.
5. Die Heizkostenabrechnung ist falsch, was kann ich tun?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, wenn Sie eine falsche Abrechnung bekommen. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen oder suchen Sie einen Anwalt auf. Beide Parteien helfen Ihnen bei der Prüfung der Heizkostenabrechnung.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Fazit
Jedes Jahr, in den ersten Monaten des neuen Jahres, flattern die Heizkostenabrechnungen ins Haus. Manchmal gibt es gute Nachrichten, wenn es ein bestehendes Guthaben gibt, aber es kommt auch zu hohen Nachzahlungen. Entscheidend ist der Verbrauch über das gesamte letzte Jahr. Die Marktwächter haben festgestellt, dass nur 1/3 aller Heizkostenabrechnungen korrekt sind und empfehlen, dass Sie die Abrechnung anhand der oben genannten Checkliste überprüfen, damit Missstände umgehend aufgedeckt werden.