Effizientes, klimafreundliches Heizen mit einer großen Anzahl an Hilfen gefördert. Wenn Sie Ihre alte Ölheizung austauschen, können Sie sich sogar über einen staatlichen Bonus freuen.
Aller Wahrscheinlichkeit nach startet am 01. Januar 2021 die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, auch kurz als „BEG“ bezeichnet.
Derzeit wird die Energieeffizienzförderung, die der Bund anbietet, komplett neu aufgestellt. Anschließend folgt Schritt für Schritt eine Umstellung. Aufgrund dessen kommt es zu Änderungen innerhalb der Programme, die vom BAFA und der KFW angeboten werden. Derzeit stehen die jeweiligen Richtlinien hierfür jedoch noch nicht fest.
Austausch alter Heizungen
Wenn Sie alte Heizungen freiwillig austauschen, sind höhere Fördergelder möglich. Eine Vielzahl an Hausbesitzer geht erst dann dazu über die alte Heizung auszutauschen, wenn diese nicht mehr funktionstüchtig ist. Allerdings spendiert der Staat mittlerweile deutlich höhere Fördergelder, wenn ein früherer, freiwilliger Austausch stattfindet.
Die Bundesregierung hat durch das Klimapaket ihre jeweiligen Förderungen für klimafreundliche sowie effiziente Heizungsanlagen deutlich verbessert. Dazu kommt, dass ebenfalls Länder sowie Kommunen den Austausch der Heizung fördern. Genauere Informationen bezüglich der Voraussetzungen zu den Förderungen sowie den technischen Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Förderung: in welcher Höhe?
Die Höhe der jeweiligen Förderung ist von verschiedenen Dingen abhängig.
Bei der Förderung handelt es sich um einen prozentualen Zuschuss, der generell dann ausbezahlt wird, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist. Zudem ist der Zuschuss von der Art der jeweils geförderten Anlage sowie den hierfür förderfähigen Kosten abhängig.
Beim Austausch einer Ölheizung durch eine neue, klimafreundlichere sowie effizientere Anlage, erhalten Sie sogar einen zusätzlichen, staatlichen Bonus. Bei der sogenannten Öl-Austauschprämie sind das immerhin zehn Prozent zusätzlich, die auf die eigentliche Förderung ausgegeben werden. Allerdings muss es sich bei der neuen Heizungsanlage entweder um eine Wärmepumpe, eine Gas-Hybridheizung, eine EE-Hybride (Erneuerbare-Energie-Hybridheizung) oder auch um eine Biomassenanlage mit Pellets, Scheitholz oder Holzschnitzel handeln.
Veröffentlicht: 24. Mai 2017
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Förderfähige Kosten
strong>Die Kosten, die gefördert werden können, sind genau definiert.
Zu den Investitionen, die gefördert werden gehören:
- Installationskosten sowie Kosten für die Inbetriebnahme
- Anschaffungskosten des jeweiligen, geförderten Wärmeerzeugers
- Kosten, die im Rahmen der erforderlichen Umfeldmaßnahmen anfallen
Weitere, diesbezügliche Informationen finden Sie bei der BAFA; dort gibt es hierfür ein spezielles Merkblatt. Bei Wohngebäuden ist es je Wohneinheit möglich, bis zu höchstens 50.000 Euro brutto als förderfähige Kosten zu erhalten.
Beantragung der Förderung
Lediglich Planungsleistungen können vor der Beantragung durchgeführt werden.
Generell gilt, dass die Förderung im Bereich des Heizens mit erneuerbaren Energien prinzipiell vor dem Abschluss des jeweiligen Leistungs- und/oder Liefervertrages beim BAFA beantragt werden muss. Dagegen ist es möglich, reine Planungsleistungen noch vor der Antragstellung durchzuführen. Ausschlaggebend ist generell, das Datum, an dem der Antrag beim BAFA eingegangen ist.
Als Grundlage für die sogenannte Zuwendungsentscheidung gilt die Summe, der Kosten, die angegeben werden. Es ist nicht möglich, den betreffenden Betrag zu einem späteren Zeitpunkt nach oben hin zu verändern.
Außerdem müssen die Anträge immer online gestellt werden. Ist Ihnen dies nicht möglich, besteht jedoch die Option, dass Sie eine andere Person hierzu bevollmächtigen. Wenn der Antrag mithilfe des elektronischen Antragformulars gestellt wurde, dürfen Sie mit den gewünschten Maßnahmen starten. Nähere Informationen in Bezug auf das Antragsverfahren finden Sie ebenfalls beim BAFA.
Des Weiteren kann eine ergänzende Darlehensfinanzierung bei der KfW beantragt werden. Hier ist das Förderprojekt „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ mit der Produktnummer 167 zuständig.
Veröffentlicht: 22. Dezember 2020
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Nicht allein der Heizungskeller ist förderfähig
Nicht nur eine neue Heizungsanlage, sondern beispielsweise ebenfalls Dämmmaßnahmen sind förderfähig.
Sofern sämtliche Bedingungen stimmen, ist es mithilfe aller geförderten Systeme möglich, Ihre laufenden Heizkosten zu minimieren. So ist beispielsweise der Betrieb einer Wärmepumpe nur dann effizient machbar, wenn Ihr Haus eine gute Dämmung aufweist. Ebenso gilt für Gaskessel, Pelletheizungen sowie weitere Systeme: Umso weniger Wärme von der Heizung kommt, desto niedriger kann deren Leistung sein. Auf diese Weise ist die Heizung günstiger; und das nicht nur in ihrer Anschaffung, sondern ebenfalls in Bezug auf ihren Betrieb.
Aufgrund dessen kann es je nach Situation beispielsweise sinnvoll sein, wenn zunächst die Fassage gedämmt wird, bevor Sie sich für den Einbau einer neuen Heizung entscheiden. Für Maßnahmen, die der Dämmung dienen erhalten Sie jetzt eine spürbar höhere Förderung als bisher. So können Sie nicht nur wie bisher zehn, sondern gleich 20 Prozent als direkten Zuschuss von der KfW-Bank erhalten. Als Alternativen besteht bei Privatleuten ebenfalls die Möglichkeit, die betreffende Summe, verteilt über die nächsten drei Jahre, von Ihrer Steuerschuld abzuziehen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Heizungsförderung
1. Heizung früher austauschen oder abwarten, bis sie nicht mehr funktionstüchtig ist?
Im Allgemeinen ist es deutlich besser, die vorhandene Heizungsanlage früher, als freiwillig, auszutauschen. Hier erhalten Sie höhere Förderungen als bei einem Austausch der, aufgrund einer defekten Heizung, durchgeführt wird.
2. Welche Investitionskosten sind förderfähig?
Hierbei handelt es sich für die Anschaffungskosten des betreffenden Wärmeerzeugers, die Kosten der Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten für die erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
3. Wann kommt es zur Auszahlung der Förderung?
Die Förderung ist ein prozentualer Zuschuss, der dann zur Auszahlung kommt, wenn die betreffende Maßnahme vollständig abgeschlossen ist.
4.Wovon ist der Zuschuss abhängig?
Abhängig ist der Zuschuss einerseits die Anlagen-Art und deren förderfähigen Kosten.
5. Wird nur die Erneuerung der Heizung gefördert?
Neben dem Austausch der Heizungsanlage gibt es ebenfalls weitere Maßnahmen, die förderfähig sind. Dazu gehört zum Beispiel die Dämmung eines Hauses.
Fazit
Bei einer freiwilligen Erneuerung der Heizungsanlage kommt es zu einer Förderung von Bund, Land und Kommunen. Allerdings sind die jeweiligen Förderanträge beim BAFA online zu stellen. Ist das nicht machbar, ist es jedoch erlaubt, dass Sie einer weiteren Person eine Bevollmächtigung ausstellen.