Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen oder Rollatoren handelt. Es gibt allerdings auch eigene Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel gibt es daher immer in Absprache mit dem Arzt. Die Kosten übernimmt inzwischen in der Regel die Krankenkasse.
Rollatoren, Rollstühle, Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände zählen zu den sogenannten Hilfsmitteln. In Einzelfällen sind die Hilfsmittel medizinisch erforderlich, so dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber die Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit der Erfolg der Behandlung gesichert ist. Sie dürfen die Kosten auch übernehmen, wenn eine Behinderung auszugleichen ist oder, wenn mit dem Hilfsmittel eine Behinderung verhindert wird.
Die Hilfsmittel sind immer nur bewegliche Gegenstände und das bedeutet, dass weder der Umbau einer Immobilie zu einer behindertengerechten Immobilie, noch Dienstleistungen unter die Kategorie fallen.Wichtig:
Sie müssen mit der Zahlung eines Eigenanteils rechnen, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, was für den täglichen Gebrauch geeignet ist und zum Ausgleich einer Behinderung dient. Auch zur Behandlungssicherung sind solche Hilfsmittel geeignet, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe. Der Eigenanteil wird nur in einer bestimmten Höhe bezahlt und die Höhe richtet sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand und nicht nach dem therapeutischen Nutzen.
Es gibt zudem einige Hilfsmittel die den Alltag der Versicherten zwar deutlich einfacher und angenehmer gestalten, aber nicht zu den Hilfsmitteln gehören. Eine Heizdecke oder andere Haushaltsgeräte sind davon betroffen und dann zahlen die Krankenkassen die allgemeinen Gebrauchsgegenstände auch nicht. Es gibt zudem Gegenstände, die nur einen geringen therapeutischen Nutzen haben und somit auch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wärmflaschen oder der Abgabepreis ist zu gering, darunter Alkoholtupfer zur Desinfizierung.
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