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Hirschberger NaturRat: Probelieferung wird zum Pillen-Abo, aber ein Widerruf hilft


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Zahlreiche Angebote gibt es auf dem Markt und darunter auch Mittelchen gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen der Gedächtnisleistung. Die Mittelchen werden nach einem Telefongespräch mit Ihnen als Probelieferung deklariert, aber es kommt am Ende ganz anders.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollen günstige Probepackungen bekommen, das wurde Ihnen bei einem Werbegespräch am Telefon gesagt, aber im Endeffekt schließen Sie ein teures Abo ab. Die Bonafair AG aus der Schweiz ist mit dieser Masche der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aufgefallen.
  • Bonafair vertreibt unter dem Logo „Hirschberger NaturRat“ ein spezielles Mittel, welches nicht nur gegen Gelenkschmerzen, sondern auch bei Einschränkungen in der Gedächtnisleistung helfen soll.
  • Widersprechen Sie dem Vertragsschluss ausdrücklich und erklären Sie ihren Widerruf, wenn Sie nach einem Telefon ein ungewolltes Abo oder hohe Rechnungen erhalten.
  • Gegen das Geschäftsgebaren des Unternehmens hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mittlerweile Klage eingereicht.

Die alte Masche mit den Probelieferungen

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut und jeder Mensch will seiner eigenen Gesundheit etwas Gutes tun.

Es gibt mittlerweile viele warnende Hinweise, wenn es um die alte Masche der Probelieferungen geht, aber trotzdem scheint diese Art der Geschäfte immer noch aktuell zu sein und gut zu laufen. Die Bonafair AG aus der Schweiz bietet unter dem Logo „Hirschberger NaturRat“ Mittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen der Gedächtnisleistungen an. Dabei unterstützt sie ein deutscher Betrieb mit Firmensitz in Lichtenstein. In Sachsen-Anhalt ist der Anbieter der Verbraucherzentrale negativ aufgefallen.

  • Durch die Telefonakquise erhalten Sie ein scheinbar unbeschreibliches Angebote, denn Sie erhalten die wertvollen Kapseln als Probepackung und das zu einem unschlagbar günstigen Preis.
  • In Wirklichkeit werden Sie mit Hilfe des angeblichen Preisvorteils in eine Abofalle gelockt. Dazu nutzt der Anbieter nicht nur den günstigen Preis gegenüber dem Apothekenbezug, sondern auch den Monatsvorrat.

Das Unternehmen arbeitet mit der Kundenakquise über das Telefon und das bedeutet, Mitarbeiter rufen Sie in den eigenen vier Wänden an und machen Ihnen ein unschlagbares Angebot. Das Gespräch ist einfach und nett, aber während des gesamten Telefonats wird Ihnen nicht klar, dass das Unternehmen Ihnen ein Pillenabo zukommen lässt. Im Grunde müssen Sie also widersprechen, um das Abo auszuschließen. Zudem werden für das Abo deutlich höhere Preise fällig als für die Proben. Die Proben erhalten Sie für einen unschlagbar günstigen Preis, d52757er sogar deutlich günstiger sein soll als in den Apotheken.

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Probelieferungen sorgen für Zufriedenheit

Das Unternehmen beziehungsweise die Mitarbeiter teilen Ihnen im Gespräch mit, dass die Produkte für eine dauerhafte Anwendung geeignet sind.

Im Grunde bedeutet das, dass der Absatzgedanke des Unternehmens nicht auf den Probepackungen beruht, sondern eher auf eine Belieferung der langfristigen Art anspielt. Im gesamten Gespräch scheint das allerdings nicht klar und deutlich vermittelt zu werden, denn es ist bekannt, dass einige Verbraucher sich auf die Lieferungen zur Probe einlassen. Diese Lieferung bezahlen sie auch ohne Probleme, aber dann kommen weitere Lieferungen und darin sind neue Rechnungen enthalten. Die Rechnungen sind deutlich höher und spätestens zu diesem Zeitpunkt setzt die Verärgerung ein.

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Achtung bei Verkaufstelefonaten

Viele Unternehmen arbeiten mit Telefonakquise, um ihre Produkte an den „Mann“ bringen zu können. Dabei sollten Sie unbedingt auf alle Details achten, die in dem Verkaufstelefonat besprochen werden.

Es kann nur ein wirksamer Vertrag zustande kommen, wenn beide Parteien sich über alle wesentlichen Punkte einig sind und dazu gehören

  • Kosten
  • Lieferzeiträume
  • Laufzeit
  • Kündigungsfristen.

Wenn es nur an einer dieser Punkte fehlt, dann sollten Sie dem Vertragsschluss unbedingt ausdrücklich widersprechen. Es handelt sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäfte und Sie müssen den Widerruf zum angeblichen Vertragsabschluss erklären. Die Verbraucherzentralen bieten Ihnen dabei Hilfe an, aber auch im Internet finden Sie entsprechend Hilfe.

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Verbraucherzentralen gehen gegen diese Geschäftsgebaren vor

Die Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel von der Marke „Hirschberger NaturRat“ hören einfach nicht auf.

Die Bonafair AG arbeitet schon seit Jahren mit diesem Geschäftsmodell, aber immer mehr Kunden legen Beschwerde ein, denn die unbestellt zugesendeten Ginko-Produkte und Gelenk-Kapseln enden einfach nicht. Zudem hat das Unternehmen sich bis heute nicht dazu bereit erklärt, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben, so dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage eingereicht hat. Die Verbraucherzentrale will dem rechtswidrigen Treiben des Unternehmens endlich ein Ende setzen.

Das Unternehmen hat reagiert und stellt die Anschuldigungen als haltlos dar, obwohl es mittlerweile zahlreiche bestehende Beschwerden gibt. Es gibt sogar eine Presseerklärung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, welche Sie nachlesen können.

Selbst das Team der Marktbeobachtung hat mittlerweile eine Warnung für diese Art der Verträge ausgesprochen, so dass Sie als Verbraucher bei Telefongeschäften sehr vorsichtig sein müssen.

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Nahrungsergänzungsmittel können leicht mit geprüften pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt werden, so dass wir davon abraten, die Produkte aus unbekannten Quellen zu kaufen. Diese Art der Produkte entziehen sich meist der amtlichen Überwachung und die unseriösen Wirkversprechen sprechen für sich. Es können sogar Gesundheitsschäden auftreten, so dass Sie auf den Kauf und die Einnahme unbedingt verzichten sollten.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefongeschäfte

1. Wie kann ich am Telefon einen Vertragsabschluss verhindern?

Die Experten raten Ihnen, dass Sie am Telefon nur in ganzen Sätzen sprechen und auf das Wort „Ja“ ohne Zusatz verzichten. Achten Sie immer ganz genau darauf, welche Worte der Gegenüber wählt und was Ihnen angeboten werden, damit Sie am Ende nicht in einer Abofalle landen.

2. Ist Telefonakquise strafbar?

In Deutschland ist Telefonakquise durchaus strafbar, aber die Unternehmen verkaufen ihre Telefonanrufe nicht als Kundenakquise, sondern als Informationsanruf oder Gewinnanruf. Aus dem Grund müssen Sie genau aufpassen und keinen Vertragsabschlüssen zustimmen.

3. Wie lange kann ich den Vertrag durch Telefonakquise widersprechen?

Sie können den Vertrag direkt am Telefon widerrufen, so dass das Unternehmen Ihren Widerruf direkt beim Gespräch wahrnimmt, aber auch nach der ersten Lieferung ist das noch möglich. Sie sollten nach der ersten ungewollten Lieferung sofort einen schriftlichen Widerruf einlegen und die Produkte zurücksenden, so dass kein Vertrag zustande kommt.

4. Wie lange muss das abgeschlossene Abo laufen, damit ich es kündigen kann?

Ein Abo wird immer mit einer festen Laufzeit abgeschlossen, so dass es 12 Monate aber auch 24 Monate laufen kann. Sie sollten darauf achten, dass Sie sofort nach der Vertragszusendung eine Kündigung verfassen, denn Sie haben in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

5. Wie muss der Widerruf erfolgen?

Der Widerruf sollte immer in schriftlicher Form erfolgen, so dass Sie einen Beweis in der Hand haben. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen mit Datumsangabe, so dass Sie genau nachweisen können, wann das Abo endet.

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Fazit

In der heutigen Zeit kommt es immer wieder zu Verträgen über das Telefon, so dass die Verbraucher teilweise unwissentlich ein Abo abschließen, obwohl Sie nur eine Probelieferung wollten. Die Verbraucherzentralen gehen gegen solche Geschäftspraktiken vor, aber bis heute gibt es immer noch Unternehmen, die damit Geschäfte machen. Achten Sie immer darauf, dass Sie kein Abo abschließen und vermeiden Sie einzelne Wörter!

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