Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist EU-weit gültig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit von der Verordnung zu profitieren und wie das geht, können Sie im folgenden Beitrag nachlesen.
Die neuen Datenschutzregeln sind seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und sind europaweit gültig. Sie gelten für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Europa haben, aber auch für Unternehmen, die international arbeiten. Grundvoraussetzung ist, dass die internationalen Unternehmen die Waren oder Dienstleistungen in Europa anbieten. Auch das Verhalten von Verbrauchern in Europa fällt unter diese Regelung. Sie haben verschiedene Rechte und wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie diese auch durchsetzen. Kostenlose Musterbriefe stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Facebook: Abzocke mit Fake-Profilen – Hacker wollen an Ihr Geld
Veröffentlicht: 23. September 2020
Immer wieder hört man von Facebook-Konten, welche gehackt beziehungsweise kopiert wurden. Die vermeintliche Freundschaft nutzen Betrüger aus, um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch Vorsicht: Hinter dem Bild des Freundes verstecken sich
Auskunftsrecht und das Recht auf eine Datenkopie
Schon vor der neuen Datenschutzverordnung hatten Sie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, so dass das Unternehmen auf Ihr Verlangen Sie in einfacher, verständlicher, präziser und transparenter Sprache informieren musste.
Ein Beispiel liefert die Speicherdauer der Daten, denn Sie haben das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche der personenbezogenen Daten verwendet werden und natürlich auch über die Herkunft der Daten. Zudem haben Sie das Recht zu erfahren, wohin die Daten gehen.
Das Auskunftsrecht hat eine große Bedeutung, denn durch das Recht haben Sie die Möglichkeit einige andere Verbraucherrechte geltend zu machen. Zu den anderen Rechten gehören das Löschungsrecht, die Datenberichtigung und die Verarbeitungseinschränkung oder die Datensperrung.
Das Recht auf eine Datenkopie ist neu hinzugekommen, denn nun haben Sie die Möglichkeit eine konkrete Auskunft zu bekommen. Das Unternehmen muss Ihnen mitteilen welche Daten von Ihnen verarbeitet werden, das können
- Name
- Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Beruf
- medizinische Befunde
sein und zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie dieser Daten.
Grundsätzlich muss die Auskunft kostenfrei erfolgen und auch die erste Kopie sollte das Unternehmen kostenlos zur Verfügung stellen. Das Auskunftsrecht können Sie formlos und ohne Begründung geltend machen und das heißt, dass Sie dem Unternehmen keine Begründung liefern müssen.
Veröffentlicht: 23. September 2020
Der alt bekannte Facebook-Kettenbrief zu neuen Facebook-Regeln ist aktuell wieder im Umlauf. Angeblich sollen alle Fotos, Chats, Nachrichten und Texte ab sofort von Facebook veröffentlicht werden. Der Text beginnt mit den Worten „WICHTIG !!! In
Löschungsrecht oder das „Vergessen-werden-Recht“
Das Unternehmen muss die Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen und das ist der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Die Daten wurden für einen anderen Zweck verarbeitet als bekannt, dann haben Sie ebenfalls das Recht auf Löschung. Des Weiteren verlangen Sie eine Datenlöschung, wenn Sie die Einwilligung widerrufen oder einen Widerspruch einlegen.
Die DSGVO stärkt vor allen Dingen auch die Kinder, denn sie haben von den Gefahren bei der Datenverarbeitung keine Ahnung und können die Gefahr überhaupt nicht einschätzen. Sie haben die Möglichkeit als Jugendliche oder später als Erwachsene eine Datenlöschung zu verlangen.
Wichtig:
Außerdem wird das Recht auf „Vergessen-werden“ gestärkt und das bedeutet, dass Unternehmen Daten und Links auf der eigenen Internetseite löschen, aber auch zusätzliche Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen. Sie müssen dritte Parteien darüber informieren, dass die Daten- beziehungsweise Linklöschung notwendig ist.
Durch das Meinungsfreiheitsrecht kann das Löschungsrecht beziehungsweise das „Vergessen-werden-Recht“ eingeschränkt sein.
Das Widerspruchsrecht
Der Datenverarbeitung können Sie jederzeit und vor allen Dingen kostenlos widersprechen.
Die Daten werden für die Direktwerbung eingesetzt und es entsteht eine Profilbildung, dann dürfen die Daten nicht mehr eingesetzt werden. Eine Begründung für den Widerspruch muss es nicht geben und außerdem können Sie der Datennutzung für Werbetreibende widersprechen. Auch eine Datensperrung können Sie verlangen, aber im Grunde ist eine Sperrung der Daten viel sinnvoller, denn die Werbetreibenden können bei einer Datenlöschung einfach neu anfangen die Daten durch einen Adresshändler zu bekommen.
Die Datenverarbeitung dient einem anderen Zweck als der Direktwerbung, dann müssen Sie einen plausiblen Grund für den Widerspruch angeben. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe, aber ob das Unternehmen die Daten weiterhin verwenden darf, dass wird von Fall zu Fall bestimmt. Beispielsweise kann die Verarbeitung zur Geltendmachung oder zur Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.
Benachrichtigungsrecht
Sie haben die Möglichkeit, dass falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich korrigiert werden.
Auch hierfür gibt es einen speziellen Musterbrief und gleichzeitig haben Sie das Recht auf die vollständige Löschung der unvollständigen Daten.
Veröffentlicht: 4. Dezember 2020
Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen
Allerdings werden die Daten in einem solchen Fall nicht gelöscht, sondern die Verarbeitung wird gesperrt und das Unternehmen darf die Daten nicht mehr weiter verwenden. Eine Datensperrung kommt immer dann zum Tragen, wenn Sie sich mit einem Unternehmen im Streit über die Richtigkeit der Daten befinden oder einen Widerspruch eingelegt haben. Allerdings ist noch unklar, ob das Unternehmen und dessen Gründe zur Weiterverarbeitung am Ende ausreichen. Die Unternehmen unterliegen in der Praxis eher der Aufbewahrungspflicht, so dass eine Datenlöschung kaum möglich ist, aber dafür ist eine Datensperrung möglich.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in ein anderes soziales Netzwerk wechseln oder einen anderen Messenger-Dienst verwenden wollen. Auch der Wechsel zu einem neuen Mail-Anbieter oder einem neuen Musik-Streaming-Dienst ist möglich, so dass nicht nur die Freunde, sondern auch die Kontakte und die Playlist mitziehen. Sie verlangen die Datenherausgabe von allen Daten, die Sie selber zur Verfügung gestellt haben und dazu gehören auch die Daten für eventuelle Einwilligungen oder die aufgrund einer Vertragsgrundlage vorhanden sind. Der neue Anbieter kann die Daten in einem strukturieren, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten, wenn der alte Anbieter die technischen Mittel dazu hat.
Das Recht ist neu und aus dem Grund muss sich in der Praxis erst zeigen, ob und wie es funktioniert. Die Anbieter sind nun in der Pflicht und müssen Sie über das Datenmitnahmerecht informieren.