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Ihre Rechte in Pflegeeinrichtungen – Gesetze zum Schutz der Pflegebedürftigen


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In Deutschland gibt es Gesetze, die für den Schutz der pflegebedürftigen Personen vorgesehen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG genannt, gilt bundesweit.
  • Jedes Bundesland legt darüber hinaus auch Heimgesetze fest.
  • Jedes Gesetz zielt darauf ab, dass die pflegebedürftigen Personen geschützt werden.

Unterstützung im Alltag und Fürsorge ist für die Menschen in den Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Punkt. In Deutschland gibt es diesbezüglich inzwischen verschiedene Gesetze. Diese sollen daher sicherstellen, dass die hilfsbedürftigen Menschen in den entsprechenden Einrichtungen eine hochwertige Betreuung bekommen.

Das Wohn- und Betreuungsgesetz

Das Wohn- und Betreuungsgesetz ist bundesweit gültig und schützt die Menschen in Pflegeeinrichtungen.

Die Menschen in den Einrichtungen leben dort und brauchen allerdings Pflegeleistungen. Damit es keine Benachteiligungen gibt, gibt es z.B. das WBVG.

Zum Beispiel regelt das Gesetz,

  • dass alle Anbieter eine Informationspflicht haben, bevor der Vertrag abgeschlossen wird
  • welche Informationen in dem Vertrag stehen müssen
  • welche Änderungen stattfinden, wenn der Pflege- und Betreuungsbedarf sich ändern
  • unter welchen Umständen der Anbieter eine Preiserhöhung bekommt
  • wann der Vertrag zu kündigen ist.

Das Gesetz bezieht sich daher auf die Verträge, die zwischen der pflegebedürftigen Person und dem Einrichtungsbetreiber geschlossen werden. Es handelt sich hierbei um einen Teil des Zivilrechts, das für die Beziehungen zwischen den Bürgern die Regelung übernimmt. Aber das WBVG gilt nicht nur für die Pflegeheime in der klassischen Form, sondern auch für die neuen Wohnformen. Je nach Einzelfall greift das Gesetz auch für Betreutes Wohnen, Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe und ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Achtung:

Das WBVG gilt nur dann, wenn die Pflegeeinrichtung oder ein anderes ähnliches Unternehmen an einer älteren, pflegebedürftigen oder volljährig behinderten Person Leistungen erbringt. Dazu gehört z.B. das Überlassen eines Wohnraums oder Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Personen haben die Möglichkeit nicht nur einen Vertrag abzuschließen, sondern mit mehreren Unternehmen einen Vertrag zu machen und auch dann kommt das Gesetz zum Einsatz. Allerdings nur, wenn die Leistungen eng miteinander verbunden sind und die Unternehmen eng zusammenhängen.

Das Wohn- und Betreuungsgesetz gilt auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften und die entsprechenden Beispiele lesen Sie in einem zusätzlichen Artikel. Sie erfahren aber auch für welche ambulant betreuten Wohngemeinschaften das Gesetz nicht gilt.

Heute gibt es so viele Wohnformen und Verträge, so dass verschiedene Konstellationen möglich sind. Daher ist es nicht immer leicht, herauszufinden, ob das Gesetz angewendet wird oder nicht. Sie können sich aber mit Hilfe einer Beratung Klarheit verschaffen. Beratung finden Sie daher bei

  • den Beratern der Verbraucherzentralen
  • der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
  • bei den Heimaufsichten
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

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Die Heimgesetze in den Ländern

Jedes Bundesland nutzt nicht nur das WBVG, sondern auch eigene Heimgesetze.

Die Bundesländer bestimmen den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selber. Dieses Recht bezieht sich unter Anderem auf die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Einrichtungsinhaber. Also im Grunde bezieht es sich auf die Beziehung zwischen zwei Bürgern, genau wie das Zivilrecht. Die öffentliche Ordnung wird mit der Hilfe eingehalten. Die Heimgesetze beziehen sich auf die Pflegeheime und das bedeutet, dass bestimmt wird

  • wie die Heime baulich ausgestattet sind
  • welche Einrichtung vorhanden ist
  • wie das Personal in den Pflegeheimen aufgestellt ist
  • welcher Betrieb eine Genehmigung bekommt und welcher nicht
  • welche Sanktionen die Folge für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben greifen

In jedem Bundesland tragen die Gesetze einen anderen Namen. Das liegt z.B. daran, dass jedes Bundesland eine andere Herangehensweise hat. Auch die Ziele des Gesetzes sind teilweise sehr unterschiedlich. Das Gesetz für Pflegeeinrichtungen wird daher in Schleswig-Holstein als Selbstbestimmungsstärkungsgesetz und in Mecklenburg-Vorpommern als Einrichtungsqualitätsgesetz bezeichnet. In Berlin dagegen nennt es sich Wohnteilhabegesetz.

Hier finden Sie eine vollständige Übersicht über die aktuellen Heimgesetze.

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Das Heimrecht und dessen Geschichte

Die Entwicklung, dass die Bundesländer den ordnungsrechtlichen Teil des Heimrechts selbst festlegen, ist noch ganz neu.

Bis zum Jahr 2007 gab es ein bundesweit gültiges Heimgesetz. Mit der Reform im Jahr 2007 kam es allerdings zu einer Ablösung der alten Regelung. Die einzelnen Länder haben inzwischen die Aufgabe, den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selber zu verwalten und gestalten. Mit dem „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ hat das Bundesland Thüringen den Prozess im Jahr 2014 abgeschlossen.

Wichtige Anlaufstellen bei Schwierigkeiten

Hin und wieder kommt es vor, dass es zu Auseinandersetzungen mit dem Einrichtungsbetreiber kommt.

Mittlerweile gibt es für solche Fälle eine Menge Anlaufstellen, die Sie unterstützen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Es kann in verschiedenen Situationen zu Schwierigkeiten kommen, beispielsweise, wenn die Wohnbedingungen unzumutbar sind.

Hier finden Sie die passende Beratung:

  • Verbraucherzentralen
  • Heimaufsicht
  • Pflegekasse
  • Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
  • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechte in Pflegeeinrichtungen

1. Was steht im Heimvertag?

Im Heimvertrag stehen eine Menge Informationen über das Heim und die Leistungen, aber auch über die Kosten und die möglichen Preiserhöhungen. Kurz gesagt, alle Informationen, die für einen Vertrag wichtig sind.

2. Wie sind die Kosten des Bewohners aufgeschlüsselt?

In dem Heimvertrag stehen die Kosten für den Bewohner, die aufgeschlüsselt aufgelistet sind. Die Pflege- und Betreuung, der Wohnraum, die Verpflegung, die Investitionskosten und alle anderen vereinbarten Leistungen.

3. Wie hoch darf die Sicherheitsleistung sein?

Einige Pflegeeinrichtungen verlangen Sicherheitsleistungen, die mit einer Kaution verglichen werden können. Die Leistung darf höchstens zwei Monatsentgelte betragen. Sie darf sich allerdings nur auf den Wohnraum beziehen.

4. Wie kündige ich den Heimvertrag?

Der Bewohner kann den Heimvertrag jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und gilt immer nur zum Ende eines Monats.

5. Darf die Pflegeeinrichtung einen Bewohner ordentlich kündigen?

Die Pflegeeinrichtungen dürfen einen Bewohner auch nicht ordentlich kündigen. Eine Kündigung ist stattdessen nur unter außerordentlichen Umständen möglich.

Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Viele ältere und pflegebedürftige Menschen leben in den Pflegeheimen, aber nur weil sie dort wohnen, verzichten Sie nicht auf ihre Rechte. Es gibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, welches bundesweit gültig ist und jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Die Gesetze dienen alle zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeheimen.

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