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Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?


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Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die Inkasso-Forderungen sind unberechtigt beziehungsweise das Inkasso-Büro nicht zugelassen.

Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe, indem sie falsche Rechnungen an arglose Verbraucher schicken. Besonders beliebt ist eine Masche, bei der die Betrüger vorgeben, das Inkasso einer öffentlichen Stelle oder eines Unternehmens, meist einer Bundesbehörde oder eines bekannten Onlinehändlers, abzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine dubiose Zahlungsaufforderung von einer seriösen unterscheiden und wie Sie am besten reagieren, wenn Betrüger versuchen, Ihnen mit heimtückischen Methoden Geld aus der Tasche zu ziehen.

Seit vielen Monaten warnen wir immer wieder vor unseriösen Inkasso-Briefen. So fordern Inkasso-Firmen beispielsweise viel Geld für die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen. Doch weder das Inkasso-Büro noch das Streaming-Portal existieren in der Realität. Außerdem sind seit Jahren E-Mails im Umlauf, die laut dem Text eine offene Rechnung anmahnen. Tatsächlich sollen über die Mahnungen jedoch Viren verbreitet werden. Die offene Forderung existiert nicht. Dennoch ist die Aufregung beim Empfänger der Zahlungsaufforderungen entsprechend groß.

Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen.

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Woran erkennen Sie eine seriöse Zahlungsaufforderung?

Fast jeder vergisst einmal, eine Rechnung zu begleichen. Irgendwann liegt dann eine Mahnung im Briefkasten. Wenn Sie allerdings ein solches Schreiben erhalten und sich an den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall gar nicht mehr erinnern können, dann ist Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mahnung angeblich von einem Inkassounternehmen stammt und der Ton sehr aggressiv ist. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen bei der ersten Zahlungserinnerung gleich mit Pfändung oder Schufa drohen.

Wenn das Schreiben seriös ist, dann können Sie ihm entnehmen, wofür Sie das Geld angeblich schulden und wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft stattgefunden haben soll. Außerdem geben seriöse Inkassounternehmen an, in wessen Auftrag sie tätig sind. Des Weiteren werden die geschuldete Forderung, die Zinsen, die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren gesondert aufgeführt. Neben einem Aktenzeichen ist in der Regel ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner angegeben.

Ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, können Sie ganz einfach online herausfinden. Dazu stellen die Justizverwaltungen der Länder eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie überprüfen, ob das jeweilige Inkasso-Büro in Deutschland überhaupt eine Zulassung besitzt. Ist die Inkasso-Firma dort nicht verzeichnet, darf sie als Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.

  • Ist das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert und damit zugelassen?
  • Ist der Auftraggeber, Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses angegeben?
  • Sind Forderungen, Kosten, Zinsen und Gebühren ordnungsgemäß ausgewiesen?
  • Haben Sie der Forderung des Gläubigers nicht bereits widersprochen?

Vorsicht vor besonders dreister Abzocke

Einige Betrugsmaschen im Inkasso-Bereich sind besonders dreist. So gibt es Abzocker, die den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen einfach nachahmen. Wenn Sie eine Mahnung von Amazon, einen Gebührenbescheid einer Bundesbehörde oder ein Schreiben von einem renommierten Inkassounternehmen erhalten haben, gibt es eine ganz einfache Methode zu prüfen, ob das Schreiben echt ist. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite des vermeintlichen Gläubigers. Dazu nutzen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene URL, sondern googeln die Seite selbst. Als nächstes gleichen Sie dann die dort angegebene Bankverbindung mit der Bankverbindung ab, an die Sie Ihre Zahlung richten sollen. Wenn es hier keine Übereinstimmung gibt, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Vorsorglich sollten Sie dann noch einmal beim angeblichen Gläubiger direkt nachfragen und die Echtheit des Schreibens überprüfen.

Lassen Sie sich keinesfalls durch kurze Fristen oder die Androhung von weiteren Verzugszinsen oder zusätzlichen Mahngebühren unter Druck setzen. Solche Methoden sind nur ein weiteres Indiz dafür, das es sich um einen Betrug handelt.

Haben Sie das schon gesehen?

Wenn in der Mahnung gedroht wird

Unseriöse Inkasso-Briefe und Mahnungen sind oft von Drohungen und dubiosen Ankündigungen gekennzeichnet. Nicht selten wird mit einem Schufa-Eintrag, dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Inkasso-Büro kann bei Ihnen Zuhause keine Sachen pfänden. Dafür ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den Sie direkt vom Amtsgericht zugestellt bekommen. Und selbst bei einer Pfändung kommen keine Männer mit breiten Schultern, sondern der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.

Auch das Ankündigen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden muss Ihnen keine Angst machen. Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird Ihnen vom Gericht zugestellt und Sie erhalten die Gelegenheit dagegen Einspruch zu erheben. Ebenso müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben, denn dort dürfen nur unbestrittene Forderungen erfasst werden.

Wie reagieren Sie am besten auf dubiose Mahnschreiben?

Zahlungsaufforderungen, aus denen Sie weder den Gläubiger noch das zugrundeliegende Rechtsgeschäft, also zum Beispiel die Bestellung oder den Kauf, entnehmen können, dürfen Sie getrost ignorieren. Um Betrug handelt es sich auch, wenn das Inkasso-Büro keine Zulassung besitzt oder gar frei erfunden ist. Wenn Sie gegen Inkasso-Betrüger vorgehen wollen, können Sie entweder die Verbraucherzentrale oder die Polizei informieren. Wir erklären, wie Sie online eine Anzeige erstatten und was Sie vor Ort bei der Anzeigenerstattung beachten sollten.

Bei allen anderen dubiosen Rechnungen sollten Sie direkt Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und dazu ausschließlich Kontaktdaten nutzen, die Sie eigenständig recherchiert haben. Solange der Gläubiger die Zahlungsaufforderung nicht als authentisch bestätigt hat, halten Sie die Zahlung in jedem Fall zurück. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Mahnschreiben doch begründet war, lohnt sich dennoch ein kritischer Blick auf die Gebühren. Auch Inkassounternehmen übertreiben hier gerne. Wenn Ihnen die Beträge, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung erhoben werden, zu hoch erscheinen, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

eBook Inkassoabwehr: Keine Angst vor Inkasso-Briefen – Download

Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte

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Checkliste: So prüfen Sie einen Inkasso-Brief oder eine E-Mail richtig

Häufig ist im Internet zu lesen, dass Inkasso-Schreiben immer per Brief eintreffen. Das ist heute nicht mehr gültig. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch per E-Mail. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich zwingend um Betrug handelt, wenn die Mahnung per E-Mail eingeht.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Post vom Inkasso-Unternehmen prüfen und selbst ableiten, wie Sie darauf reagieren:

  • Prüfen Sie, ob Sie die Forderung kennen und diese zu Recht besteht. Wenn ja, sollten Sie zahlen, allerdings vorher einen Blick auf die Kosten werfen. Zahlen Sie nicht ohne vorherige Prüfung. Beratung bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale.
  • Erhalten Sie von einem zugelassenen Inkasso-Unternehmen eine unberechtigte Forderung, dann sollten Sie widersprechen und nicht zahlen. Begründen Sie möglichst ausführlich, warum Sie den Vertragsabschluss oder die Forderung bestreiten. Senden Sie den Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, um später die Zustellung nachweisen zu können.
  • Post von einem Inkassobüro, welches im Rechtsdienstleistungsregister gar nicht verzeichnet und frei erfunden ist, müssen Sie nicht beantworten.
  • Unberechtigte Forderungen sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Überweisen Sie auch keine anteiligen Beträge und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen für unberechtigte oder unklare Forderungen ab.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit Drohgebärden versucht man, Sie zur Zahlung zu bewegen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, ob die von den Inkassounternehmen beschriebenen Maßnahmen tatsächlich drohen.
  • Studieren Sie unsere Warnungen. Häufig haben wir über bekannte Betrugsmaschen bereits berichtet, sodass Sie schnell wieder ruhig schlafen können.
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen. Prüfen sie hier besonders genau, ob die Forderung berechtigt ist.

Und das Wichtigste: Stecken Sie bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen den Kopf nicht in den Sand. Sie könnten sonst schneller als Ihnen lieb ist in der Schuldenfalle landen. Prüfen Sie die Forderungen und reagieren Sie entsprechend angemessen. Holen Sie sich im Notfall professionelle Hilfe!

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2 Gedanken zu „Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?“

  1. Ich vordere die Auflösung von sogenannten Inkassos
    Das ist einzig die Aufgabe ordentlicher gereichte und Gerichts Vollzieher
    das Rechtssystem der BRD wird immer weiter durch sogenannte Privatisierung ausgehöhlt

    Antworten
  2. Warum sollte man auf eine Forderung eines Inkasso-Büros überhaupt antworten – noch dazu mit Einschreiben per Rückschein -, wenn man sich sicher ist, dass diese Forderung unberechtigt ist? Würde ich nicht machen. Kommt ein Mahnbescheid, entsprechend Widerspruch ankreuzen und zurück ans Mahngericht. Vorher keinen Finger rühren.

    Antworten

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