Die Versprechungen der Anbieter und die reale Geschwindigkeit des Internets liegen meist sehr weit auseinander. Zu diesem Thema hat die Bundesnetzagentur aktuelle Messergebnisse veröffentlicht.
Die Internetanbieter werben bei den Tarifen immer mit schnellen Verbindungen und es kommen, von versprochenen 150 Megabit pro Sekunde, nur 5 Megabit an – das ist ärgerlich. In den Verträgen steht oft die Aussage „bis zu“ und das hört sich gut an. Die Zahlen sind beeindruckend. Verbraucher, die abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnen, haben oft das Nachsehen und erhalten nur einen Bruchteil der versprochenen Übertragungsgeschwindigkeit.
Die Qualität des Internets
Die Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen informieren in der Regel vor dem Vertragsabschluss über die Übertragungsrate.Diese Informationen sind im Produktinformationsblatt enthalten und das wird vor dem Vertragsabschluss überreicht. Die Internetanbieter führen im Vorfeld eine Prüfung durch, um diese Informationen an den Verbraucher zu geben. Der Verbraucher verlässt sich auf die Ergebnisse und hält diese für realistisch. Die versprochene Internetgeschwindigkeit, die sogenannte maximale Bandbreite, die der Anbieter im Vertrag festhält und die ein großer Bestandteil des Vertrags ist, einzuhalten.
Die Prüfung der Internetgeschwindigkeit
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Qualität und demnach die Geschwindigkeit des Internets zu prüfen.
- Der Anbieter bietet einen sogenannten Speedtest an. Bei diesem Test richtet sich der Anbieter an spezifische Vorgaben, die von dem Anbieter gegeben sind. Aus dem Grund sind die Speedtests nicht einheitlich und sind auch nicht objektiv genug.
- Die Bundesnetzagentur (BnetzA) bietet ebenfalls Angebote in dieser Hinsicht an. Sie stellen Messtools bereit, mit denen die tatsächliche Datenübertragungsrate messbar ist. Die Messtools stehen kostenfrei zur Verfügung. Die Daten sind messbar, kontrollierbar und werden protokolliert und im Anschluss mit der Rate im Vertrag verglichen. Die Messtools gibt es unter www.breitbandmessung.de.
Im Test sind folgende Informationen enthalten: die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Die Download-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet und die Upload-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten, die beispielsweise in eine Cloud geladen werden. Bei der Paketlaufzeit handelt es sich um die Dauer für den Versand von ganzen Datenpaketen zu einem Ziel und wieder zurück.
Die Verträge beenden
Störungen und Probleme in Bezug auf das vorhandene Vertragsverhältnis sorgen für ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Dauerhafte Störungen oder ein zu langsames Internet führen dazu, dass der Verbraucher das Recht hat, den Internetvertrag mithilfe einer außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Die Störungen sind mithilfe eines Speedtests nachzuweisen.
Der Anbieter bekommt die Möglichkeit, den Vertrag zu erfüllen. Das bedeutet, der langsame Internetanschluss wird vor der Kündigung ordnungsgemäß ausgefüllt und die Kündigung ist hinfällig. Der Anbieter bekommt die Gelegenheit, innerhalb einer festgelegten Frist, die versprochene Internetleistung zu erbringen. Die Frist wird auf 14 Tage festgesetzt. Die Forderung muss schriftlich erfolgen und wird per Einwurfschreiben dem Anbieter zugebracht. Innerhalb der gesetzten Frist wird er die Internetleistung dem Vertrag anpassen.
Eine fristlose Kündigung erfolgt, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Besserung eintritt. Sogar das Verlangen von Schadenersatz ist möglich, wenn der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Anbieter akzeptieren die Zahlung eines Schadenersatzes eher selten und Sie müssen ihn verklagen. Der Bundesgerichtshof hat viele Schadenersatzansprüche bejaht, aber es folgt vorab eine langwierige juristische Auseinandersetzung.
Cyber-Angriff auf Telekom-Router: Was ist mit Schadenersatz?
Über 900.000 Telekom-Kunden leiden derzeit unter einem Ausfall des Internet-, Telefon- und TV-Anschlusses. Verantwortlich war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weltweiter Cyberangriff auf Fernwartungsschnittstellen von Routern. Jetzt fragen sich viele Telekom-Kunden, die lange Zeit offline waren, ob