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Kaffeefahrten sind schon seit Jahrzehnten bekannt und mittlerweile gelten eigentlich nicht als seriös, denn immer wieder kommt es zu Informationen, dass auf den Kaffeefahrten teure Produkte verkauft werden. Im Grunde dient der Tagesausflug nur als Rahmen, denn den Firmen geht es nur ums Geschäft. Sie wollen auf den sehr preiswerten Ausflügen einfach nur überteuerte Waren verkaufen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Verkauf von überteuerten Waren steht bei den günstigen Kaffeefahrten in der Regel im Vordergrund.
Zur Sicherheit der Reisenden gibt es das Pauschalreiserecht und das besagt, dass Reisende nicht alles in Kauf nehmen müssen.
Gewinnversprechen muss der Anbieter auf jeden Fall einlösen.
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Waren, die bei einer solchen Veranstaltung gekauft werden.
Tagesreisen sind gerade bei den Senioren sehr beliebt und diese am besten mit einem Bus. Sie besichtigen eine Stadt oder machen einfach nur einen Ausflug ins Grüne und dabei steht der Wunsch nach Gesellschaft im Vordergrund und der niedrige Preis lockt ebenfalls. Aus dem Grund nehmen viele Reiselustige auch in Kauf, dass bei den Kaffeefahrten eine Verkaufsveranstaltung im Vordergrund steht.
Vorsicht:
Es geht nicht um die günstige Kaffeefahrt oder Tagesfahrt, sondern in erster Linie geht es um das Geschäft!
Haben Sie auch schon eine Einladung zu einer Kaffeefahrt bekommen? Vielen Senioren flattern die lukrativen Reiseangebote für einen Tagesausflug ins Haus. Oft versprechen die Absender nicht nur eine tolle Reise, sondern auch hervorragende und üppige
Die Veranstalter von Kaffeefahrten oder auch Werbefahrten locken mit vielen Versprechungen. Sie sind in Zeitungsinseraten oder Hauswurfsendungen zu finden und locken mit niedrigen Preisen.
Dazu gibt es ein leckeres Mittagessen und während der Fahrt können Sie viele Schnäppchen machen, denn es gibt sogar eine Verkaufsshow. In der Regel finden solche Attraktionen in einem abgelegenen Lokal statt, damit die Reisenden alle teilnehmen müssen und nicht einfach verschwinden. In den Lokalen bieten geschulte Verkäufer verschiedene Waren an und animieren die Reisenden zum Kauf. Das Angebot ist vielfältig und reicht von Decken über Kochtöpfe bis hin zu den unterschiedlichsten Wellness-Produkten, aber auch Vitaminpillen.
Aber das angebliche Schnäppchen entpuppt sich am Ende als überteuertes Produkt, denn das Produkt ist meist von minderer Qualität oder einfach nur nutzlos.
Die Tagesreise ist meist schon vor der Veranstaltung ein Reinfall, denn auf einmal wird das Fahrtziel geändert oder die Anreise dauert doppelt so lange als im Vorfeld angekündigt. Im Grunde sammelt der Veranstalter nur weitere Reisende ein, die am Ende kaufen sollen. Das Ziel ist kaum erreicht und dann soll es auch schon wieder nach Hause gehen. Die kostenlose Landesgartenschau ist doch nicht kostenlos, denn Eintritt ist fällig und der versprochene Esskorb ist auch nicht da. Die meisten Reisenden sind schon bedient, wenn das leckere Mittagessen in einer Dosensuppe endet.
Sogenannte Kaffeefahrten haben einen schlechten Ruf. Dieser wird aktuell durch einen Fall bestätigt, bei dem der Veranstalter einem demenzkranken Mann 9.600 Euro aus der Tasche gezogen hat. Wie Sie sich und Ihre Verwandten schützen können,
Sie stehen unter dem Schutz des Pauschalreiserecht, wenn Sie eine Busfahrt mit anschließender Verkaufsveranstaltung buchen.
Die Reise wird durch Pannen erheblich beeinträchtigt oder der Reiseveranstalter hält seine Versprechungen nicht, dann muss der Veranstalter dafür auch einstehen.
Sie haben die Möglichkeit einen Teil des gezahlten Reisepreises zu verlangen, wenn die Stadtbesichtigung ausfällt, weil der Veranstalter noch weitere Reisende einsammelt. Die Reise sollte ins romantische Heidelberg gehen und am Ende stehen Sie an einem hessischen Bahnhof, auch hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Geld zu verlangen, denn das müssen Sie nicht hinnehmen.
Rechtlich gesehen macht es allerdings keinen Sinn gegen den Veranstalter vorzugehen, denn in der Regel zahlen Sie nur einen geringen Teilnehmerpreis.
Der Anbieter der Kaffeefahrt muss Gewinnversprechen einlösen, denn viele Anbieter verschicken Einladungen und versprechen einen möglichen Gewinn. Der angebliche Gewinn dient eigentlich nur als Lockvogel, damit Sie am Ende die überteuerte Ware kaufen. Die echten Preise sind meist nicht zu sehen oder die Produkte fallen eher in den Bereich „Ramsch“. Sie verlangen den versprochenen Gewinn, dann sind Sie wahrscheinlich nicht allein, aber das macht es nicht besser. Meist gibt es keinen Gewinn und dabei machen Sie nur den „Gewinn“, dass Sie auf die Nase gefallen sind.
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Sie haben auf einer dieser Freizeitveranstaltungen Waren gekauft und bereuen den Kauf später, dann müssen Sie nicht an dem Kaufvertrag festhalten.
Der Preis der neuen Heizdecke drückt auf den Magen oder die angepriesene Wirkung der Mineralstoffkapseln ist sehr zweifelhaft, dann können Sie von dem 14-tägigen Wiedergaberecht Gebrauch machen. Innerhalb von 14 Tagen ist der Veranstalter verpflichtet die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen und den Kaufvertrag zu lösen.
Die Frist beginnt aber erst, wenn Sie ordentlich über das Widerrufsrecht informiert wurden, ansonsten haben Sie für den Widerruf 1 Jahr und 14 Tage Zeit.
Der Widerruf an den Vertragspartner ist immer so abzuschicken, dass Sie die Fristeinhaltung nachweisen können. Das dient der Beweissicherung und dazu bietet sich ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben an. Die sicherste, aber auch teuerste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein, denn in diesem Fall muss der Empfänger die Annahme unterzeichnen.
Beim Abschluss von Verträgen achten Sie immer auf das korrekte Datum, denn unseriöse Anbieter versuchen immer, das Widerrufsrecht zu umgehen, indem der Vertrag zurückdatiert wird.
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Der Veranstalter der gebuchten Kaffeefahrt hat Insolvenz angemeldet und damit fällt die Fahrt wohl ins Wasser.
Das Schlimmste daran ist, dass die Reisenden in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen bleiben. Die Reiseveranstalter müssen sich nicht gegen ein Insolvenzrisiko absichern, wenn es sich um eine Kurzreise ohne Übernachtung handelt, die nicht länger als 24 Stunden geht und weniger als 500 Euro kostet. Das Reiserecht findet keine Anwendung dazu (§651a Absatz 5 Nr. 2 BGB).
Verkaufsveranstaltungen im Ausland
Verkaufsfahrten gibt es nicht nur Landesintern, sondern auch ins Ausland und bei einem Vertragsabschluss für eine solche Fahrt kommt das Recht des ausländischen Staats zum Einsatz.
Sie haben in der Türkei einen Teppich gekauft und möchten einen Widerruf durchführen, dann gilt in der Regel das türkische Recht, auch wenn der Teppich nach Deutschland geliefert wird.
Ein Vertrag, der im Ausland abgeschlossen wird, kann nur unter den folgenden Bedingungen widerrufen werden:
der Verkäufer hat Sie in Deutschland zu der Reise ins Ausland animiert, um Sie dort zum Kauf zu bewegen
Sie haben eine Pauschalreise bei einem deutschen Veranstalter gebucht, der Besuch der Verkaufsstätte gehört zum Programm und kann nur verhindert werden, wenn Sie Zusatzzahlungen leisten (OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Mai 2015, Az.:5U 147/14).
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Es muss sich nicht um einen Nachteil handeln, wenn Ihre Rechte nach ausländischen Regeln bestimmt werden. Kaufverträge, die auf einer Kaffeefahrt, innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen werden, lassen sich nach den Europäischen Recht widerrufen.
Achten Sie darauf
Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind, sollten Sie auf die folgenden Dinge achten:
In erster Linie sind Kaffeefahrten dazu da, dass bei dem Verkäufer die Kasse klingelt. Je preiswerter die Reise desto geringer fallen auch die touristischen Attraktionen aus und im Zweifel lassen Sie einfach die Finger davon.
Kein Mensch kann Sie zwingen an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen und das bedeutet, Sie können ruhig etwas anderes machen. Trotzdem haben Sie immer noch Anspruch auf die bezahlten Leistungen, denn der Anbieter darf Sie nicht von der Verpflegung streichen oder Sie von der Schifffahrt ausschließen. Sie dürfen sogar die Geschenke einfordern, die Ihnen versprochen sind, aber ob Sie diese bekommen ist eine andere Frage.
Die Waren auf solchen Werbeveranstaltungen sind minderwertig oder deutlich zu teuer, also fallen Sie nicht auf die Versprechungen des Verkäufers rein. Es gibt keine Wundermittel! Bei angeblichen „Sonderangeboten“ oder „Spezialrabatten“ sollten Sie achtsam sein, denn auch diese Waren sind meist viel zu teuer.
Sie lassen sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen und unterschreiben nichts. Auch Drohungen sollten Sie auf keinen Fall einschüchtern.
Bei der Bestellung schauen Sie sich den Vertrag genau an und achten auf das richtige Datum. Auch eine Vertragsunterschrift ist wichtig, denn Name und Adresse des Verkäufers müssen vollständig vorhanden sein. Für eine Reklamation reicht ein Postfach nicht aus.
Achtung: Einige Anbieter arbeiten mit Adressen, die es überhaupt nicht gibt!
Zahlen Sie keinen Cent, denn wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, bekommen Sie ihr Geld nur sehr schwer zurück.
Ohne Angabe von Gründen haben Sie die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Nutzen Sie dazu ein Fax mit Sendebericht oder ein Einschreiben. Bei einer Widerrufsbelehrung, die nicht ordnungsmäßig war, haben Sie sogar 1 Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu lösen.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Veranstalter von Kaffeefahrten wenden sich an Senioren und versprechen ihnen den Besuch einer Stadt oder die Besichtigung einer Sehenswürdigkeit. Die Reise wird zu einem sehr günstigen Preis angeboten, aber im Endeffekt handelt es sich nur um eine Verkaufsveranstaltung. Die Reisenden sollen überteuerte Produkte kaufen.
2. Wie läuft eine Kaffeefahrt ab?
Die Veranstalter schalten Inserate oder nutzen Briefwurfsendungen, um an die Interessenten zu gelangen. Während der Reise wird zwischendurch ein abgelegenes Lokal aufgesucht, in welcher die Verkaufsveranstaltung stattfinden und nach dem Kauf werden die Reisenden nach Hause gebracht. Sehenswürdigkeiten oder andere touristischen Aktionen fallen entweder gering aus oder ganz weg.
3. Werden alle Kaffeefahrten von Betrügern angeboten?
Leider ist es erwiesen, dass die meisten Kaffeefahrten von Betrügern angeboten werden. Es gibt wirklich nur vereinzelte Fälle, in denen es wirklich um eine Reise oder ähnliches ging.
4. Wie schütze ich mich vor Abzocke?
Die einfachste Art und Weise sich vor einer solchen Abzockmasche zu schützen ist, dass Sie auf die Versprechungen nicht reinfallen und keine Reise buchen.
5. Warum werden Kaffeefahrten nicht verboten?
Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage vorgelegt, dass Kaffeefahrten in Zukunft verboten werden. Der Bundestag hat sich zwar mit dem Entwurf befasst, aber bis heute ist noch keine Zustimmung erfolgt und demnach gibt es auch kein Gesetzvorhaben.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Kaffeefahrten gibt es schon seit einigen Jahrzehnten und gerade Senioren nutzen diese Möglichkeit, um andere Städte zu sehen, Sehenswürdigkeiten zu entdecken und einen geselligen Tag zu verbringen. Aber leider dienen Kaffeefahrten in erster Linie Verkaufszwecken, denn die Anbieter verkaufen ihre überteuerten, sinnlosen Produkte an die Reisenden. Am Ende handelt es sich nicht um eine schöne Reise, sondern nur um ein Lockangebot, damit die Reisende die Produkte kaufen. Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen, nehmen Sie nicht an einer Kaffeefahrt teil oder kaufen Sie keines der Produkte!