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Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen


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Jeder, der in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf Zulassung und Versicherung des Kfz achten. Einerseits spielt der Zustand des Kfz (fahrtüchtig gemäß Straßenverkehrsordnung) eine bedeutsame Rolle. Andererseits ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung das Minimum an Versicherung, das es einzuhalten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz verpflichtet jeden Halter eines Kfz zur Haftpflichtversicherung. Diese ist eine Grundvoraussetzung für die Fahrzeugzulassung.
  • Eine Kaskoversicherung sichert dem Kfz-Halter ein Mehr an Leistungen im Schadenfall zu. Vor allem empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung für neue oder teure Fahrzeuge.
  • Eine zusätzliche Kfz-Unfallversicherung ist in den meisten Fällen nicht nötig.
  • Auf Auslandsreisen mit dem Kfz bietet ein Autoschutzbrief zusätzliche Sicherheit.

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich mit einem Auto, einem E-Scooter oder einem anderen Kraftfahrzeug auf die Straßen begeben möchten: eine Haftpflichtversicherung ist gefordert. Davon abgesehen können Sie unter diversen weiteren Versicherungen wählen. In welchen Fällen Sie eine über die Haftpflicht hinausgehende Versicherung benötigen, erfahren Sie im Folgenden. Zudem können Sie nachlesen, was es bei der Vertragswahl zu beachten gibt.

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Die Pflicht zur Haftpflicht

Wie der Name bereits nahelegt, ist die Kfz-Haftpflicht zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflicht muss grundsätzlich jeden Fahrer des Fahrzeugs berücksichtigen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil der Unfallverursacher den entstandenen Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Die regelmäßig gezahlten Versicherungsbeiträge sichern Ihnen als Versicherten zu, dass die Versicherung das Unfallopfer angemessen entschädigt.

Gängig sind mittlerweile Deckungssummen bis zu 50 oder 100 Millionen Euro, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden beinhalten. Der Gesetzesgeber sieht für Personenschäden eine Mindestdeckung in Höhe von 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million vor. Obgleich es erst einmal vollkommen ausreichend erscheint, können die Kosten für Unfälle mit mehreren Beteiligten leicht diese Mindestdeckung übersteigen. Wer dann unterversichert ist, muss Fehlbeträge selbst bezahlen.

Nach jedem ihr gemeldeten Unfall überprüft die Haftpflichtversicherung die Ansprüche des oder der Unfallopfer(s). Nach der Überprüfung geschieht Folgendes:

Entweder wertet der Versicherer die Ansprüche als unbegründet und wehrt die Kostenübernahme ab (ein passiver Rechtsschutz ist in der Haftplicht enthalten.

Oder der Versicherer akzeptiert die Ansprüche des/der Geschädigten und bezahlt die Rechnungen – bis höchstens zur vertraglich festgelegten Deckungssumme.

Schadenersatz, den Unfallopfer geltend machen, kann vor allem folgende Bereiche betreffen:

  • Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Erwerbsschaden
  • Sachschäden wie Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall oder Zahlung eines Mietwagens

In Zusammenhang mit einem Mietfahrzeug ist festzuhalten, dass der Versicherer dem Unfallverursacher dieses sogar im Fall von grober Fahrlässigkeit zahlen muss.

Kommt es zu einem der nachstehend genannten Verstöße, muss der Fahrer der Versicherung bis zu 5.000 Euro zahlen:

  • eine andere als eigentlich vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs
  • Fahren ohne Führerschein
  • alkoholisiertes oder berauschtes Fahren
  • unrechtmäßiges Nutzen des Fahrzeugs
  • Fahren eines illegalen Rennens
  • begangene Fahrerflucht

Prinzipiell ist kein Versicherungsschutz gegeben, wenn der Fahrer den Schaden vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat.

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Beachtenswertes und zusätzliche Versicherungen

Es gibt verschiedene Gründe, eine über die Haftpflichtversicherung hinausreichende Versicherung abzuschließen. Zu unterscheiden sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Teil- und Vollkasko: Eine Kaskoversicherung geht über das Leistungsspektrum einer Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich hinaus. Abhängig von der konkreten Tarifwahl sind Ihr Fahrzeug und Fahrzeugzubehör gegen Verlust und Beschädigung versichert. Zum Fahrzeug gehört wertvolles Zubehör? Dann überprüfen Sie unbedingt, ob der ausgewählte Tarif einen entsprechenden Schutz beinhaltet.

Ist der Schaden am Fahrzeug reparabel, übernimmt die Kaskoversicherung die Reparaturkosten. Handelt es sich um einen Totalschaden, erstattet der Versicherer den Betrag für die Wiederbeschaffung abzüglich Fahrzeugrestwert. Für die Ermittlung des Restwertes ist ein von der Versicherung beauftragter Gutachter zuständig. Den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs müssen Sie selbst übernehmen.

Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie Ihr Fahrzeug insbesondere gegen Diebstahl, Schäden durch Brand- und Explosion, Glasschäden, Unwetterschäden und Wildunfälle versichern. Zusätzlich schließt die Teilkasko häufig Marderschäden ein.

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die andere Personen mutwillig verursacht haben. Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen, wenn Sie Unfallverursacher waren und Ihr Auto Schäden aufweist. Eine Vollkaskoversicherung abzuschließen ist sinnvoll, wenn Sie einen teuren Neuwagen erworben haben. Auch für ein geleastes oder für ein finanziertes Fahrzeug bietet sich eine Vollkaskoversicherung an.

Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich unter Umständen auch für ein älteres Fahrzeug. Dies gilt erst, sofern im Fall eines Totalschadens kein Geld für ein neues Auto da ist.

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Insassenunfallversicherung

Eine Versicherung, die dem Fahrer und den Mitfahrenden zugutekommt, scheint durchaus zweckmäßig zu sein. Aber ist eine Insassenunfallversicherung tatsächlich notwendig?

Eine Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer, wenn es zu einem Unfall während einer Fahrt, beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- und Entladen kommt. Die Versicherung trägt dann die Kosten in Zusammenhang mit Verletzungen oder Todesfällen. Allerdings zahlt bereits die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigten Schadensersatz an Ihre Beifahrer. Passiert Ihnen als Fahrer etwas, trägt Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten. Und sollte sich herausstellen, dass Sie aufgrund der Unfallfolgen Ihren Job nicht mehr ausüben können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale Versicherung. Sie sehen: eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist überflüssig.

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Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief unterstützt Sie, wenn es zu einem Unfall, einer Panne, Verletzung, Tod oder Fahrzeugdiebstahl kommt.

Zu gängigen Leistungen, die ein Autoschutzbrief beinhaltet, zählen:

  • Pannenhilfe
  • Rücktransport des Fahrzeugs
  • Bergen und Abschleppen des Autos
  • Übernachtungen nach einem Unfall oder einer Panne
  • Krankenrücktransport
  • Ersatzteil-Versand
  • Stellen eines Mietwagens
  • Fahrkostenübernahme für Weiter- oder Rückfahrt

Jeder, der häufig und/oder für längere Zeiten im Ausland unterwegs ist, ist mit einem Autoschutzbrief auf der sichereren Seite. Überprüfen Sie aber vor Abschluss eines Schutzbriefes, ob Sie nicht bereist gut abgesichert sind:

  • Teilweise gehört ein Schutzbrief bereits zur Kfz-Versicherung.
  • Eine Mobilitätsgarantie deckt viele Leistungen ab, die ein Autoschutzbrief bietet.
  • Als ADAC-Mitglied sollten Sie nachschauen oder fragen, auf welche Hilfe Sie im Ausland hoffen dürfen.
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Gültigkeitsbereich für die Versicherungen

Sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Kaskoversicherung gilt üblicherweise in Deutschland und im europäischen Ausland.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb der europäischen Grenzen unterwegs sind, haben die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teil-oder Vollkaskoversicherung Gültigkeit.

Sie verfügen über eine internationale Versicherungskarte? Dieser auch als „Grüne Karte“ bezeichnete Versicherungsschutz gilt zusätzlich außerhalb Europas.

Nach einem Unfall

Gesetz und Versicherungsvorgaben legen fest, wie Sie sich bei einem Unfall verhalten müssen und was Sie tun dürfen.

  • Die Unfallmeldung an den Versicherer muss schnellstmöglich (spätestens nach einer Woche) erfolgen.
  • Rufen Sie vorsichtshalber die Polizei.
  • Sofern Ihr Haftpflichtversicherer Ihnen keine Genehmigung erteilt, dürfen Sie Ansprüche des Unfallgegners weder anerkennen noch Schadenersatz leisten.
  • Ist eine Person verletzt, ist umgehend ein Arzt zu rufen.
  • Bevor Sie einen Kaskoschaden reparieren lassen, informieren Sie die Versicherung. Möglicherweise sieht Ihr Tarif eine bestimmte Werkstatt vor.
  • Als Unfallverursacher müssen Sie so lange vor Ort warten, bis der Geschädigte umfassend informiert ist. Verständigen Sie andernfalls die Polizei, die den Unfall und ihre Personalien aufnimmt. Unzureichend ist ein hinterlassener Zettel, auf dem Sie Ihren Namen und Telefonnummer notiert haben.
  • Im Fall eines Wildschadens gilt es, die für den betreffenden Bereich zuständige Försterei zu informieren.
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Die Vertragskündigung

Um eine Kfz-Versicherung kündigen zu können, müssen Sie vor allem die geltende Kündigungsfrist beachten.

  • Dem Versicherer muss Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist vorliegen.
  • Die Kündigung der Versicherung muss entweder postalisch per Einschreiben oder per Fax (mit Sendebericht) erfolgen.
  • Bereits seit einiger Zeit ist nicht zwingend der 30. November der letztmögliche Kündigungstag. Dies haben mittlerweile doch viele Versicherer geändert. Ein Blick in die Police gibt Auskunft, welche Frist Sie wahren müssen.

Abgesehen von der ordentlichen fristgerechten Kündigung gibt es folgende Gründe zu einer außerordentlichen Kündigung:

  • nach einem Schaden
  • gestiegener Versicherungsbeitrag
  • Veräußerung des Fahrzeugs
  • Veränderungen der Versicherungsbedingungen
  • Nutzungsänderung des Fahrzeugs

Grundsätzlich ist auf ununterbrochenen Versicherungsschutz zu achten. Kündigung der alten Versicherung und Neuabschluss müssen also exakt aufeinander abgestimmt sein.

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Einsparmöglichkeiten

Es gibt diverse Faktoren, genauer gesagt Tarifmerkmale, die die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages festlegen:

  • Regionalklasse: wohnortsabhängige Beitragsunterschiede
  • gewünschte Deckungssumme
  • Typklasse, Motorleistung und Alter des gefahrenen Fahrzeugs
  • Fahrzeugnutzung und -unterbringung
  • berufsgruppenspezifische Tarife
  • Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers
  • Kaskoversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung

Die folgenden Tipps geben Ihnen die Chance, Kosten für die Kfz-Versicherung zu sparen:

  1. Eltern junger Fahranfänger können deren Auto als Zweitwagen anmelden.
  2. Wägen Sie nach einem Versicherungsfall ab, ob die Regulierung und Höherstufung durch die Versicherung günstiger ist oder aber die direkte Zahlung durch Sie.
  3. Ist es möglich, den Schadenfreiheitsrabatt auf ein anderes Familienmitglied zu übertragen? Derjenige, der den Rabatt abgibt, verzichtet dann allerdings auf den erfahrenen Preisvorteil.
  4. Die Nutzung einer von der Versicherung genannten Werkstatt
  5. Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung

Da die Versicherungsrabatte das Umsetzen bestimmter Vorgaben fordern, müssen Sie sich unbedingt an Absprachen dieser Art halten. Von Nachteil kann beispielsweise eine zu niedrig angegebene Laufleistung pro Jahr sein.

Überprüfen Sie jedes Jahr, ob Sie vielleicht einen günstigeren Tarif als Ihren bisherigen nutzen können. Zusätzlich haben Sie die Chance zum Wechsel nach einem Schaden, bei einer Beitragserhöhung oder einem Fahrzeugwechsel. Auf jeden Fall ist es wichtig, die Kündigungsfrist für Ihre aktuelle Kfz-Versicherung zu kennen, um gegebenenfalls vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen zu können.

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Der passende Tarif

Es gibt eine beträchtliche Zahl an Kfz-Versicherungen. Die Wahl des richtigen Tarifs ist oftmals schwierig.

Sie haben die Möglichkeit, online Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Wenn Sie aber mehr über die unterschiedlichen Angebote und Kosten erfahren möchten, ist eine unabhängige Beratung durch eine der folgenden Einrichtungen zu empfehlen:

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kfz-Versicherung

1. Gilt stets die einwöchige Frist für die Schadensmeldung?

Bei den meisten Versicherungen haben Sie maximal eine Woche Zeit, um den Schaden mitzuteilen. Im eigenen Interesse sollten Sie jeden Schaden noch am selben Tag oder am Tag darauf melden, um die festgelegte Frist nicht zu versäumen.

2. Sollte ich meinen jetzigen Versicherer nach einem günstigeren Tarif fragen?

Wenn Sie bereits einige Jahre bei Ihrem Versicherer sind und er Sie als Kunden nicht verlieren möchte, könnten Sie durchaus von einem persönlichen Rabatt profitieren.

3. Was hat es mit der Werkstattbindung auf sich?

Beinhaltet der Tarif eine Werk­statt­bindung, lässt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung nur die Wahl zwischen Werk­stätten, die sie benennt. Sie können mit Preisnachlässen zwischen 10 und 20 Prozent für den Versicherungsbeitrag rechnen.

4. Darf ein Alleinfahrer auch ab und zu andere Personen fahren lassen?

Die Angabe, dass Sie alleiniger Fahrer sind, ist Teil des Vertrages. Verursacht ein anderer Fahrer einen Unfall mit Ihrem Auto, wird der Beitrag ab dem laufenden Versicherungsjahr neu berechnet. Zusätzlich kann eine Vertrags­strafe verhängt werden.

5. Ist die Grüne Karte für Fahrten im europäischen Ausland mitzuführen?

Zumindest anerkennen die EU-Staaten inzwischen das amtliche Kfz-Kennzeichen als bestätigte Haftpflichtversicherung. Wer in anderen Ländern unterwegs ist, sollte die Grüne Karte sicherheitshalber dabeihaben.

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Fazit

Angesichts der vielen Anbieter und Tarife gilt auch für Kfz-Versicherungen, dass Sie die Qual der Wahl haben. Prinzipiell ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Das gilt nicht nur für Autos und Motorräder, sondern auch für leistungsschwächere und kleinere Kraftfahrzeuge. Steht für Sie ohnehin die Neuwahl eines Tarifs an – etwa aufgrund eines neu erworbenen Fahrzeugs – lohnt sich ein Tarifvergleich. Aber auch bei einer eigentlich noch weiterlaufenden Versicherung ist es sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob Einsparungen möglich sind. Die ordentliche Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Sonderkündigungsrecht haben Sie bei Beitragserhöhung, Vertragsänderung oder nach einem Schadenfall.

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