Das Foto vom eigenen Kind gehört für viele Eltern einfach dazu. Doch was früher im Familienalbum verschwand, wird heute auf Facebook oder Instagram veröffentlicht. Wenn diese Bilder Jahre später wieder auftauchen, können sie für das Kind unangenehm oder peinlich sein. Eltern stehen deshalb in der Verantwortung, die Privatsphäre ihrer Kinder zu schützen. Was gibt es zu beachten und wie ist die Rechtslage?
Smartphones sind heute so verbreitet, dass fast immer eine Kamera zugegen ist. Aber auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Daher müssen Eltern umsichtig sein, wem sie Fotos ihrer Kleinen zugänglich machen. Einmal veröffentlicht, kann jeder diese Bilder auf dem eigenen Computer oder Smartphone speichern. Zurücknehmen lässt sich das nicht mehr. Selbst gelöscht geglaubte Bilder können so noch auf fremden Geräten liegen und später wieder hervorgeholt werden.
Vieles, was man früher vergessen hätte, wird heute als Foto oder Statusnachricht verewigt. So mancher Auszubildende hat schon Probleme bekommen, weil er sich krank meldete und dann öffentlich auf Facebook schrieb, dass er nur keine Lust habe, zur Arbeit zu gehen. Große Unternehmen durchsuchen immer öfter die Social Media-Profile von Bewerbern. Kommen dabei unangenehme Bilder zu Tage, wirkt sich das natürlich auf die Chancen aus, eine Stelle zu bekommen. Den souveränen Umgang mit den eigenen Daten sollten Sie Ihrem Kind daher früh beibringen.
Der richtige Umgang mit Kinderbilder auf Facebook, Instagram & Co.
Deswegen müssen Sie natürlich nicht völlig darauf verzichten, Fotos von Ihren Liebsten zu teilen. Wichtig ist, dass Sie die Kontrolle darüber behalten, wer Ihre Bilder sehen kann. In den sozialen Netzwerken können Sie das oft selbst einstellen (zur Anleitung: Privatsphäre auf Facebook einschränken). Schränken Sie die Sichtbarkeit beispielsweise auf Freunde ein und achten darauf, wer in Ihrer Freundesliste ist. So wird weder der Schuldirektor noch der zukünftige Arbeitgeber das Bild finden. Natürlich sollten Sie diese Einstellungen in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Damit Sie nicht vergessen diese Einstellung vorzunehmen, könnten sie beispielsweise ein separates Benutzerkonto erstellen, auf welchem die Sichtbarkeit generell eingeschränkt ist und die Kinderbilder nur über diesen Account posten. Noch sicherer ist eine geschlossene Gruppe oder eine Gruppenunterhaltung, in welche Sie nur diejenigen Personen einladen, für die die Fotos gedacht sind.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die beste Vorgehensweise bleibt, erst gar keine problematischen Fotos zu verbreiten. Bis zu einem gewissen Alter müssen Sie alleine entscheiden, was angemessen ist und was nicht. Ältere Kinder können Sie einfach fragen, ob die Kids mit dem zu veröffentlichenden Bild einverstanden sind. So lernen Ihre Kinder schon früh, wie wichtig dieses Thema ist und worauf sie achten müssen, um sich nicht selbst zu schaden.
Überlegen Sie im Vorfeld, ob Sie das Foto auch veröffentlichen würden, wenn Sie selber darauf zu sehen sind. Situationen, die Ihnen unangenehm sind, sind auch Ihren Kindern unangenehm. Peinliche und unangemessene Situationen sollten Sie vermeiden.
Statt ein Foto gar nicht zu teilen, können Sie es auch entfremden. Viele Smartphones bieten von Haus aus eine Funktion, um zum Beispiel ein Emoticon über Teile des Bilds zu legen. So können Sie Gesichter verdecken. Ihre Freunde und Verwandten werden immer noch wissen, wer auf dem Bild ist. Fremde hingegen nicht mehr.
Alternativ fotografieren Sie Ihr Kind von hinten oder schneiden das Bild so zu, dass das Gesicht nicht mehr darauf ist. Verzichten Sie zusätzlich darauf, persönliche Daten wie den Namen, Orte (Kindergarten, Schule, Wohnadresse) zu nennen, sind die Bilder kaum noch zuzuordnen.
Dürfen Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder in sozialen Netzwerken veröffentlichen?
Bis zu einem Alter von etwa 14 Jahren können Eltern entscheiden, welche Bilder ihrer Kinder sie ins Netz stellen, meint Medienrechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings gilt das längst nicht für alle Fotos, denn Nacktfotos könnten später beispielsweise zu einem Streit zwischen Eltern und Kindern führen. Danach müssen die Jugendlichen gefragt werden und mit der Veröffentlichung auch einverstanden sein. Und dann sind da noch die Persönlichkeitsrechte. Theoretisch könnte ein Kind auch später noch seine Eltern verklagen. Spätere Ansprüche auf Unterlassung, Löschung oder gar Schadenersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen, meint Christian Solmecke. Eine ausführliche Erörterung der Fragestellung sehen Sie im nachfolgenden Video:
Deutsches Kinderhilfswerk macht auf den Umgang mit Kinderfotos aufmerksam
Immer häufiger werden private Fotos von Kriminellen genutzt, um darauf Profit zu schlagen. Dabei kann sich der Laie oft gar nicht vorstellen, für welchen Zweck das Familienbild für Betrüger interessant sein könnte. Doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Bilder beispielsweise als scheinbarer Beweis für die Existenz bestimmter Personen genutzt werden. So versenden die Betrüger auf Marktplätzen wie eBay-Kleinanzeigen beispielsweise Familienfotos mit Kindern, um „sich“ zu zeigen und offener zu wirken.
Wir finden die Kampagne vom Deutschen Kinderhilfswerk besonders nützlich. Die Aktion macht auf das Problem aufmerksam, denn viel zu oft werden Fotos unbedacht geteilt und veröffentlicht. Die sechs Tipps des Deutschen Kinderhilfswerks helfen Eltern bei der Entscheidung, ob ein Kinderfoto online gehen sollte oder nicht. Außerdem erhalten Sie Hilfestellungen, wie Sie unbedenkliche Fotos von Kindern posten können. Ziel der Kampagne ist es nicht nur aufzurütteln, sondern den Gedanken an einem verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderbildern in die Welt zu tragen. Dabei können Sie helfen, indem Sie diesen Artikel oder den Artikel des Deutschen Kinderhilfswerks per E-Mail, Facebook, Twitter oder WhatsApp mit Eltern teilen.
- Quelle: Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos auf dkhw.de